Wir haben nie zusammen gelebt,müsste ich trotzdem Unterhalt zahlen währen der Trennungszeit,und kann mit der Scheidung so lange warten bis die Trennungszeit um?

4 Antworten

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Man wird nie "automatisch" geschieden. Nach 3 Trennungjahren kann aber die Scheidung auch dann erfolgen, wenn ein Ehepartner nicht geschieden werden will.

Trennungsunterhalt bis zur Scheidung ist unabhängig davon ob man zusammen gelegt hat oder "nur" verheiratet war.

Wenn beide ein ausreichendes eigenes Einkommen haben, fällt dieser aber für keinen Ehepartner an. Sollte Dein Einkommen aber deutlich höher sein, als seins, kann er Trennungsunterhalt bis zur Scheidung fordern.

ALG2 gibt es für niemanden, wenn ein solventer Ehepartner vorhanden ist und zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet werden kann.

Hallo, ich empfehle Dir den Antrag auf Scheidung sofort zu stellen - machst Du es nicht entstehen Nachteile für Dich. Der Partner wird ansonsten behaupten ihr seid nicht getrennt und erhält somit länger Unterhalt. Du musst also auf jeden Fall die Trennung belegen mit zweiten Mietvertrag, oder einem Kostenvoranschlag eines Rechtsanwaltes, wo das Trennungsdatum ersichtlich ist z.B. von www.ehe-scheidung-online.com oder einfach eine Trennungsvereinbarung aufsetzen und beide unterschreiben. Nach einem Trennungsjahr ist die Scheidung möglich.

Automatische Scheidung gibt es nicht. Nach drei Jahren kann auch gegen den Willen geschieden werden. Nimm Dir einen Anwalt.

Wenn ihr nie zusammen gelebt habt, wäre ein Trennungsjahr ja unsinnig.

Einen Anwalt brauchst du sowieso, dann kann der das ja klären.