Frage von Inkognito 25.12.2007

Wird das Studium bei der Rente anerkannt?

  • Antwort von manaro 21.01.2008
    10 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die Frage kann ich beantworten. Und zwar ist Studium eine sogenannte Anrechnungszeit gem § 58 Abs 1 Satz 1 Nr 4 SGB VI auf die Wartezeit der Rente die man in Anspruch nehmen will. Anrechnebar sind 8 Jahre bzw 96 Monate mit schulischen Zeiten, das heißt das da alles was man je an Schule, Fachschule oder Hochschule gemacht hat darauf anrechenbar is, allerdings auch übergangszeiten von Schule zu Ausbildung, aber das würde jetzt zu sehr ins detail gehen. Ob man auf Anrechnungszeiten jedoch Entgeltpunkte ( daraus wird die Rente berechnet) bekommt weiß ich noch nicht, (das ist erst im 3.Ausbildungslehrjahr dran :-P und ich bin erst im 2.) Also hoffe ich konnte helfen, wenn nicht, dann einfach bei deiner Rentenversicherunganstalt anrufen, die erklären dir des ganz genau! :-)

  • Antwort von demosthenes 25.12.2007
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Schul- und Studienzeiten wirken sich nur noch bis 2008 positiv auf die Höhe der Rente aus. Angerechnet werden maximal drei Jahre. Für alle, die später in Rente gehen, gilt das nicht mehr. Dennoch sind die Zeiten wichtig: Sie zählen bei der Berechnung der Anzahl der Rentenjahre mit. Wer beispielsweise vorzeitig in den Ruhestand gehen möchte, braucht 35 Rentenjahre. Bis zu acht Jahren kann man durch Schul- und Studienzeiten abdecken. Das spielt auch im Falle einer frühen Erwerbsunfähigkeit eine Rolle: In jungen Jahren kann die Anrechnung der Schul- und Studienzeit einige Hundert Euro ausmachen.

    (ZDF)

  • Antwort von Wolfi0410 25.12.2007
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung nur dann weißt Du konkret woran Du z.Zt. bist. Bis zur Rente kann sich das aber schon wieder alles geändert haben.

  • Antwort von darvvin 24.07.2009

    Darf ich die Frage noch etwas komplizierter machen?

    Wie sieht es mit der Anrechnung aus wenn mann als immatrikulierter Langzeitstudent dazwischen 4 Jahre Vollzeit gearbeitet und Rentenversicherung gezahlt hat ohne für diese Zeit sich exmatrikulieren zu lassen?

    Kann man die Uni-Jahre vor und nach der Berufstätigkeit anrechnen?

    Danke!

  • Antwort von Mortimer 30.12.2007

    Oh je! Dann brauchen manche Langzeit-studis nur noch 10 oder 12 Jahren arbeiten und können schon in Rente gehen!

    Dachte an so einem Phänomen, der mal erklärte, er sei mittlerweile in seinem 23. Semester...

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