Wo kann ich das lernen und wieso ist es so?

2 Antworten

Wo kann ich das lernen

Wenn man gar keine Ahnung hat, dann empfiehlt sich der Besuch eines Gründerseminars bei einer Handelskammer wie IHK oder HWK.

Ansonsten hier grob einmal die Basics:

Ein selbstständige Tätigkeit liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Und es sich wie bei dir um eine künstlerische Tätigkeit handelt.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auserdem hab ich gehört wenn man beispielsweise mit einem buch erfolgreich wird also sehr erfolgreich und beispielsweise jeden Monat 50.000€ macht dann wird eine prognose gemacht so das man steuern vorzahlen muss ohne das man weis ob man wirklich nexten monat diese Summen verdient.

Als Arbeitnehmer bezahlst du auch immer Steuern im Voraus. Das nennt man Lohnsteuer. Die behält dein Arbeitgeber direkt für dich ein. Nichts anderes sind die Vorsteuern bei selbstständigen Personen. Steuern, die im Voraus entrichtet werden, um die Steuernachzahlung gering zu halten. Diese werden nämlich wie die Lohnsteuer vollständig angerechnet. Merkt man im laufenden Geschäftsjahr, dass sich der Gewinn doch deutlich verändern wird, kann man jederzeit einen Antrag auf Anpassung der Voraussetzungen mit deiner BWA stellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Entweder durch youtube Videos, blocks etc selber wissen aneignen und wenn die das zuviel ist warum dann kein Steuerberater? Der nimmt halt einen gewissen Prozentsatz von deinem Einkommen aber wenn du aus Angst vor Steuern hast und darum gar nix tust hast du ja demzufolge auch kein Einkommen... Wenn du also 100 verdienst und davon 20 an Steuerberater abtrittst hast du immernoch 80, wenn du allerdings nichts machst hast du 0... Und 80 is doch besser als 0