Wieviel darf derzeit eine Wohnung für eine Alleinerziehende Mutter im ALG 2 Bezug in Ulm kosten?

6 Antworten

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Für eine Person mit Kind sind derzeit 60m² als angemessen zu betrachten (in NRW mittlerweile 65m²) und für jede weitere Person 15m² on Top. Wie hoch die angemessene Miete dafür sein wird, legt zum einen der allg. Mietspiegel fest (falls vorhanden) ansonsten basiert die Miete auf den 2003 angepassten Regelungen von 1998 aus dem Sozialhilfegesetz für Wohnraum - sie wird deffinitiv viel zu niedrig sein! Ulm hat leider keinen rechtsgültigen Mietspiegel nach § 558c BGB, darum kann dir hier nur die ARGE Auskunft geben... selbiges gilt für die Nebenkosten, hier legt nur die ARGE die Angemessenheit fest.

Es wird immer behauptet - den "Hartzern" geht es gut, die bekommen doch für alles das Geld - eben auch für die Miete, sprich Wohnraum. Das ist mit Nichten so! 64% der ALG II-Bezieher müssen drauf legen aus dem Regelsatz - nicht weil sie in Villen oder Schlössern wohnen - nein weil die Mieten seit 2003 nicht mehr an den Markt angepasst wurden!

Beispiel Karlsruhe / Landkreis Karlsruhe... hier bekommt man als angemessene Miete (45m² 1 Person) gerade mal 240€ und 45€ für Nebenkosten. Ein 2-Personenhaushalt mit 60m² gerade mal 360€ und 60€ für Nebenkosten - basierend auf den Zahlen von 1998, angepasst 2003. Karlsruhe ist eine Akademiker- und Rentnerstadt, zudem noch Universitätsstadt, kaum Industrie, viel Dienstleistung... eine 45m² Wohnung ist im Umkreis von 70Km nicht unter 480€ kalt zu bekommen, eine 60m² nicht unter 550€ kalt...

Nun kann man sich vorstellen, wie sich hier ein Bedürftiger über den Bescheid über die KdU vom Landratsamt oder der ARGE freut... vom Regelsatz bleibt dann nicht viel zum Leben.

Man mag argumentieren, man möge sich doch eine andere Wohnung suchen... man hat damit nicht unrecht, doch in den letzten 8 Jahren ist 172% mehr Wohnraum für Betreutes Wohenen, Altersheime und Eigentum entstanden als Wohnraum für den Ottonormalbürger zum mieten - und wenn dann zu Preisen wo man die Augen verdreht.

Egal was man auch vom Amt bekommt - Hartz4 ist in seiner Gesamtheit Menschenunwürdig, Verfassungswiedrig und Gesetzwiedrig
Kimba25 
Fragesteller
 07.11.2011, 11:15

Es stimmt was du sagst da gebe ich dir absolut Recht! Ich finde es nicht sinnvoll das man zu niedrige Kaltmieten einsetzt und quasi somit einem ALG 2 Empfänger vorgibt, nach solchen Kriterien eine Wohnung zu suchen. Es ist zugegebenermaßen sehr schwierig eine Wohnung mit einem niedrigen Kaltmietbetrag zu finden da unsere Wohnkosten extrem in die Höhe geschellt sind und das auch in der Zukunft so sein wird das Wohnraum für Menschen mit wenig Geld immer weniger Bezahlbarer wird. Für mich selbst sind Alleinstehende und Familien und auch Kindern ganz klar im Nachteil. Aber nicht nur ALG 2 Empfänger sind von diesen Problemen geplagt, auch Menschen die noch Arbeiten und über ein wesentlich höheres Einkommen verfügen haben Probleme. Für ALG2 Empfänger eine bezahlbare Wohnung zu finden ist wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen-traurig aber wahr. Ich denke der Wohnungsmarkt wird nochmal umkämpfter werden, wenn ich nach Wohnungen schaue dann ist jedes 2 te Angebot von einem Maklerbüro eingestellt. Relativ günstige Mieten aber die Provision/ Makler Courtage kann weder ein normal Arbeitender noch ein ALG 2 Empfänger nebst Kaution aufbringen. Und da fängt ja schon das übel an, hier wird einem ALG2 Empfänger von Anfang an eine Wohnung verwehrt -selbst wenn sie im Rahmen der angemessenen KDU wäre- den einem ALG2 Empfänger wird kein Darlehen eingeräumt zwecks der Bezahlung von Maklerkosten und übernommen wird schon mal gar nix. Ich habe das hier in Ba-Wü ( Lkr. KN) schon mal erlebt die Wohnung war im Rahmen der angemessenen KDU aber die Maklerprovision/ Courtage wurde weder übernommen noch im Form eines Darlehens gewährt. Das schlimme an der Sache ist ja das es sich um "gewöhnliche Wohnungen" handelt was heißen soll das keine Goldenen Wasserhähne oder Marmorböden in der Wohnung drin sind, diese aber trotzdem mit Maklergebüren belegt sind die ein Arbeitender oder ein ALG2 Empfänger so oder so nicht aufbringen kann. Im Lkr. KN also in den Seegemeinden ist bspw. ein Kaltmietpreis von 370 Euro angemessen ( was kaum ausreicht da es in der Nähe eine Unistadt hat und der Tourismus eine große Rolle spielt) im Hegau wiederrum sind es 350 Euro Kaltmiete die auch mehr schlecht als recht ausreichend sind. Die Nebenkosten sind meines wissens nach Ermessenssache vom jeweiligen Sachbearbeiter. Ich finde es schlimm das wenn man keine Wohnung in diesem Rahmen bekommt auch noch Geld das so oder so arg wenig ist vom Regelsatz draufzahlen muss das ist schon irgendwie Kriminell. Ich höre da Fr. von der Leyen rufen das man die Kinderarmut bekämpfen müsse aber wenn man dann vom Regelsatz der für X- Personen 4 Wochen ausreichen muss dann noch einen Teil vom Regelsatz für die Wohnung aufgezahlt werden muss dann frage ich mich wie die gute Dame das bitte anstellen will, ich meine das is ja vom Regen in die Traufe kommen oder? Ich finde generell sollte alles mal überarbeitet werden, schwammige Dinge sollten endlich mal eine Richtlinie bekommen und vorallem sollten die Gesetze so sein das man sich als Bürger auch darauf verlassen kann weil derzeit sieht es so aus als wenn halt immer wenn das SGB ein Loch aufweist das mit irgendwelchen Schwammigen Dingern gestopft wird- da denke ich nur mal an das Bildungspaket. Man möchte was tun aber keiner weiß wie wo und was zu tun ist das ist doch verrückt oder? Da bekommen Eltern Bildungsgutscheine aber was tun mit? Gibt man das im Sekretariat der Schule ab und frägt man was damit jetzt passiert heißt es nur weiß ich nicht das wird an eine andere Stelle weitergeleitet und bei der "anderen Stelle" bekommt man die gleiche Antwort...das ist doch bescheuert das über 20 Stellen laufen zu lassen oder? Daher ich finde recht und gut das man solche Dinge auf den Weg bringt aber wenn schon dennschon dann bitteschön richtig!

Diddy57  07.11.2011, 17:54

..willkommen im Club! -:)

Diddy57  07.11.2011, 17:55

die kommunallen Richtlinien für Ulm wurden leider weder in der umgfangreichen Richtliniensammlung von TACHELES; http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html aufgeführt noch sind sie auf der Homepage der Stadt aufgeführt.

Du müßtest dir also die Mühe machen und direkt dort telefonisch nachfragen.

Hier Werte von anderen Kommunen dir nennen, führt nur zu Mißverständnissen.

Hallo,dass ist überall verschieden.Ich z.B.wohne alleine und habe eine 60 qm Wohnung.Die kostet warm mit Garage und Balkon 410 €.Die Arge bezahlt davon 310 €,dass wäre die Höchstgrenze.D.h.ich zahle jeden Monat von meinen ca.380 € die ich zum leben habe 100 € dazu.10 km weiter in der nächsten Stadt wohnt ein Bekannter von mir der bekommt für die gleichen 60 qm nur 240 € vom Amt bezahlt,das ist dort die Höchstgrenze.Die Bude kostet aber nur 380 €.

Aber vom Prinzip her müßte das mit deiner Bekannten gehen,kann dir da leider nicht genaues sagen,da es ja auch noch auf die Qmzahl ankommt.Normal sind für eine Person 45 oder 48 qm,für zwei sind es glaube ich 65 qm.Aber wie du siehst,ich habe 60 für mich alleine.

stelari  07.11.2011, 07:44

Nicht ganz richtig... Ihr bekommt die KdU auf Basis der Wohnung, die euch zustehen würde - eine 45m² und nicht auf Basis einer 60m²-Wohnung... deshalb die Differenz. Weiter sind die unterschiedlichen Mietspiegel (falls vorhanden) zu beachten bzw die Richtlinien des Sozialhilfegesetz von 1998 für Wohnraum - die nie richtig angepasst wurden - außer 2003... nur da haben die schon nicht mehr gestimmt.

Das Einfachste wäre, bei der Arge nachzufragen. Da allerdings ein Ermessensspielraum besteht, ist die Antwort evtl. etwas schwammig, obwohl es eine Vorgabe gibt. Je nach Fall wäre die Antwort also etwas nicht so ganz richtig.

Wenn die Gemeinden nicht selbst Wohnraum in dieser vorgegebenen Preislage anbieten können, die Arge aber trotzdem nicht die höhere Höhe tragen will, das übliche. Klage.

Merkwürdiges habe ich vor kurzem gehört, das für Deinen Fall von Interesse sein könnte. Die angebotene kommunale Wohnung liegt genau auf der Alg2-Vorgabe. Wenn jedoch der Alg2-Bezug beendet wird wegen Einkommen, steigt die Miete auf den Marktwert.

Wenn Du schon fragst, frage dann auch gleich nach der qm "Begrenzung". Das wollte die FDP eigentlich aufheben und durch maximal Miete ersetzen. Wenn Du also 100qm für 300 bekommst, muss man nicht ausziehen. Bei 30qm für 300, bekäme man dann auch keinen Abzug von der Vorgabe, obwohl pro qm umgerechnet, die Miete zu hoch ist. Ob dem so ist, wäre für eine Entscheidungsfindung sicher wichtig.

Möglicherweise gibt ein Wohngeldrechner einen Hinweis, wie die örtlichen Unterschiede sind.

Sorry für keine definitive Antwort.

Kimba25 
Fragesteller
 07.11.2011, 08:49

Vielen Dank trotzdem für die Antwort auch wenn es keine definitive Antwort ist ich finde es toll das sich viele hier trotz allem Gedanken machen :) :) Herzlichen Dank an dich :)

Soo ich dachte jetzt wirds mal Zeit für ein kleines Update, ich habe mich über verschiendene Stellen durchtelefoniert und habe in Erfahrung bringen können was einer Alleinerziehenden Mami mit Kind die bald Arbeiten gehen darf als angemessene KDU der Stadt Ulm zusteht. 377 Euro Kaltmiete, 60 qm Wohnfläche und 147 Euro Heizkosten und Nebenkosten sind angemessen und werden so auch übernommen.

:) Danke für alle die mir geantwortet haben ich find das echt super von euch auch wenn man jetzt Pauschal keine Beträge nennen konnte ich finde es super das sich manche von euch trotzdem einen Kopf darum gemacht haben :) DAAAAAANNNKKKKEEE euch :)