Wie wird das Übergangsgeld berechnet, wenn man gerade arbeitslos geworden ist?

4 Antworten

Ja, Übergangsgeld bekommst du ab dem Tag des Rehabeginns. Berechnungsgrundlage ist soweit ich mich erinnere das Gehalt der letzten 12 Monate (in deinem Fall also ein bisschen vermindert, da du ja in den 6 Wochen Arbeitslosengeld erhältst.

Du wirst auch noch länger ALG - 1 bekommen,weil die bei der Rentenkasse nicht gerade die Schnellsten sind.Die Arbeitsagentur stellt dann bei der Rentenkasse einen Antrag auf Rückzahlung der Leistungen,die Du vom Amt bekommen hast.Würde Dein Übergangsgeld höher ausfallen als Dein ALG - 1,würdest Du nach der Erstattung an die Arbeitsagentur den Rest überwiesen bekommen.Es gibt zwei verschiedene Ansprüche auf Übergangsgeld.Einmal eine medizinische Leistung,die die Krankenkasse trägt und einmal eine Teilhabe am Arbeitsleben,auch über die Rentenkasse ( kann auch über das Amt laufen ) . Da gibt es Unterschiede in der Berechnung und natürlich auch in der Höhe der Leistungen.Da das ziemlich umfangreich ist,geh ins Internet und gebe ein : Berechnung von Übergangsgeld durch die Rentenkasse , da steht alles was Du wissen musst.

Ich habe eine Bewilligung für einen stationären Rehaaufenthalt von der Rentenversicherung bekommen. Zur Zeit arbeit ich noch, bin aber zum 30.06.2013 gekündigt. Ich denke, dass der Antritt der Reha erst in den Zeitraum der Arbeitslosigkeit fällt.

Dann wird das nur in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt, da immer der letzte Abrechnungszeitraum vor der Reha berechnet wird.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217570/publicationFile/54358/G0510.pdf

Wenn du während der Arbeitslosigkeit in eine REHA gehst, erhältst du praktisch das gleiche Geld weiter.