wohnsitzumeldung

3 Antworten

Abmelden muss man grundsätzlich nur, wenn man ins Ausland geht. Wenn, dann muss man sich grundsätzlich im neuen Ort beim Einwohnermeldeamt anmelden. Wenn deine Tochter nicht länger als 6 Monate in der neuen Wohnung ist, muss sie normalerweise nicht umgemeldet werden. Das ist aber abhängig vom Bundesland, ich weiß nicht, ob das für alle Länder gilt. Auf Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Meldegesetz#Weblinks) gibt es eine Liste über alle Meldegesetze der einzelnen Länder. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, schau dir dort den DRITTEN ABSCHNITT durch, besonders den § mit den Ausnahmen / Befreiungen oder Ähnlichem.

So viel zur Rechtslage. Ich würde sie auch nicht ummelden, auch wenn es etwas mehr als 6 Monate sind. Das ist einfach mit unheimlich viel Stress verbunden.

macht das nur nicht. wenn sie sich abmeldet ändert sich die zuständigkeit der ämter und falls sie bafög bezieht dann bekommt ihr richtig stress, es gibt kein gesetz das es eihnnem verbietet über längere zeit von dem eigenen wohnsitz abwesend zu sein. eine alternative ist ein zweiter wohnsitz für die zeit in der sie das praktikum macht. wenn sie einen 2ten wohnsitz anmeldet dann beim einwohnermeldeamt.

Also abmelden muss sie sich auf jeden Fall nicht, weil ihr Zuhause bei dir ja auf jeden Fall ihr Hauptwohnsitz ist. Und anmelden? Ich würde es einfach nicht machen, Ist doch nur Stress. Und ist ja auch nur für ein halbes Jahr....