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Woher weiß ich ob ich für eine Zeitschrift 7% oder 19% Mehrwertsteuer berechnen muss?

gefragt von flohump am 16.04.2008 um 10:23 Uhr

Reply


Kaiser von China
beantwortet von Kaiser von China am 16. April 2008 10:27
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Der Verlag macht es Dir einfach: Schau Dir den EAN-Barcode an: Beginnt (auf Deutschland bezogen) er mit den Ziffern 419, dann sind es 7 %, beginnt er mit 414 sind es 19 % MwSt.

(Danach folgt die Artikelnummer des Verlages, der Preis und die Prüfziffer.)

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallKaiser von China am 16. April 2008 10:31

Nachtrag: Auf der Rechnung und dem Lieferschein Deines Grossisten steht es aber für jeden Titel auch noch mal extra drauf.


freefree
beantwortet von freefree am 16. April 2008 10:38
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Ich verstehe deine Frage so - du meinst reine Zeitschriften !!! Dann sind es 7% !!!


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 16. April 2008 10:37
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Für Zeitschriften, Zeitungen und Bücher gilt generell der verminderte MwSt-Satz von 7%


anonym
beantwortet von schreibteufel am 16. April 2008 10:25
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Zeitschriften immer 7%.

Kommentar von flohump am 16. April 2008 10:26

Ganz sicher? Egal ob es sich um Hochglanzmagazine oder eine Wochenzeitung handelt?

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallKaiser von China am 16. April 2008 10:28

Nein, schreibteufel. Reine Anzeigenblätter und Kataloge werden mit 19 % besteuert.

Kommentar von Simple_avatar7smallkleineroteHexe am 16. April 2008 19:29

Und Erotik-Magazine ab 18 Jahren auch mit 19%. Und auch z.B. Sammelbilder (Sticker).


anonym
beantwortet von medusa83 am 16. April 2008 10:28
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ja das ist egal zeitschriften immer 7%. Gehören zu artikelstamm non food




Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallKaiser von China am 16. April 2008 10:29

medusa83, wäre es schlichtweg non food, dann wären es immer 19 %.

Kommentar von medusa83 am 16. April 2008 20:02

man kann sich auch mal verschreiben oder???

Kommentar von 472d8cc7d66ea69d389955a17f4e3f45smallNibelheim am 16. April 2008 10:43

medusa83, es müsste wohl eher heißen, "Artikelstamm Food", denn nur der wird mit 7% besteuert. Dazu kommen Bücher, Blumen, Tiernahrung. Aber Vorsicht, es gibt immer wieder teils haarsträubende Ausnahmen und Sonderregelungen.

Kommentar von Baa3ed3856e37f893d2aefff995bdcc8smallMarcSu am 16. April 2008 20:56

Zeitschriften sind seit Einführung der Mehrwertsteuer trotz niedrigerem Satz schon immer im Artikel-Stamm Non Food !!!


anonym
beantwortet von flohump am 16. April 2008 12:34
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Unter http://www.psverlag.de/mwst/ befinden sich ausführliche Information zu dieser Thematik. Es gibt also doch Ausnahmen, wo eine Mehrwertsteuer in Höhe von 19% zu berechnen ist.


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