Wieviel darf mein freund verdienen wenn ich harz4 bekomme und ein kind habe und in elternzeit bin?

5 Antworten

es wird alles angerechnet egal wieviel er verdient dir fählt das alleinerziehendegeld weck aber je nach verdienst bleibt ein freibetrag. z.b. bei ca 1200 euro bleibt ein freibetrag von 330 euro das bedeutet das nur 870 euro angerechnet werden, hat dein freund nur einen zuverdienst und verdient z.b. 250 euro so sind 100 euro frei und von den recht nur 20 % also dürft ihr 130 euro behalten. hier ist eine seite wo man es gut nachrechnen kann http://www.prozentrechner.net/

Hallo Du ! Das kann schon sein,das Du vom Amt dann mal Besuch bekommst oder sie im Haus Nachbarn befragen ! Aber zur Frage: Falls Du und Dein Freund in eine gemeinsame Wohnung zieht,hab Ihr im ersten Jahr in dem Ihr zusammen Lebt,von der ARGE nichts zu befürchten . Er muss nur einen Teil der Miete selber tragen ( Ein Drittel der gesamt Miete ), Dir und Deinem Kind stehen zwei Drittel der Miete vom Amt zu ( Du und Dein Kind ) ! Nach einem Jahr werdet Ihr von der ARGE zusammen Veranlagt,das heißt ( Er hat einen Grundfreibetrag von 100 Euro die nicht angerechnet werden,wenn ER arbeitet ) Eure gesamten Einnahmen werden addiert und die Freibeträge abgezogen ( Nur bei einer Tätigkeit - Arbeit ) Gebe im Internet Freibeträge für ALG 2 ein,da kannst Du Dir selber Ausrechnen,was Dir bzw.Euch jetzt und Später an Geldern zusteht ! Noch kurz zur Frage mit Deinen Eltern und der Nachbarin,da brauchst Du Dir keine Sorgen machen ! Dein Freund kann auch jeden Tag Dich Besuchen kommen und ab und zu bei Dir schlaffen,das macht nichts ! Falls die ARGE doch von Deinen Eltern oder der Nachbarin einen Tipp bekommt,lege einfach eine Kopie des Mietvertrages von Deinem Freund vor,das sagt alles ! ( Wer die Absicht hat,die ARGE- zu betrügen,der hat keine eigene Wohnung auf seinen Namen laufen ) Hoffe konnte Helfen,noch einen schönen Ostermontag !

ivonne82  09.04.2012, 20:25

"hab Ihr im ersten Jahr in dem Ihr zusammen Lebt,von der ARGE nichts zu befürchten "

das gilt aber nur wenn sie kein gemeinsames kind haben und getrennt wirtschaften... ansonsten würden sie vom ersten tag an eine bedarfsgemeinschaft bilden.

zusätzlich zu den 100 euro grundfreibetrag gibt es bis 1000€ brutto noch 20% und von 1000-1200/1500 € noch 10% .

Befragen dürfte der Außendienst eigentlich niemanden. Aber wenn ihr zusammen ziehen würde, wäre doch schon mal eine Miete weniger. Netto hättet ihr wahrscheinlich trotzdem mehr Geld als jetzt.

Macht euch doch ganz einfach im Amt schlau ,da seit ihr auf der sicheren Seite.

zwergnase202210 
Fragesteller
 09.04.2012, 18:57

ich werde mich auch morgen kundig machen.hab ich auch schon gehört das mit den ein jahr aber da sollen se sich ja auch ne so dran halten und trotzdem machen was se wollen...und ehrlich gesagt wenn eine zahlung ausbleibt dann sitz man echt im trocknen...da kann ich ne erst per anwalt das einklagen weil sowas dauert sehr lange...aber so wie ich erfahren hab darf er bis zu 900 verdienen weil das noch geringfügiger verdienst is...

Also mach dir mal kein Kopf, wenn es so sein sollte das du rausfallen solltest was ich mir nicht vorstellen kann dann hast du die möglichkeit Kinderzuschuss zu beantragen so wie Mietzuschuss ich bin aus der arge rausgefallen aber meine Frau hat über das dopelte am Nettoverdienst. habe dann kinderzuschuss und mietzuschuss bewilligt bekommen und da hatte ich im indefeckt 20€ mehr als wenn ich hartz 4 bekomme