Wohnberechtigungsschein? Wofür braucht man den?

5 Antworten

Ich habe mir zum Beispiel einen geholt als ich Student war. Ich hatte nicht viel Geld und da ich durch meinen Nebenjob und Bafög nicht genügend Geld hatte, habe ich dadurch eine wirklich schöne Wohnung bekommen. Sonst wäre das nicht möglich gewesen oder ich hätte jemanden haben müssen, der für mich bürgt.

Der Wohnberechtigungsschein (WBS), umgangssprachlich auch §5-Schein oder B-Schein, ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung („Sozialwohnung“) zu beziehen. Er wird im § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) geregelt.

Wenn man ein Haus baut, kann man Zuschüsse bekommen. Dabei verpflichtet man sich für einige Jahrem an finanziell nicht so gut situierte Menschen zu vermieten.

Wenn also jemand so eine Wohnung mieten möchte, muss er nachweisen das er zu diesem Personenkreis gehört.

Wenn du alleinstehend bist und einen gutbezahltenJob hat, kannst du dir zwar so eine Wohnung finanziell leisten,, aber sie darf nicht an dich vermietet werden.

Zedera 
Fragesteller
 05.06.2012, 00:12

das is ja kompliziert, aber du hast es ja zum glück am verständlichsten erklärt, danke :) Naja ich weiß nicht ob 2 Auszubildende da "zu viel" verdienen würden bei ner 2-3 Zimmer Wohnung... Wären dann halt bei jedem von uns um die 500 € Woher weiß man denn ob man so einen Schein bekommt? o.o

Das sind in der Regel Wohnungen, die öffentlich gefördert werden. Da dort meist die Miete durch die Förderung günstiger ausfällt für den Mieter möchte man mit dem Wohnberechtigungsschein natürlich möglichst Betroffene so eine Wohnung anbieten, die das Geld nicht mal eben so locker sitzen haben.

Manche Eigentümer erhalten Fördermittel vom Staat für den Hausbau oder die Renovierung. Im Gegenzug verpflichten sie sich, die Wohnungen günstig und nur an "Bedürftige" zu vermieten. Also Leute mit geringem Einkommen. Solche Menschen bekommen einen Wohnberechtigungsschein und können sich somit dann als "bedürftig" ausweisen.

Ein Vermieter, der keine Fördermittel vom Staat beantragt hat / bekommt, darf seine Mietpreise selbst bestimmen und vermieten an wen er will.