Witwenrente und Arbeitnehmerlohn?
Hallo :-)
Ich erhalte seit 2009 eine Brutto- Witwenrente in Höhe von 960€, zusätzlich noch eine Hinterbliebenenrente vom Betrieb von 220€ brutto. Damit kann und möchte ich mich auf Dauer nicht zufrieden geben, und habe nun noch zusätzlich einen Arbeitnehmerjob, der mir monatlich 1600€ Brutto einbringt, angenommen.
Nur mal so nebenbei: Die Kürzung der Witwenrente war nicht so dramatisch, wie mir von befreundeten Witwen prophezeit wurde. 10,90€ werden mir monatlich gekürzt . Da lohnt sich doch das Arbeiten gehen ;-) Allerdings habe ich doch Angst vor Steuernachzahlungen.
Darum meine Fragen:
Frage 1: Wie hoch ist die Steuerlast, die ich auf meine 58% steuerpflichtigen Anteil meiner Witwenrente zahlen muß?
Frage 2: Welche Steuerklasse sollte ich wählen, bei meinen drei Einkünften ?
Momentan habe ich( alleinerziehend mit1 Kind) bei der Betriebsrente St.Kl 6 und beim Arbeitnehmerjob St.Kl.1 ohne Kind.
Wer kennt sich aus, und kann mir weiterhelfen, meine Noch-Ängste, vor hohen Steuernachzahlungen, etwas einzudämmen ;-)
LG Felidae65
2 Antworten
Bei den Steuerklassen gibts nicht viel zu wählen: Job Steuerklasse 1 oder 2 (wenn tats. zustehend), die Renten jeweils Steuerklasse 6. Wie hoch jetzt die Steuerbelastung tats. ist, hängt u.a. von deinen Werbungskosten und anderen steuerlich abzugsfähigen Größen ab, die wir aber nicht kennen. Sollte sich eine größere Nachzahlung ergeben, werden für das Folgejahr vierteljährliche Vorauszahlungen festgesetzt.
Wenn Du alleinerziehend bist gehörst Du in Steuerkklasse II incl. Eintrag eines ganzen Kindes. Dann stellt sich noch die Frage der Einkommensanrechnung.
Steuerklasse Witwe - Steuerklasse 3 oder Steuerklasse 1/ 2
www.steuerklassen.com › Lohnsteuerklassen
Einkommenanrechnung bei der Witwenrente - Deutsche ...
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Das denke ich nun auch. Das Thema ist viel zu komplex um genauere Antworten zu geben.Dann drückt mir mal die Daumen, das am Ende noch ein wenig überbleibt für mich. Ab und an kann ich Frauen verstehen, die zur Witwenrente nur einen Minijob annehmen, aber das wäre zu einfach für mich. Außerdem möchte ich meine eigenen Rentenpunkte noch etwas "frisieren" ;-).
Also ab zum Steuerberater..ich lasse mich nächstes Jahr mal hören, wie es ausgegangen ist ;-)
Der wird Dir jetzt schon recht genau sagen können, was am Ende rauskommt.
Ich rechne nach der schlichten Regel - Rentenanteile, die zu versteuern sind + Bruttoeinkommen und ziehe daraus die Jahrssteuern.
Ich denke am ehestens wird Dich ein Steuerberater beruhigen können, den Du zumindest für die ersten beiden Steuererklärungeen sowieso hinzuziehen solltest..