Wird man bei einer Haftstrafe von 4 Monaten abgeschoben?

2 Antworten

Die Frage kann man so nicht beantworten. Da fehlen Hintergründe.

Vom Grundsatz her: nein, also erst wenn du zu einem Jahr Gefängnis und mehr verurteilt wirst, sieht das Gesetz vor, dass der Aufenthalt zu beenden ist.

Bei deiner Frage kommt es darauf an, aus welchem Grund und mit welcher Form der Aufenthaltsgenehmigung du in Deutschland aufhältlich bist; ob diese Strafe die einzige war und was es mit der Ausländerbehörde für "Vorgeschichten" hinsichtlich des Aufenthalts gibt. Normalerweise führt das allein aber noch nicht zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen (wie gesagt, normalerweise).

Kommt auf den Grund der Haftstrafe an…