wohnberechtigungsschein für drei personen

5 Antworten

Hallo,

beim WBS ist das Jahreseinkommen der Haushaltsgemeinschaft entscheidend. Gehörst du zum berechtigten Personenkreis, kommt es dann noch darauf an, dass die Wohnung eine für die Haushaltsgemeinschaft angemessene Größe hat.

In den Verwaltungsvorschriften wurde das unbestimmte "angemessen" allerdings sehr stark eingeschränkt.

Es gilt tatsächlich: Ein Raum pro Person. Allerdings gibt es hier einen Ermessenspielraum, sodass bei besonderen persönlichen oder beruflichen Gründen die Behörde auch bei mehr Zimmern als Bewohnern einen WBS erteilen darf.

Der WBS ist generell nur für ein Jahr gültig und wird entsprechend verlängert. Wenn die besonderen Gründe also wegfallen, wirst du eine monatliche Ausgleichszahlung leisten müssen, und die hat es in sich.

diese Auskunft bekommst nur von dein zuständiges Amt,versuch auf einen grünen Zweig zu kommen,dann kannst du Planen,und brauchst kein >schlupfloch<,sowas höhrt sich immer nach Betrug an,oder stehst du auf dem Standpunkt >viel< Kinder >viel< Kindergeld,ist ja nicht weit weg mein Gedanke,erst Wohn.dann mal später >Planen<,denn ihr sollt die Kinder Ernähren,und nicht der Staat.

Einen Wohnberechtigungsschein bekommt man nur wenn man zum beispiel Sozialhilfe Empfängerin ist oder Empfängerin der Grundsicherung ist,sozusagen wenn man zu wenig Geld bekommt. Aber wenn man keine Sozialhilfe und keine Grundsicherung bezieht von diesen Ämtern,dann benötigt man auch keinen Grünen Brechtigungsschein. Wenn man eine Mietwohnung bezieht und man bezieht Geld von Ämtern sprich Sozial Amt oder Grundsicherungsamt und man man steht unter einen geringen Stand, dann muss man nach meiner Meinung sich einen grünen Wohnberechtigungsschein holen beziehungsweise beim jeweiligen Amt den beantragen. Und es kommt drauf an wie viel man Monatlich verdienen tut.

http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=617
Zu dritt stehen euch 75-80qm zu bzw. 3 Räume.

Morti  17.12.2009, 15:19

Wenn die Wohnung aber preislich in der Angemessenheitsgrenze (regional unterschiedlich) liegt, würde ich es dennoch versuchen. In Dresden liegt die preisliche Angemessenheitsgrenze für 3 Personen bei 420,75€ Bruttokaltmiete + 93,75€ Heizkosten

wohnberechtigung schein kriegst du eh nur wenn du unter einem gewissen grundtarif im monat verdienst....

anica1987 
Fragesteller
 17.12.2009, 15:12

ich weiß und das würde auch gehen aber sie sagen wir dürfen nur ne 3 zimmer wohnung haben

Morti  17.12.2009, 15:13
@anica1987

Das ist korrekt.
"Es gilt Folgendes: Je ein Wohnraum für den Wohnberechtigten und jeden seiner mitziehenden Angehörigen. Also: Ein Alleinstehender hätte Anspruch auf eine Einzimmerwohnung, einem Ehepaar mit drei Kindern stünden maximal fünf Wohnräume zu."
siehe Link oben