Witwenrente einfach streichen?
Meine Mutti bezieht Witwenrente. Nun ist sie völlig durch den Wind, weil ihr jemand gedroht hat, sie anzuzinken. Sie ist schwer herzkrank und kann vieles nicht mehr allein bewältigen. Wir Kinder wohnen leider nicht in unmittelbarer Nähe, um sie täglich zu entlasten. Nun hat sie seit 1 Jahr einen guten Bekannten, mit dem sie gemeinsam auf den Friedhof geht, der sie zum Einkaufen fährt, mit dem sie gelegentlich gemeinsame Mahlzeiten einnimmt. Wohlgemerkt leben sie nicht zusammen, schlafen nicht beim Anderen und haben auch keine intime Beziehung. Sie besuchen sich gegenseitig und geben sich Halt. Nun paßt das aber jemanden nicht und nun soll es möglich sein, daß die Witwenrente einfach ohne Ankündigung oder Anfrage gestrichen wird(neues Gesetz???) und sie in der Beweispflicht ist, daß sie sie wieder gezahlt bekommt. Ich kann mir das gar nicht vorstellen. Verständlich wäre es bei einer neuen Lebenspartnerschaft, die aber so hier nicht besteht. Kann mir jemand helfen. Vielleicht auch gleich mit dem richtigen Gesetz oder so??
8 Antworten
§ 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB VI, jeweils 1. Halbsatz.
Dankeschön.
Laß dich nicht verrückt machen. deine Mutter bekommt die Witwenrente auf ewig. Ausnahme wäre nur wenn sie wieder heiratet, ansonsten kann sie machen was sie will und wenn sie 100 Freunde oder intime Beziehungen hätte. Selbst wenn sie eine ehe ähnliche Beziehung hätte!
Pures Gerede.
Selbst bei ALG2 muss das Jobcenter dem Leistungsempfänger die Partnerschaft beweisen und nicht umgekehrt!
Quatsch. Vergiss das Gerede.
Erst mal Dankeschön für die schnellen Antworten. Das war ja auch meine Meinung. Seid ihr sicher, daß die die Rente nicht einfach auf eine Anschuldigung hin einbehalten können?
Nein. So eine Anschuldigung ist völlig irrelevant.
Aber ihr könntet diesem gehässigen Hobbyjuristen mal spaßeshalber mit einer Anzeige wegen übler Nachrede drohen )
Das geht dem glatt am A... vorbei. Das ist nicht die einzige Gemeinheit von dieser Seite. Leider kann man da nicht viel machen. Die Justiz handelt erst, wenn was passiert ist.
Quatsch, quatsch, quatsch! Witwenrente wird nur nach einer erneuten Heirat gestrichen. Bei einer Lebenspartnerschaft (in der Tisch und Bett geteilt werden) ist es komplizierter. Aber unter den von dir geschilderten Umständen, passiert gar nichts, auch nicht, wenn die zwei eine intime Beziehung hätten.
Solange sie nicht wieder ehelicht, kriegt sie die Rente. Neuer Partner hin oder her.