Wird das Studium bei der Rente anerkannt?
Soweit ich weiß wird ein Teil des Studiums auf die spätere Rente angerechnet. Geht das nach Studienjahren? Muss man die Regelstudienzeit eingehalten haben?
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Antwort von manaro 21.01.200810 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Die Frage kann ich beantworten. Und zwar ist Studium eine sogenannte Anrechnungszeit gem § 58 Abs 1 Satz 1 Nr 4 SGB VI auf die Wartezeit der Rente die man in Anspruch nehmen will. Anrechnebar sind 8 Jahre bzw 96 Monate mit schulischen Zeiten, das heißt das da alles was man je an Schule, Fachschule oder Hochschule gemacht hat darauf anrechenbar is, allerdings auch übergangszeiten von Schule zu Ausbildung, aber das würde jetzt zu sehr ins detail gehen. Ob man auf Anrechnungszeiten jedoch Entgeltpunkte ( daraus wird die Rente berechnet) bekommt weiß ich noch nicht, (das ist erst im 3.Ausbildungslehrjahr dran :-P und ich bin erst im 2.) Also hoffe ich konnte helfen, wenn nicht, dann einfach bei deiner Rentenversicherunganstalt anrufen, die erklären dir des ganz genau! :-)
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6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Schul- und Studienzeiten wirken sich nur noch bis 2008 positiv auf die Höhe der Rente aus. Angerechnet werden maximal drei Jahre. Für alle, die später in Rente gehen, gilt das nicht mehr. Dennoch sind die Zeiten wichtig: Sie zählen bei der Berechnung der Anzahl der Rentenjahre mit. Wer beispielsweise vorzeitig in den Ruhestand gehen möchte, braucht 35 Rentenjahre. Bis zu acht Jahren kann man durch Schul- und Studienzeiten abdecken. Das spielt auch im Falle einer frühen Erwerbsunfähigkeit eine Rolle: In jungen Jahren kann die Anrechnung der Schul- und Studienzeit einige Hundert Euro ausmachen.
(ZDF)
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung nur dann weißt Du konkret woran Du z.Zt. bist. Bis zur Rente kann sich das aber schon wieder alles geändert haben.
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Antwort von darvvin 24.07.2009
Darf ich die Frage noch etwas komplizierter machen?
Wie sieht es mit der Anrechnung aus wenn mann als immatrikulierter Langzeitstudent dazwischen 4 Jahre Vollzeit gearbeitet und Rentenversicherung gezahlt hat ohne für diese Zeit sich exmatrikulieren zu lassen?
Kann man die Uni-Jahre vor und nach der Berufstätigkeit anrechnen?
Danke!
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Oh je! Dann brauchen manche Langzeit-studis nur noch 10 oder 12 Jahren arbeiten und können schon in Rente gehen!
Dachte an so einem Phänomen, der mal erklärte, er sei mittlerweile in seinem 23. Semester...
Richtig.
Meines Wissens werden Zeiten der schul. Ausbildung (sei es Schule, Fachschule oder Hochschule) insgesamt bis zu 8 Jahre als Anrechnungszeit gespeichert. Wie kommst du auf: "Angerechnet werden maximal drei Jahre"?