Wie teuer ist ein ungefähr Gerichtsverfahren wo es um Hausfriedensbruch geht?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Gerichtskosten sind genau so teuer, als wenn es gleich zu einer Verhandlung mit Urteil gekommen wäre. Sie betragen 120,-€ zzgl. eventueller besonderer Auslagen für Zustellungen etc. Wäre aber auch jetzt schon auf dem Strafbefehl nachzulesen.

Ob sich das lohnt oder nicht , läßt sich schwer einschätzen. Bei nem Ersttäter sind 30 Tagessätze für nen Hausfriedensbruch aber schon eine sehr harte Strafe. Ich würde also eher dazu raten. Kommt das Gericht nämlich zu der Auffassung, daß noch Jugendstrafrecht anzuwenden ist (was nicht unwahrscheinlich ist bei SO einer Tat), dann werdens nur ein paar Sozialstunden oder ein Entschuldigungsbrief.

Kosten senken könntest Du nur, wenn die Höhe des Tagessatzes zu hoch bemessen wäre. Das könnte hier in der Tat der Fall sein, da ein Tagessatz 1/30tel eines Monatseinkommens sein soll. Du könntest also auch einfach nur Einspruch gegen die Höhe des Tagessatzes einlegen. Dann kommt es meist auch gar nicht zu einer Verhandlung, das Gericht entscheidet dann auf dem Schriftweg.

brianguhr 
Fragesteller
 06.01.2013, 17:15

Also ein Kumpel der mit dabei war aber kein Einspruch eingelegt hat,hat schon die Rechnung bekommen und zu den 600Euro kommen noch 60Euro dazu ich habe ja erst den Starfbefehl erhalten.Was ich an der sache auch komisch finde das ein andere ''Mittäter'' den bescheid dazu schon 3Monate eher als ich erhalten hat und die anderen Zwei noch garnichts davon bekommen haben.1/30tel von meinem einkommen? das wären dann 0 ich habe kein einkommen und bekomme zur Zeit auch kein Geld vom Amt oder sonstwoher zur Zeit habe ich im Monat 0 Einkommen! Aber danke für die hilfe ich glaube ich werde es so machen.

skyfly71  06.01.2013, 17:42
@brianguhr

Der Mindest-Tagessatz ist 5,-€, Du könntest durch einen Einspruch dann also mal eben 450,-€ sparen.

brianguhr 
Fragesteller
 06.01.2013, 18:02
@skyfly71

Ja ''KÖNNTE'' aber die Kirche braucht Geld! Ich werde den Einspruch einlegen,danke für deine Antwort.

skyfly71  06.01.2013, 18:26
@brianguhr

Der Kirche ist das schnurzegal. Die Geldstrafe geht nämlich grundsätzlich an die Staatskasse.

brianguhr 
Fragesteller
 06.01.2013, 18:37
@skyfly71

In einem späteren pesönlichem gespräch mit dem Pfarrer sagte er er hätte mit dem Kirchenrat geredet und die haben beschlossen die Anzeige nicht zurück zu ziehen (also scheint es denen ja doch nicht so schnurzegal zu sein) davon mal abgesehen kennt der Pfarrer die Bürgermeisterin die die hiesige Stadtkasse verwaltet und in die Kasse kommt das Geld doch !?

skyfly71  06.01.2013, 18:56
@brianguhr

Nein. Das Geld geht an das Landesamt für Bezüge und Versorgung bzw. an die Oberfinanzdirektion. Also direkt in die Landeskasse. Da hat weder die Bürgermeisterin noch die Kirche was von und auch keinerlei Zugriff drauf.

Daß die Kirchengemeinde ihren Strafantrag nicht zurück nimmt, wird einzig daran liegen, daß sie sich sowas nicht bieten lassen wollen. Und das ja auch durchaus berechtigt.

brianguhr 
Fragesteller
 06.01.2013, 19:09
@skyfly71

Berechtigt? 4Jugendliche trinken ein Bierchen auf einer Bank an einer Wiese sind dabei friedlich und gehen nach aufforderung und entschuldigen sich auch noch. Die Kirche sollte für die Menschen da sein und sie nicht denunzieren!!! Stell dir mal vor ich bringe das Geld nicht auf und sitze 30Tage im Knast neben Gewaltätern,Mördern,Dieben,usw....weil ich ein Bier in einem umzäunten Gelände getrunken haben....''ich glaube eher an die unschuld einer **** als an die gerechtichkeit der deutschen Justiz'' !!!

skyfly71  06.01.2013, 19:25
@brianguhr

Ich verkneife mir jetzt mal eine derartige Diskussion.... Ein Hausfriedensbruch ist eine Straftat, so stehts nun mal im Strafgesetzbuch. Und auch, wenn Du das vielleicht anders siehst, ändert das nix.

Wenn die Sache so friedlich abgelaufen ist wie Du es schilderst, ist es unverständlich dass Du ein Verfahren am Hals hast und zugleich € 600,00 zahlen musst (ohne Gerichtsverfahren). Da stimmt in Deiner Schilderung einiges nicht. Bleibe bei der Wahrheit, auch hier!!

brianguhr 
Fragesteller
 06.01.2013, 16:59

Ich habe die wahrheit gesagt,ich habe die vermutung die Stadt braucht Geld weil sie das Dach der Kirche gerade neu machen und da kamen wir denen genau recht und sie leiern uns das Geld aus der Tasche -.- Wir haben uns sogar noch entschuldigt bei dem Pfarrer der kam aber dieses verlogene Schwein ruft noch hinterrücks die Polizei -.-

blackleather  06.01.2013, 17:06
@brianguhr

Du hättest ihn daran erinnern sollen, dass er zur Vergebung der Sünden verpflichtet ist und das Richten der allerhöchsten Instanz nach deinem Ableben überlassen soll.

Ist es ein Strafbefehl oder eine Einstellung nach § 153a StPO und einer Geldbuße von 600 Euro? Dies ist ein Riesenunterschied, bei einem Strafbefehl würde ich immer in Einspruch gehen, bei einer Einstellung würde ich beantragen, Ratenzahlungen leisten zu dürfen (man darf den Betrag über 6 Monate abbezahlen). Wenn man einen Anwalt einschaltet, wird das alles doppelt so teuer, dann ist man schnell bei weit über 1000 Euro, also keinen Anwalt!

brianguhr 
Fragesteller
 07.01.2013, 14:01

Es ist ein ''Strafbefehl'' und ich werde Einspruch einlegen.

Seid ihr 'in' der Kirche gewesen? Oder wart ihr 'widerrechtlich' in der Kirch? War es möglich in die Kirche hineinzugehen? Wenn ihr nur draußen gesessen habt, dann war es gar kein Hausfriedensbruch! Wenn die Kirche offen war, dann durftet ihr auch hineingehen, da es das "Haus Gottes" ist, wo jeder willkommen ist! Wenn ihr dann in der Kirche nur Bier getrunken habt, dann ist das auch kein Hausfriedensbruch, sondern höchstens 'Entweihung' der Kirche, was nicht strafrechtlich geahndet werden kann, da es dann Kirchenrecht betrifft!

Könntest du mir die Fragen beantworten, dann helfe ich dir weiter!

brianguhr 
Fragesteller
 06.01.2013, 17:26

Ich weiß nicht ob die ''geöffnet'' war aber ich glaube nicht wir waren auch nicht in der Kirche an sich wir waren auf dem Kirchengelände.Ich glaube schon das es Hausfriedensbruch war weil es ja umzäunt war.Trozdem finde ich die höhe der Strafe total unangemessen.

Bluebird555  06.01.2013, 17:55
@brianguhr

Dann war es kein 'Hausfriedensbruch' sondern 'Landfriedensbruch! Dann solltest du Beschwerde beim zuständigen Amtsgericht einlegen wegen eines 'Verfahrensfehlers'! Gib das Aktenzeichen an und beschreibe genau, was wirklich geschehen ist! Und schreibe noch dazu, dass eine pauschale Strafe von 600 Euro vollkommen unangemessen ist, da das z.B. deine sozialen Verhältnisse bzw. nicht deinen Einkommensverhältnissen entspricht! man hat immer Verhandlungsspielraum. Vor allem wenn man die Wahrheit sagt und belegen kann, dass eine solche Strafe vollkommen unangemessen ist! Du kannst dir auch eine Rechtsberatung holen. Frag mal bei der Stadt nach! Die werden nicht sofort auf dich einhacken, sondern du hast schließlich auch Rechte auf ein faires Verfahren!

brianguhr 
Fragesteller
 06.01.2013, 18:04
@Bluebird555

Gibt es denn einen uunterschied im strafmaß zwischen Landesfriedensbruch und Hausfriedensbruch?

AnonJura  06.01.2013, 18:20
@Bluebird555

Hallo Bluebird555,

falsch!

Landfriedensbruch ist etwas vollkommen anderes. Siehe § 125 StGB.

@brianguhr: Ihr habt also die als Absperrung zu verstehende Umzäunung umgangen, indem Ihr darüber geklettert seid oder ein Tor geöffnet habt und wart somit auf dem befriedeten Besitztum des Beklagten. Somit habt Ihr gemäß § 123 StGB Hausfriedensbruch begangen und die Anschuldigung ist als vollkommen in Ordnung aufzufassen.

Die Geldstrafe in Höhe von 600,- € oder ersatzweise Ordnungshaft von 30 Tagen sind jedoch auch meines Erachtens nach ein wenig hoch gegriffen. Ich rate dir, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen mit der folgenden Begründung: erstens du hast keinen Verdienst und der Tagessatz wäre demnach wie skyfly71 bereits ausgeführt hat 5,- €. Dies entspräche somit einer Geldstrafe in Höhe von 150,- € oder ersatzweise Ordnungshaft von 30 Tagen. Zweitens selbst die Höhe der Tagessätze ist m.E. noch unzufriedenstellend und ungerechtfertigt hoch für einen Ersttäter, da hier keine Tateinheit mit z.B. Sachbeschädigung vorliegt. In diesem Punkt ist skyfly71 ebenfalls zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

AnonJura

brianguhr 
Fragesteller
 07.01.2013, 14:33
@AnonJura

''Hiermit erhebe ich Einspruch auf die Geldstrafe in höhe von 30Tagessätzen von 20,00 EUR da ich kein Einkommen habe und auch keine Sozialleistungen beziehe/erhalte sollte der Tagessatz 5,00 EUR betragen dies entspräche einer Geldstrafe von 150 EUR .''

Kann ich das so formulieren in dem Schreiben oder sollte ich das etwas anders formulieren?

Bluebird555  07.01.2013, 16:06
@brianguhr

Ja, das wäre ein konstruktiver Gegenvorschlag. Das solltest du versuchen!

Ihr ward doch vor der Kirche und nicht drinnen. Und wieso kommt ein Urteil ohne Verhandlung???

brianguhr 
Fragesteller
 06.01.2013, 16:57

Also es war so eine Wiese unter der Kirche wo Bauzäune drumherum waren und wir sind durch eine lücke im Zaun und haben uns da auf eine Bank gesetzt und ich hab den Zettel gerade vor mir liegen es kam zu keiner verhandlung sie haben uns direkt einen Strafbefehl geschickt auf dem steht ..ich Zitiere: ''Am ..*** gegen . Uhr drangen sie unberechtigt auf das durch einen Bauzaun umfriedete Grundstück der ********-******** Kirchengemeinde in ***** *******, ****Straße,ein und hielten sich dort auf.Dass Sie hierzu nicht berechtigt waren, war ihnen bewusst. Strafantrag wurde form- und fristgerecht gestellt. Sie werden daher beschuldigt,............... Hausfreidenspruch'' usw... Aber ich sehe es nicht ein nur weil ich da ein Bier getrunken habe und mich friedlich verhalten habe 30Tage in den Bau zu gehen wo Kriminelle sind und dazu zähle ich mich nicht.

HeikeausBerlin  06.01.2013, 17:18
@brianguhr

Ich würde Einspruch einlegen!