Wie weit wird uns der Schaden ersetzt?

4 Antworten

Hallo,

bei uns gab es im letzten Jahr einen ähnlichen Fall.

Wasserschaden durch Bewohner über uns.

Dessen Versicherer hat einen Gutachter zu uns in die Wohnung geschickt, hat sich alles angeschaut. Betroffen war unser Bad und die Küche. Da zur Beseitigung des Schadens, in unserem Bad die Fliesen aufgestemmt werden mußten. 

3 Wochen später bekamen wir von der Versicherung Bescheid, dass sie die Kosten zur Instandsetzung in voller Höhe übernehmen. Wir bekamen viel mehr ausgezahlt, als es uns am Ende kostete. Es ging um knapp 4.000€.Sogar die Stromkosten für den Trockner und die Handwerker wurden übernommen. Uns wurde sogar ein 2 tägiger Aufenthalt in einem Hotel angeboten.

Ich glaube, es liegt viel an der Versicherung, wie und was übernommen wird.

Im Normalfall, lässt man sich von einem Handwerker einen Kostenvoranschlag machen, diesen reicht man dann bei dem Versicherer ein.

Habt Ihr schon mal die Versicherung des Verursachers kontaktiert?

MableRingling 
Fragesteller
 11.05.2015, 21:07

Danke für die schnelle Antwort......die Stromkosten bekommen wir auf jeden Fall ersetzt, da das Gerät ja schon 2 Wochen in unserem Bad gelaufen ist und wir auch den Zählerstand notiert haben. War Euer Bad ganz betroffen oder nur ein Teil?......also bei uns sind es wie gesagt ca. 15 Fließen und die Fließen sind schon 17 Jahre alt....also nirgens mehr zu bekommen.......und wir hatten ja vor, das Bad evtl. in 2 Jahren um bauen zu lassen.....Ich bin mir sehr unschlüssig......

Ich gehe davon aus, dass die Versicherung den Schaden trägt.

Man kann versuchen Fliesen bei Großhändlern zu beziehen, die Fliesen der letzten 100 Jahre vorrätig haben. (Man sendet ein Muster ein und die prüfen das dann). Einzelfließen sind verdammt teuer. Aber bei den paar Fliesen wird das problemlos übernommen.

Zu der Tapete: das ist von VS zu VS ziemlich unterschiedlich. Manche lassen nur über den Fleck Pinseln, bei den meisten wurde anständig gemacht. Das heißt, die Betroffene Wand komplett. Ist die Tapete nicht mehr lieferbar, muss man mit der VS reden. Vielleicht kann man auch absichtlich eine Dekortapete nehmen und den Bereich absichtlich absetzen.

Manchmal wird auch der komplette Raum übernommen. Wie gesagt: sehr unterschiedlich!

Eigentlich musst du gar nicht selbst machen. Du darfst alles machen lassen. Aber: der Gebäude/Wohnungseigentümer kann sich Firmenvorschläge machen lassen, muss diese Firmen aber nicht zwingend einsetzten! Er hat das Wahlrecht. 

Wenn du dich bequatschen lässt, kann das nach hinten losgehen. Du hast keine Gewährleistung auf die Arbeiten und das kann unter Umständen eine Wertminderung der Immobilie darstellen!

MableRingling 
Fragesteller
 11.05.2015, 21:03

Danke für die schnelle Antwort.........Ich möchte gerne alles so haben wie es war.......und muß dann die gegenüberliegende Wand auch in dem Farbton getrichen werden, wie die beschädigte.....damit alles ein Bild ergibt?

IGEL999  11.05.2015, 21:53
@MableRingling

Nein, muss nicht. Das war nur ein Vorschlag, den ich meinen Kunden manchmal unterbreite, wenn die alte Tapete nicht mehr erhältlich ist. 

Aber Dekortapeten sind in und wenn man eine relativ neutrale "Bestandstapete" hat, ist es eine Möglichkeit. 

Oder wenn die Tapete leicht abweicht, kann man das auch mit einer leichten Farbe kaschieren. Schneid ein Stück Tapete raus, geh zum Großhändler für Malerbedarf und schaue da mal durch die Musterbücher. Wenn es da nichts gibt, gehst du weiter zu Baustoffhändlern, Obi, Bauhaus und sonstige. 

Solange du keine Lila-braun-rote Tapete hast, könntest du was passendes finden. Wenn wirklich nicht: schreib der VS, dass du das "gepuzzele" nicht akzeptierst  ;)

Falls für die Forderung die Grundlage fehlt, lass dir vom Maler ein paar Rollen verkaufen und tapeziere halt die anderen Wände selbst, bevor du dich jeden Tag darüber ärgerst!

Eine Faustregel besagt, dass man sich so verhalten soll, als sei man nicht versichert!

Eigenleistung erbringen und mit 12 EUR abrechnen, mit Handwerkern kooperieren, Fliesen über eine Börse beschaffen lassen (ja sowas gibts).

Dann passt es "unterm Strich" und alles wird gut!

Laredo75  11.05.2015, 20:57

Die entsprecht vielleicht bei einem Schaden, den die eigene Versicherung begleichen soll. 

Doch wenn mir durch einen anderen ein Schaden entsteht, lege ich doch bestimmt selbst keine Hand an, um diesen zu beseitigen, oder? Dafür ist ja der Verursacher versichert, damit das ganze professionell Instand gesetzt werden kann.

MableRingling 
Fragesteller
 11.05.2015, 21:14
@Laredo75

Danke für Deine schnelle Antwort......ja das ist richtig.....den Schaden trägt die Gebäudeversicherung.......den Flaschner kann man nicht mehr zur Rechenschaft ziehen, denn man sieht deutlich das er Murks gebaut ist, da es innerhalb von 5 Jahren der 8 oder 9 te Wasser Schaden hier im Haus ist.......und ich werde einen Teufel tun mir alles hier wieder selber zu richten. Wir sind Rentner und haben uns die Wohnung 1996 gekauft als Altersabicherung. Und jetzt haben wir schon den 5 ten Wasserschaden in diesem Jahr.......das sieht doch noch Schlamperei des Flaschners aus Oder?

MableRingling 
Fragesteller
 11.05.2015, 21:09

Danke für Deine schnelle Antwort

Meiner Meinung nach brauchst du ein Gutachten eines Bauingenieurs, das Gutachten inkl. Rechnung leitest Du an die Versicherung des Verursachers weiter.

IGEL999  11.05.2015, 20:56

Man braucht nicht überall ein Gutachten! Bei Standardschäden völlig überzogen.

BrilleHN  11.05.2015, 21:33
@IGEL999

Ich bin noch keinem Versicherungsvertreter begegnet, der mich nicht über den Tisch ziehen wollte.

MableRingling 
Fragesteller
 11.05.2015, 21:08

Danke für Deine Schnelle Antwort......ich glaube das ist eine gute Idee von Dir.....vielen Dank