Wird ein gültiger Personalausweis unbedingt benötigt bei Antrag auf ALG2?

6 Antworten

"Solange keine Anhaltspunkte gegen die behauptete und mit einem abgelaufenen Personalausweis beglaubigte Identität und damit für eine Fälschung des abgelaufenen Ausweises sprechen, besteht kein Anlass, die Annahme des Antrages zu verweigern."

Aus der Quelle von StattWerbungEUR: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-antrag-ohne-personalausweis-2566.php

Dies ist allerdings nur die Ansicht des Autors der Quelle, auch wenn ich mich dieser anschließe. Das Amt kann das anders sehen - wogegen man dann die üblichen Rechtsmittel einlegen könnte (also Widerspruch und danach Klage).

Im Grunde muss das Jobcenter einen Vorschuss gewähren, um einen neuen Ausweis zu bezahlen: SGB I § 42 Vorschüsse.

Ob die Gemeinde die Gebühren für einen Ausweis erlässt für bestimmte Bürger, das ist Sache der Gemeinde und des Bundeslandes!

Gruß aus Berlin, Gerd

Natürlich muss der auch Gültigkeit haben,aber da werden sie nicht so genau nachsehen,die vergleichen nur die allgemeinen Daten und wenn es doch auffallen sollte,dann musst du deine Situation erklären und ggf.nach erfolgter Zahlung,deinen neuen vorlegen,wenn du ihn dir dann leisten kannst oder du bittest um einen Vorschuss,wenn du Mittellos bist !

Ja, es wird auf jeden Fall ein gültiger PA verlangt! Du musst Dir einen machen lassen!

ab 16 ist ein personalausweis oder reisepaß pflicht.

LovelyAutumn 
Fragesteller
 15.09.2014, 09:25

Ich habe einen Personalausweis, nur ist der abgelaufen.^^ LG

Mismid  15.09.2014, 09:31
@LovelyAutumn

ja, es ist Pflicht einen gültigen Ausweis zu besitzen!

casala  15.09.2014, 10:22
@LovelyAutumn

dann bekommst du anscheinend wenig probleme, weil da sonderregelungen für minderbemittelte greifen.

JEDER mensch ist gesetuzlich verpflichtet, einen zu haben

LovelyAutumn 
Fragesteller
 15.09.2014, 09:24

Ich habe ja einen Personalausweis, nur ist der letzten Monat abgelaufen.^^

StattWerbungEUR  15.09.2014, 09:29

Quatsch! Eine Personalausweispflicht besteht erst ab 16 Jahre (→ http://www.rechtslexikon-online.de/Ausweispflicht.html ). Für nicht-eingebürgerte Ausländer reichen Reisepass plus Bestätigung des Einwohnermeldeamtes.

Mismid  15.09.2014, 09:33
@StattWerbungEUR

sie ist aber schon über 16 und will ALG 2 beantragen und studiert zur Zeit! Daher ist sie auch verpflichtet einen gültigen Ausweis zu besitzen. Für Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft reicht auch ein Reisepass!!!