Wieviel Promille darf ein Fußgänger haben, ohne dass man ihn den Führerschein abnimmt?

11 Antworten

Soweit ich weiss darf man als Fußgänger soviel trinken wie man will, hauptsache man setzt sich danach nicht mehr ans Steuer.

Zum Nachlesen und -denken, gemäß §69 (2) StGB gilt:

2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen, 1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c), 2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316), 3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder 4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht, so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

Der Führerschein wird einem Fußgänger, der betrunken über die Straße torkelt nicht direkt abgenommen. Es gibt auch keine Grenzwerte wie für Fahrzeugführer.

Allerdings handelt auch der Fußgänger ordnungswidrig, der auf Grund einer Alkoholisierung nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann.

Die Polizei kann in solchen Fällen einen Bericht an das Straßenverkehrsamt senden, die wiederum die Eignung für das Führen von Fahrzeugen überprüft. Kommt das nicht nur einmal vor und ist evtl. eine Alkoholkrankheit zu erkennen, dann hat die Fahrerlaubnisbehörde die Möglichkeit dir die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Lachlan  19.07.2009, 19:23

genau so ist es. :-))

Franticek  06.08.2009, 11:41

Die einzige korrekte Antwort steht wie so oft mal wieder ohne DH´s weit unten. Daher von mir auch noch ein DH.
Eine Anmerkung nur, die Führerscheinstelle wird die Fahrerlaubnis nicht gleich entziehen sondern erst eine MPU anordnen.

Verstöße des Fußgängers können lediglich § 2 FEV betreffen. Danach muß auch der angetrunkene Fußgänger Vorsorge treffen, den Straßenverkehr nicht zu gefährden. Es handelt sich dabei lediglich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit. Die Promillegrenzen (nach Gerichtsenscheid des BGH §§ 316,315cStGB, bzw. nach § 24 StVG) gelten nur für Fahrzeug-, bzw. Kraftfahrzeugführer.

es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer oder andere Verkehrsteilnehmer. Wobei das eigentlich nur auf den aktiven Straßenverkehr zutrifft. Also wenn du einfach auf dem Boden nach Hause krabbelst, geht das durch, wenn du nun aber irgendwo über die Fahrbahn torkelst und womöglich Autofahrer wegen dir abbremsen müssen usw. mußt du mit den gleichen Maßnahmen rechnen, wie wenn du gefahren wärst.

koofenix  25.07.2009, 06:13

was soll eigentlich der quatsch ? wenn man den f-schein sowieso los wird kann man doch auch fahren. ist zwar nicht korrekt, man weiss dann aber warum man den lappen abgibt. gegenüber nicht-führerscheininhabern ist man dann aber im nachteil.

DerTroll  25.07.2009, 07:12
@koofenix

wenn du mit dem Autofahrst und negativ auffällst, bist du den Führerschein aber definitiv los. Wenn du zu Fuß gehst, dann nur wenn etwas passiert. Wobei die Straftat ja der sog. Vollrausch ist. Also du kannst durchaus zu Fuß nach Hause gehen, auch wenn du alkoholisiert bist, während du dann nicht autofahren solltest. Aber wenn du so besoffen bist, daß du beim gehen auf dem Gehweg automatisch die Fahrbahn mitbenutzt und deshalb andere Autofahrer womöglich stark abbremsen müssen oder so ähnlich, dann zeigst du auch da, daß du charakterlich nicht für den Straßenverkehr geeignet bist und dir kann der Führerschein entzogen werdn (rein theoretisch). Und naja wer sowieso keinen hat, der kann für den Führerschein gesperrt werden (ist ja auch so, wenn einer ohne Führerschein Auto fährt). Aber du, die Polizisten haben alle einen sehr großen Ermessensspielraum. Nur weil einer einmal besoffen nach Hause tokelt wird sie da nicht gleich einschreiten. Fakt ist nur das, was ich eigentlich sagen wollte. Fußgänger sind auch Verkehrsteilnehmer und wenn man sich soweit unter Alkohol setzt, daß man den Verkehr gefährdet, hat man auch als Fußgänger eine Straftat begangen.