Wie verhält es sich bei ALG 2 und Strom Guthaben?

4 Antworten

Solange sich die Gutschrift auf deinen Abschlag für den ganz normalen Haushaltsstrom bezieht,den du eh aus deinem Regelsatz selber zahlen musst,dann darf diese nicht angerechnet werden !

Anders würde es sein,wenn darin auch noch die Abschläge für die Heizkosten berücksichtigt wurden,die das Jobcenter / Sozialamt mit der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung gezahlt hätte.

Dann muss man das ganze genau berechnen,also was für den Strom in Vorleistung erbracht wurde und tatsächlich verbraucht wurde und diese Differenz dann vom gesamten Guthaben abziehen,der Rest würde dann mit den KDU - verrechnet werden.

Strom ist dein "Privatvergnügen", es seidenn du heizt damit (Nachstspeicher). Ansonsten steht dir die Rückzahlung zu. Bei Gas verhält es sich anders.

Du bezahlst Strom ja vom Regelsatz - wie du schon gesagt hast - und darfst demnach eine eventuelle Erstattung auch behalten.

ElefantX  21.06.2015, 16:19

Genau, zumal der Strom i. d. R. auch per Abschlagszahlungen bezahlt wird und man so zu sagen "in Vorleistuing" geht!

Stromguthaben ist Dir, allerdings würde ich mich nicht darauf verlassen, dass mir ein Antrag mit der Post geschickt wird.