Wo krieg ich eine Einstweilige Verfügung her?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Polizei hält sich hier völlig berechtigt raus. Das ist alles rein zivilrechtlich. Einstweilige Verfügung gibts beim Amtsgericht. Diese dürfte - wenn du Anspruch auf Zutritt zu der Wohnung hast - auch erlassen werden.

Die Frage scheint mir falsch gestellt zu sein. Es sollte lauten: "kann ich überhaupt eine einstweilige Verfügung erwirken". Denn, wenn die Polizei schon nicht helfen möchte, hat das sicher einen Grund. Was ist genau passiert? Die Sache muss eine Vorgeschichte haben, evtl. sogar schon eine gerichtl. Auseinandersetzung, Räumungstitel etc. MfG

XtraDry  14.02.2011, 21:04

Selbst wenn es einen Grund gibt, kann die Polizei zwar den Vermieter befragen und eine Anzeige aufnehmen, aber sonst nichts machen, vor allem nicht, dem Mieter Zugang zu seiner Wohnung verschaffen...

heimwerker  14.02.2011, 21:09
@XtraDry

So weit, so gut. Zumindest Klarheit sollte die Polizei der Mieterin bringen können und eine Anzeige wäre durchaus denkbar, denn das Schloß tauscht sich weder von alleine aus, noch geht das vom Treppenhaus aus. Aber, bevor man rät wie eine einstweilige Verfügung zu erwirken ist, sollte der Hintergrund geklärt sein. MfG

XtraDry  14.02.2011, 21:14
@heimwerker

Wenn ich dafür eine Richter-Vergütung bekomme... ;-)

Sorry, aber dafür gibt es andere Leute, die dafür bezahlt werden... inkl. der Strafverfolgung, wenn die Fragestellerin,beim Antrag falsche Angaben macht (winkmitdemzaunpfahlandiefragestellerin)...

heimwerker  14.02.2011, 21:37
@XtraDry

Verstehe ich nicht, ich werde fürstlich von gutefrage.net entlohnt...(-; MfG

LadySaya 
Fragesteller
 14.02.2011, 21:43
@XtraDry

Ich lass mir nicht von Leuten, doe Kommasetzung nicht beherrschen, mit einem Zaunpfahl winken, den ich nichtmal erkenne ;)

XtraDry  14.02.2011, 21:45
@LadySaya

Jetzt wird's mir echt zu blöd. Lern' erstmal selber Rechtschreibung/Tippen und sieh' zu, wie Du Deinen Mist alleine hinkriegst...

Viel Spaß und gute Nacht unter der Brücke...

Wie dumm kann ein Mensch sein, die Skala muss potentiell nach oben unendlich offen sein...???

LadySaya 
Fragesteller
 14.02.2011, 21:50
@XtraDry

Ach komm, mich offensichtlich beleidigen wollen, aber dann nichtmal eine Frage hinkriegen?^^

heimwerker  14.02.2011, 21:51
@XtraDry

Huch, was ist denn nun passiert? Ich denke wir sollten an diesem Punkt den viel zu langen Kommentarteil beenden. MfG

XtraDry  14.02.2011, 21:53
@heimwerker

Ja, glaube ich auch, die Qualität hier ist eh schon schlecht genug, aber es geht imma noch schlimma...

XtraDry  14.02.2011, 21:54
@LadySaya

Ich glaube, ich verstehe jetzt, wo Dein eigentliches Problem liegt... Auf diese Art und Weise wirst Du jedenfalls keinen Richter dazu bewegen, eine einstweilige Verfügung zu erlassen... Und das ist auch gut so...

Also zum besseren Verständnis (die Einzelheiten erspar ich euch): Ich habe sehr viel Ahnung vom Rechtswesen, da diese ganze Auseinandersetzung schon über ein Jahr geht, mit Anzeigen, Klagen, etc. Der Punkt ist, ich komme nicht in meine Wohnung obwohl er verpflichtet ist mir Zugang zu gewähren. Es wären zuviel Einzelheiten - glaubt mir einfach dass ich im Recht bin. Die Polzei hat mir einen Schlüsseldienst empfohlen, doch ich habe icht das Geld, um diesen zu bezahlen (selbst wenn ich das Geld wiederbekommen sollte)

heimwerker  14.02.2011, 22:00

Leider können wir eben nicht alles glauben, was so geschrieben wird. Denn leider wird viel geschrieben, ob das nun die Wahrheit oder ein Glaube ist, weiss nur der Schreibende allein. Wenn denn doch sehr viel Ahnung des Rechtswesens vorhanden sein soll, warum ist Ihnen denn nicht klar, wie Sie eine einstweilige Verfügung erwirken? Es ist auf einer offenen Plattform, es ist dabei völlig egal welchen Namen sie trägt, imm er sehr schwer zu trennen, was ist Wahrheit, was ist gelogen, was ist halbwahr usw. Deshalb sind alle die hier versuchen zu antworten auf Details angewiesen, denn oft sind es die kleinen Dinge, die entscheidend sind. Ich jedenfalls glaube, ohne genauere Angaben, kann niemand, nicht einmal der gelehrteste Anwalt auf dieser Plattform, Ihnen wirklich helfen. MfG

LadySaya 
Fragesteller
 14.02.2011, 22:20
@heimwerker

Eben weil ihr nicht wissen könnt ob ich die Wahrheit schreibe, müsst ihr aber davon ausgehen. Dass eure Antworten keine Gültigkeit haben, sollte ich gelogen haben (was ich übrigens nie tu), ist ja dann mein Problem. Aber wenn ihr ernsthaft behauptet der Vermieter hat das Recht mich auszusperren obwohl keine Forderungen gegen mich bestehen glaub ich nicht dass eine Diskussion mit euch Sinn macht...

XtraDry  14.02.2011, 22:32
@LadySaya

Wenn dem so ist, hast Du Recht. Deine Angaben sind aber so fern von jeglicher erfahrener Realität, dass man daran zweifeln muss...

XtraDry  14.02.2011, 22:14

Tja, wie sagt man doch immer so schön? Der Ton macht die Musik... Das gilt für ein Mietverhältnis, für den Kontakt zu Polizisten und auch für den Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Daher: Viel Pech...

er darf nich einfach so aussperren ohne die rechtslage hinter sich zu haben.. soweit hilft in erster linie ein schlüsseldienst, in zweiter der staatsanwalt bei dir in der nähe ;)

XtraDry  14.02.2011, 20:55

Dieser Tipp ist wirklich schlecht...

LadySaya 
Fragesteller
 14.02.2011, 22:20

Dieser Tipp mit dem Schlüsseldienst ist genau das was die Polizei auch gesagt hat, kann also so schlecht nicht sein.

fieserfisch  19.02.2011, 19:44
@LadySaya

xtradry wird juristisch von mir fertiggemacht... der stalkt mich jetzt nur mit miesen kommentar ladysaya ;)

nicht ernstnehmen lol

Da gehst Du zum Anwalt ,Das darf der Vermieter nicht machen.Du mußt ja Schlafen und Wohnen,und die Hotelkosten zahlt Dein Vermieter.Selbst wenn Du Monate mit der Miete im Rückstand bist,darf der Vermieter das nicht machen.

heimwerker  15.02.2011, 20:39

Völlig daneben, eigentlich wie immer...MfG