Wie wird der Firmenwert bei der Trennung ermittelt?

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Bei einem Einzelunternehmer gibt es keinen Unterschied zwischen der Person und der Firma. Die Firma hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann somit auch nicht Inhaberin von Dingen und Rechten sein.

FAZIT: Alles was in der Firma steckt, ist dein Eigentum und damit Zugewinn.

Beim Zugewinnausgleich ist der volle wirtschaftliche Wert des Unternhemens anzusetzen, wenn es um die Vermögensbilanz des Zugewinns geht.

Die erfolgt durch eine Verbindung von Substanz- und Ertragswert; im Zweifel ermittelt das ein Sachverständiger auf Beschluss des Familiengerichts.

Nur wenn die Firma aufgelöst werden muss, gilt der Liquidationswert.

HTH

G imager761

baakbb 
Fragesteller
 25.03.2011, 09:09

Ich, in diesem Fall alleinige Unternehmerin oder weitere Angestellten, nur mein Mann arbeitet noch bisher auf 400 Euro-Basis mit, von dem möchte ich mich ja aber trennen, daher die Frage.

Wie wird denn bei einer Einzelfirma dann z.B. der Substanz- und Ertragswert errechnet? - Wie sieht dies bei einem Warenhandel aus, da muss ja dann ein gewisser Warenbestand vorhanden sein, um Gewinne erzielen zu können? - Gerade bei einem kleineren Unternehmen gibt es keine Bilanzen, sondern die Gewinnermittlung erfolgt über eine Einnahmen-Überschussrechnung? - Welcher Zeitraum einer Gewinnermittlung wird herangezogen?

 Habe in einem Artikel über Google noch folgendes gelesen:

Bei Selbständigen muß eine Bewertung des Unternehmens im Zugewinn jedenfalls dann entfallen, wenn die Einkünfte aus dem Unternehmen für die Berechnung des Unterhaltes herangezogen wurden.

 

Vielleicht können Sie oder jemand anderes mir das näher erläutern?