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Wieviele Buchstaben muss eine Unterschrift haben

gefragt von thomhi65 am 03.02.2009 um 15:21 Uhr

hallo

muss man mit Vornamen und Nachnamen ganz ausschreiben, oder reicht ein Kürzel. wo muss man mit vollem Namen Unterschreiben.

Gruß thomhi65


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brasov67
beantwortet von brasov67 am 3. Februar 2009 15:22
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ich mach immer nur ein kreuz


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 3. Februar 2009 15:28
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Die Unterschrift muss nicht einmal lesbar sein, daher gibt es auch keine Vorschriften wieviele Buchstaben enthalten sein müssen. Mit Vornamen muss man übrigens auch nicht unterschreiben.

Es reicht, wenn man erahnen kann, dass es sich um Buchstaben eines Namens handeln soll. Allerdings reicht es nicht, wenn man lediglich mit den Anfangsbuchstaben oder einem Kürzel unterschreibt (Minimum 3 Buchstaben). Wichtig ist, dass die Unterschrift individuell und charakteristisch ist.

Denn merke:

Eine Unterschrift ist nicht zum Lesen da, sondern zum Vergleichen.

All diese Sachen stehen übrigens nicht in einem Gesetz sondern haben sich im Laufe der Zeit durch Gerichtsurteile entwickelt (darunter auch Urteile des Bundesgerichthofes).


Lole1987
beantwortet von Lole1987 am 3. Februar 2009 15:22
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vorname reicht ein Buschstabe, Nachname muss ausgeschrieben werden so kenne ich es


eiskalteMilch
beantwortet von eiskalteMilch am 3. Februar 2009 15:23
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eine Unterschirft ist deine persönliche Signatur, ob du deinen Namen ausschreibst oder nur die Anfangsbuchstaben oder ein Kürzel verwendest ist egal. Es sollte nur immer gleich bleiben :P


anonym
beantwortet von ThunderHawk am 3. Februar 2009 15:41
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Drei lesbare Buchstaben reichen aus, um eine rechtswirksame Unterschrift zu leisten. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az: 17 U 166/04). http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift



Ochsensepp33
beantwortet von Ochsensepp33 am 3. Februar 2009 15:21
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hattemathe
beantwortet von hattemathe am 3. Februar 2009 15:22
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Nachname ganz


anonym
beantwortet von shincro am 3. Februar 2009 15:22
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Es gibt keine Begrenzung.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 3. Februar 2009 15:22
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Nachname komplett. Vorname reicht meist der Anfangsbuchstabe.


anonym
beantwortet von Volvoliebhaber am 3. Februar 2009 15:22
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Ich unterschreib immer mit 4563 Buchstaben;-))

Kommentar von Volvoliebhaber am 3. Februar 2009 15:23

Bei wichtigen Dokumenten z.B. beim Notar muß mit vor und Zuname unterschrieben werden. ansonsten reicht ein Kürzel

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 3. Februar 2009 15:31

Nein, gerade beim Notar ist das absolut nicht notwendig. Dort kann sogar jemand, der nicht schreiben kann mit einem Kreuz unterzeichnen, der Notar beurkundet das dann.


moccajoghurt
beantwortet von moccajoghurt am 3. Februar 2009 15:22
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Ich mache immer nur einen Haken.


donnerunddoria
beantwortet von donnerunddoria am 3. Februar 2009 15:22
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3

nämlich 3 X

nein ernsthaft: bei allen Dokumenten musst Du mit vollem Namen unterschreiben, also Vor- und auch Nachname

:o)


aleph
beantwortet von aleph am 3. Februar 2009 15:23
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Deine Unterschrift ist (D)ein handschriftliches Kunstwerk - daher unterliegt es den künstlerischen Freiheiten des Künstlers (also Dir) und da Du es relativ unfälschbar haben willst, achtest Du auf eine Einzigartigkeit Deiner Unterschrift, mehr nicht!


Aristella
beantwortet von Aristella am 3. Februar 2009 15:23
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Nachnamen schreib ich ganz, Vorname nur den ersten Buchstaben (M. Musterfrau)


Kurgast
beantwortet von Kurgast am 3. Februar 2009 15:26
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Es muss der Nachname geschrieben werden, wobei lediglich 3 Buchstaben davon leserlich sein müssen.

Gute Frage - ich verstehe nämlich auch nicht, warum zB Ärzte oft nur mit einem "Kringel" unterschreiben dürfen


Kommentar von Simple_avatar6smallKurgast am 3. Februar 2009 15:29

PS: Drei lesbare Buchstaben reichen aus, um eine rechtswirksame Unterschrift zu leisten. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az: 17 U 166/04).


6Chris1992
beantwortet von 6Chris1992 am 3. Februar 2009 15:26
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nachname ganz vorname kann mit einem buchstaben abgekürzt werdenb


grada13
beantwortet von grada13 am 3. Februar 2009 15:27
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komplett nachname.


anonym
beantwortet von benschi008 am 3. Februar 2009 15:28
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laut gesetz müssen vom Nachnamen mindestens drei Zeichen leserlich sein, um anerkannt zu werden. Wichtig vor allem beim Notar oder so.


Sugarlady
beantwortet von Sugarlady am 3. Februar 2009 15:42
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Da ich heute meinen Pass beantragt habe. Und als unterschrift nur ein Zeichen gemacht habe. Ist das wohl gueltent. Sonst hätte die sich ja beschwert. Und bei meinen anderen Dokumenten auch.


anonym
beantwortet von tachico am 5. Februar 2009 14:42
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du kann st so unterschreibwen wie du willst musst nicht mal mit richtigem namen außer bei wichtigen dokumenten!!!!


anonym
beantwortet von tachico am 5. Februar 2009 14:42
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du kann st so unterschreibwen wie du willst musst nicht mal mit richtigem namen außer bei wichtigen dokumenten!!!!


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