hallo
muss man mit Vornamen und Nachnamen ganz ausschreiben, oder reicht ein Kürzel. wo muss man mit vollem Namen Unterschreiben.
Gruß thomhi65

Die Unterschrift muss nicht einmal lesbar sein, daher gibt es auch keine Vorschriften wieviele Buchstaben enthalten sein müssen. Mit Vornamen muss man übrigens auch nicht unterschreiben.
Es reicht, wenn man erahnen kann, dass es sich um Buchstaben eines Namens handeln soll. Allerdings reicht es nicht, wenn man lediglich mit den Anfangsbuchstaben oder einem Kürzel unterschreibt (Minimum 3 Buchstaben). Wichtig ist, dass die Unterschrift individuell und charakteristisch ist.
Denn merke:
Eine Unterschrift ist nicht zum Lesen da, sondern zum Vergleichen.
All diese Sachen stehen übrigens nicht in einem Gesetz sondern haben sich im Laufe der Zeit durch Gerichtsurteile entwickelt (darunter auch Urteile des Bundesgerichthofes).

vorname reicht ein Buschstabe, Nachname muss ausgeschrieben werden so kenne ich es

eine Unterschirft ist deine persönliche Signatur, ob du deinen Namen ausschreibst oder nur die Anfangsbuchstaben oder ein Kürzel verwendest ist egal. Es sollte nur immer gleich bleiben :P
Drei lesbare Buchstaben reichen aus, um eine rechtswirksame Unterschrift zu leisten. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az: 17 U 166/04). http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift

Nachname komplett. Vorname reicht meist der Anfangsbuchstabe.
Ich unterschreib immer mit 4563 Buchstaben;-))
Bei wichtigen Dokumenten z.B. beim Notar muß mit vor und Zuname unterschrieben werden. ansonsten reicht ein Kürzel
heinmueck am 3. Februar 2009 15:31 Nein, gerade beim Notar ist das absolut nicht notwendig. Dort kann sogar jemand, der nicht schreiben kann mit einem Kreuz unterzeichnen, der Notar beurkundet das dann.

3
nämlich 3 X
nein ernsthaft: bei allen Dokumenten musst Du mit vollem Namen unterschreiben, also Vor- und auch Nachname
:o)

Deine Unterschrift ist (D)ein handschriftliches Kunstwerk - daher unterliegt es den künstlerischen Freiheiten des Künstlers (also Dir) und da Du es relativ unfälschbar haben willst, achtest Du auf eine Einzigartigkeit Deiner Unterschrift, mehr nicht!

Nachnamen schreib ich ganz, Vorname nur den ersten Buchstaben (M. Musterfrau)
Es muss der Nachname geschrieben werden, wobei lediglich 3 Buchstaben davon leserlich sein müssen.
Gute Frage - ich verstehe nämlich auch nicht, warum zB Ärzte oft nur mit einem "Kringel" unterschreiben dürfen
PS: Drei lesbare Buchstaben reichen aus, um eine rechtswirksame Unterschrift zu leisten. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az: 17 U 166/04).
nachname ganz vorname kann mit einem buchstaben abgekürzt werdenb
laut gesetz müssen vom Nachnamen mindestens drei Zeichen leserlich sein, um anerkannt zu werden. Wichtig vor allem beim Notar oder so.
Da ich heute meinen Pass beantragt habe. Und als unterschrift nur ein Zeichen gemacht habe. Ist das wohl gueltent. Sonst hätte die sich ja beschwert. Und bei meinen anderen Dokumenten auch.
du kann st so unterschreibwen wie du willst musst nicht mal mit richtigem namen außer bei wichtigen dokumenten!!!!
du kann st so unterschreibwen wie du willst musst nicht mal mit richtigem namen außer bei wichtigen dokumenten!!!!