Wird das Gehalt meiner Ehefrau bei der Berechnung für unterhalt mit angerechnet?

17 Antworten

Also, ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber ich glaube, dass sich nichts ändert, schließlich bist du der Barunterhaltspflichtige und nicht deine Frau. Aber wie gesagt, ganz sicher bin ich nicht, ob und inwieweit das Einkommen deiner Frau mitangerechnet werden würde. Frag doch mal im Jugendamt nach, die müssten das wissen. Ich bin alleinerziehend, erhalte Unterhaltsvorschuss, der im Mai dann wegfällt, da ich heiraten werde. Aber ich glaube, auch wenn mein Ex heiraten sollte, wird nur sein Lohn angerechnet, denn die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach Alter des Kindes und nach der Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen und wie gesagt, deine Frau ist nicht unterhaltspflichtig. Denn, wenn deine Ex nun auch heiraten sollte, muss ihr neuer Mann auch nicht für das Kind aufkommen, außer, er würde sie adoptieren. Rechtlich gesehen hat er keine Rechte aber auch keine Pflichten an dem Kind, genauso , wie deine Frau (hört sich hart an, ist aber leider so).

Nein, Deine Frau ist nicht für Dein Kind aus einer anderen Beziehung unterhaltsverpflichtet. Du solltest Dich eher mal danach erkundigen, ob Du durch die Geburt des 2. Kindes weniger Unterhalt zahlen könntest/müßtest. Ich denke, da mal etwas von gehört zu haben ohne es aber konkret zu wissen.

jimmini  24.02.2010, 13:15

Das wär ja eine große Sauerei! Schleisslich haben sie in der Lebensgemeinschaft mehr Einnahmen. Und die Mutter der ersten Kleinen hat das kpl. Programm(sämtliche Mehrkosten) allein am Hals. Und das erste Kind würde die anderen quasi "versorgen" durch weniger Unterhalt.

amdros  24.02.2010, 14:44
@jimmini

Das mußt Du mir nicht zum Vorwurf machen wenn es denn so sein sollte, wende Dich mit Deiner Beschwerde an die Regierung oder wer auch immer dafür verantwortlich ist.

gurgiif  21.01.2014, 13:17
@amdros

Es ist aber nicht so...er muss zahlen auch wenn der Mann oder seine neue Familie kurz vorm Verrecken ist...und die neue Frau darf sehr wohl für die Kinder aus erster Ehe latzen und zwar dann wenn der Mann nicht zahlen kann denn es ist nicht immer so das mehr einnahmen da sind.Und wenn,auch egal denn wenn die Mütter neu Heiraten und der neue Mann nen batzen verdient ist es ja auch egal.Das ist dann halt so,ne.Der Unterhalt geht dann auch komischer weise nicht runter,also,kümmer dich besser um dein Kind und bleib zu Hause und wenn dann nimm nur einen Basis Job.So und wer meint er müsste diesen Text jetzt mit sau dummen und frechen antworten komentieren,der komme bitte nach mir denn ich kanns beweisen das es so ist und wer meint,den Müttern mit Kindern,den ginge es ja ach so schlecht,also,mag ja vielleicht in manchen fällen so sein aber mal ein guten Tip an euch tollen Müttern,verweigert den Männern nicht den Umgang mit den Kindern,lasst sie nicht nur Zahlen und ihr werdet sehen,das es eine grosse endlastung sein kann und das nicht nur Finanziell....

Hallo, dieser Beitrag ist zwar schon eine weile her, aber immer wieder Aktuell. Daher möchte ich folgende Information hinzufügen, wo ich denke dass diese sehr hilfreich ist: http://mein-recht.de/mein-recht.de/ehepartner.html

Zählt das Einkommen des neuen (Ehe-)Partners des Unterhaltspflichtigen bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens mit?

Nein! Für die Unterhaltspflicht kommt es nur darauf an, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient. Sein neuer Partner kann soviel verdienen wie er/sie will, der Verdienst wird nicht mitgerechnet. Der unterhaltspflichtige Vater kann daher z.B. eine reiche Frau heiraten, ohne dass sich dadurch der Kindesunterhalt erhöht.

Ausnahmen: In zwei Fällen kann es allerdings doch indirekt eine Rolle spielen, dass der neue Partner eigene Einkünfte hat:

  1. Wenn der Unterhaltspflichtige weniger Unterhalt zahlt, als er eigentlich rechnerisch zahlen müsste, weil er an seine Selbstbehaltsgrenze stößt (siehe das Kapitel: "Bestimmte Beträge müssen dem Unterhaltspflichtigen verbleiben."). Beispiel: Der Ex-Mann verdient netto 1.400,- Euro, die Ex-Frau nichts. Der Mann müsste also eigentlich 3/7 x 1400,- Euro = 600,- Euro Ehegattenunterhalt zahlen. Dann blieben ihm aber nur noch 800,- Euro übrig, und das ist weniger als sein Selbstbehalt von 1.000,- Euro. Es bleiben deshalb nur noch 400,- Euro übrig, die er für den Unterhalt zahlen kann. Er zahlt weniger, als er "eigentlich" zahlen müsste. Wenn dieser Ex-Mann nun eine Frau heiratet, die selbst ein normales Einkommen hat, dann kann man den Selbstbehalt des Ex-Mannes reduzieren. Da der Selbstbehalt die eigenen notwendigen Lebenshaltungskosten des Unterhaltspflichtigen sichern soll, diese Lebenshaltungskosten beim Zusammenleben mit einem neuen Partner aber u.U. geringer sind, weil der neue Partner selbst verdient und z.B. sich an der Miete beteiligt, ist in diesem Fall der Selbstbehalt niedriger anzusetzen. Die Rechtsprechung mindert den Selbstbehalt in diesen Fällen um 25%, also auf ca. 750,- Euro. Für unseren Beispielsfall bedeutet das: der Ehemann hat nur noch einen Selbstbehalt von 750,- Euro, kann also jetzt den vollen Unterhalt i.H.v. 600,- Euro zahlen. Der Ex-Mann muss also infolge der Heirat nicht mehr zahlen, als er ohnehin zahlen müsste, es ist ihm aber nun möglich, diesen Betrag, den er ohnehin eigentlich zahlen müsste, auch wirklich zu zahlen.

Diese Herabsetzung des Selbstbehalts kommt aber nur in Betracht, wenn der neue Partner tatsächlich eigene Einkünfte hat. Arbeitet er z.B. nur halbtags, so dürfte nur eine Herabsetzung des Selbstbehalts um 10% - 15% in Betracht kommen. Im Einzelnen kommt es auch darauf an, wieviel der neue Partner verdient und wie stark er sich deshalb an den gemeinsamen Lebenshaltungskosten beteiligt.

  1. Wenn der Unterhaltspflichtige kein eigenes Einkommen hat, der neue Ehepartner aber in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Beispiel: die Ex-Ehefrau ist unterhaltspflichtig, kann aber wegen eines kleinen Kindes nicht arbeiten. Der Ehemann verdient weit überdurchschnittlich. In diesem Fall schuldet der Ehemann seiner Frau Taschengeld, welches für die Frau Einkommen ist, das sei für Unterhaltszwecke einsetzen muss. Es versteht sich, dass diese Fall eine Ausnahme darstellt, der nur in wirklich sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen vorkommt.
gurgiif  21.01.2014, 13:57

Sie muss zahlen wenn er nicht kann....

Nein keine Sorge um Frauchen, Deine Ex hat alles allein am Schuh, mach Dir keine Sorgen dass es Deinem ersten Kind mal besser geht -