Witwenrente bei getrennter Haushaltsführung
Hallo und guten Tag!
Die Lebensgefährtin meines Schwiegervaters lebt seit mehr als 15 Jahren von Ihrem1. Mann getrennt; ist aber nicht geschieden. Hat sie nach diesem langen Zeitraum nochAnspruch auf die Witwenrente, wenn Ihr 1, Mann stirbt?
4 Antworten
Sie ist noch verheiratet, also wird sie beim Tod ihres Noch-Ehemannes Witwe. Somit bekommt sie auch Witwenrente wenn die sonstigen Voraussetzungen stimmen. Wenn Witwenrente mit eigenem Einkommen zusammenfällt, kann sie gekürzt werden, sogar bis auf 0%. Bei einer Wiederverheiratung wird einmalig das 24fache der Monatsrente ausgezahlt und dann ist endgültig Schluss. Das ist auch der Grund warum besonders viele ältere Menschen heutzutage ohne Trauschein zusammenleben.
Witwenrente erhält, wer zum Zeitpunkt es Todes des Versicherten, in einer gültigen Ehe lebt.Ausnahme: Wenn ersichtlich ist, dass die Eheschließung "aus Versorgungsgründen" kurz vor dem Ableben geschlossen wurde.
Danke für die schnelle Antort.Gruß lucky
Solange sie nicht geschieden sind gelten sie als verheiratet, egal wo die Partner leben. Viele Ehepaare haben 2 bzw. getrennte Wohnungen...
Danke für die schnelle Antwort.Gruß lucky
Solange man zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig verheiratet ist, besteht ein Anspruch auf Witwen-/ Witwerrente.
Danke für die schnelle Antwrt.Gruß lucky