Wieso krieg ich mein beschlagnahmten Pc nicht von der Polizei ?
am 23. august letztes jahr wurde mein pc bei einer hausdurchsung festegenommen ...der verfahren läüft zwar noch gegen mich aber die jugendgerichtshilfe hat gemeint ich soll mich mal melden ich krieg aufjedenfall mein pc oder die behalten die festplatte den restlichen pc krieg ich..es war stöhrung des öffentlichen fireden durch androhungen von straftaten es wird nur ein jugendgericht ohne zeugen ohne nichts hab nichtmal einen anwalt die jugengerichthilfe hat gemeint ich krieg nur 30-40 sozialstunden wenn überhaupt..naja aber unmittelbar nach der tat musst eich knapp 1000€ wegen den sicherheitsmasnahmen die getroffen wurden wegen mir..
naja heute war ich bei der polizei die haben gemeint ich krieg den nicht die melden sich wann ich den krieg..wieso krieg ich den nicht die können ja die festplatte behalten oder..
dankee
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Hilfreichste Antwort von timozam 17.05.20101 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
son blödsinn die polizei kann nichts. die können mir einen strafzettel gegen wenn ich falsch parke mehr nicht. sowas entscheidet die sta oder ein richter. also gemäß § 74 stgb kann alles eingezogen werden womit du eine straftat begangen hast . und nur dann wenn die sache dir gehörte. also z.b. wenn du eine quittung nachweist, dass die festplatte zwar dir gehört aber der restliche rechner einem kumpel oder deinen eltern dann müssen sie den pc unverzüglich herausgeben. außerdem muss der gegenstand der eingezogen worden ist bei der begehung der abgeurteilten tat eine rollte gespielt haben die im urteil festzustellen ist.
ich würde an deiner stelle n schreiben aufsätzen und die polizei auffordern dir dein eigentum oder dass eigentum deines bekannten :-) unverzüglich zurück zu geben. die müssen das der sta oder dem gericht überlassen.
lg
timo
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Da hast Du leider von der JUgendgerichtshilfe eine ziemlich falsche Antwort bekommen. Das sind eben Sozialarbeiter und keine ausgebildeten Juristen. Den PC würdest Du allerfrühestens nach der Gerichtsverhandlung wieder bekommen. Ich bin mir aber relativ sicher, daß Du ihn gar nicht mehr siehst. In der Regel werden Computer als Tatwerkzeug eingezogen.
Kommentar von Volker13Volker13 17.05.2010Endlich mal eine vernünftige Antwort! D.H.
Kommentar von justiziasgolemjustiziasgolem 17.05.2010Richtig, gerade erst bei einem Hobbyebaybetrüger erlebt. Schwuppdiwupp gab es eine Hausdurchsuchung, der Ganove wurde verurteilt und der bei der Durchsung sichergestellte PC blieb einbehalten. Was du ansonsten machen kannst: Höflich bei Gericht um Herausgabe des PC bitten.
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Wie oft Du von der Jugendgerichtshilfe oder von der Polizei gehört hast, dass Du den Computer wiederbekommst ist egal .. die Staatsanwaltschaft entscheidet hierüber als sog. Herrin des Verfahrens.
Wenn der Computer nur als Beweismittel für das Verfahren beschlagnahmt wurde (gem. §94 StPO), erhältst Du ihn zurück, wenn er als Beweismittel nicht mehr benötigt wird.
Wurde der Computer allerdings gem. §§111b, 111c StPO i.V.m. §74 StGB beschlagnahmt, erhältst Du ihn nicht wieder zurück. Da er zur Begehung der Straftat gebraucht wurde, kann er der Einziehung unterliegen.
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Der Computer war/ist ein Tatwerkzeug und das gibt es nun mal nicht zurück, und das ist auch gut so. Im übrigen kannst Du froh sein, wenn du so billig davon kommst. Und nebenbei: Einsicht scheint bei Dir überhaupt nicht vorhanden zu sein.
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Wann Du den PC wiederbekommst, bestimmt nun mal die Polizei. Gut so. Wer so einen Mist wie Du verzapft, ist selbst Schuld und sollte nicht 'rumjammern!
Kommentar von FigaroFigaroFigaroFigaro 17.05.2010es ist mein eigentum die brauchen doch nur die festplatte
Kommentar von DerHansDerHans 17.05.2010Wenn du mit deiner eigenen Pistole jemanden erschießt bekommst du die auch nicht zurück.
Kommentar von skyfly71skyfly71 17.05.2010Ausschließlich die Festplatte würde nur dann einbehalten, wenn sich darauf Beweismittel befinden,ohne daß der PC Tatwerkzeug war - z.B. wenn ein Zeuge eine Mail mit einem Geständnis bekommt.
Kommentar von PepsiMasterPepsiMaster 17.05.2010Die Polizei hat damit nichts mehr zu tun. Die Staatsanwaltschaft ist hier als sog. Herrin des Verfahrens zuständig.
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Und so was wie Dich lässt man auf unsere alten, pflegebedürftigen Leute los. Mir wird Angst und Bange.
Kommentar von FigaroFigaroFigaroFigaro 17.05.2010warum ..was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Kommentar von DerHansDerHans 17.05.2010Wenn du keinen PC mehr hast, wirst du auch so schnell nicht rückfällig.
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Den wirst du wahrscheinlich gar nicht wiederbekommen. Denn er unterliegt der Einziehung gem. § 74 StGB
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Du schreibst selbst, dass das Verfahren noch läuft. Vor Abschluß des Verfahrens wirst du deinen Rechner vermutlich nicht wieder sehen. Dass du ihn dann aber, wenn du ihn denn zurück bekommst, ohne Festplatte bekommst ist anzunehmen. Als Tatmittel kann das Gerät aber auch "verschwunden" bleiben.
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Du kannst von Glück sagen, wenn du den PC überhapt wieder bekommst. Der ist ja quasi das Tatwerkzeug. Das kann komplett beschlagnahmt werden. Hoffentlich spricht sich das rum.
Kommentar von FigaroFigaroFigaroFigaro 17.05.2010awa ich krieg den bestimmt das hat auch der polizist gesagt nur es dauert
Kommentar von PepsiMasterPepsiMaster 17.05.2010nur schade, dass der Polizist das nicht zu entscheiden hat ...
DerHans hat schon recht.. schau mal in §74 StGB.. der Computer wurde zur Begehung einer Straftat gebraucht und kann eingezogen werden.
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die polizei meint das es ohne com besser für dich ist nicht das du wieder plötztin anstelst und es ist einfach sicherer für die polizei wenn sie ihn behalten
Kommentar von FigaroFigaroFigaroFigaro 17.05.2010naja hatte am nächsten tag wieder ein neues pc kann mir sowas schon leisten was denken die sich den
Kommentar von link33link33 17.05.2010lol sind halt polizisten^^
Kommentar von PepsiMasterPepsiMaster 17.05.2010bei Eurer Rechtschreibung und Grammatik kriegt man ja Augenkrebs
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Figaro, was machst du für Sachen? o.O
Wie kann man so einen Unfug als "hilfreichste Antwort" werten?
Und wer gibt dafür DH?
Na wenn du meinst, timo... Was hier so alles am hilfreichsten ist.