Wird die Auslöse ins Arbeitslosen Geld eingerechnet?

3 Antworten

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Nein, die wird nicht angerechnet, weil sie steuer- u. sv-frei ist. Außerdem ist sie ein Aufwandsersatz für die berufl. Tätigkeit, welche bei Entlassung sowieso entfallen würde.

XBiEsTX 
Fragesteller
 23.03.2010, 15:37

Dadurch das die Auslöse über Jahre gezahlt wurde ist sie in diesem Fall nicht steuerfrei sondern steuerpflichtig (wenn das eine Rolle spielt)

Annaberg  23.03.2010, 15:39
@XBiEsTX

Wurden darauf AV-Beiträge entrichtet? Wenn ja, dann wird das zur Berechnung des ALG I sicher mit rangezogen. Solche Fälle kenne ich jedoch nicht.

XBiEsTX 
Fragesteller
 23.03.2010, 15:40
@Annaberg

ich bin mir nicht sicher, ob da weitere Beiträge entrichtet wurden. Aber es ist wohl so, dass wenn man länger als 3 Monate am selben Ort arbeitet die Auslöse steuerpflichtig wird. Das wußte ich vorher auch nicht.

Die Auslöse sind ja praktisch Spesen, die er netto ausbezahlt bekommt. Dafür hat er ja keine Beiträge entrichtet. Daher zählen sie für das AlG natürlich auch nicht.

XBiEsTX 
Fragesteller
 23.03.2010, 21:40

Natürlich werden Spesen wie auch das Gehalt netto ausgezahlt, aber eben nicht Brutto für Netto

Was meinst du mit Auslöse? Fahrtgeld und Unterkunft und essen?

XBiEsTX 
Fragesteller
 23.03.2010, 15:37

Ja das meine ich damit