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Wie sieht es rechtlich aus, wenn der Miteigentümer den Kredit nicht mehr zahlt?

gefragt von orbit am 28.04.2009 um 11:33 Uhr

Hallo, ich bin zu 50% Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (Es besteht nur ein Grundbuch), für den noch ein Kredit offen ist. Den Kredit haben wir bis vor kurzem zu je 50% bezahlt, doch jetzt weigert sich der Miteigentümer zu zahlen. Die Bank sagt das ihnen egal ist wer von uns das zahlt und da ich keine probleme mit der Bank will, zahle ich zur Zeit alles. Kann ich mir mein Geld von dem Miteigentümer erklagen? Bin für wirklich jede Antwort dankbar MfG Orbit

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Recht x 35.287 Haus x 3.441 Kredit x 1.294

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 28. April 2009 11:37
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Im Zuge der Leistungen, die Sie für den Mitschuldner aufgrund dessen Weigerung oder Unvermögen leisten müssen, entsteht ihnen interparis ein Anspruch gegen den Mitschuldner, den Sie auf Zahlung verklagen können. Ist da nichts zu holen, bleibt im Zweifel nur die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Sie können dann selber das gesamte Haus ersteigern und der säumige Mitschuldner ist aus der Nummer raus, was ihn natürlich nicht von seiner Leistungspflicht Ihnen gegenüber befreit!

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 28. April 2009 11:41

Da strahlt Justitia! ;-)

Kommentar von orbit am 28. April 2009 11:42

Die Teilungsversteigerung wurde bereits eingeleitet, ich warte nur noch auf den Termin


Quandt
beantwortet von Quandt am 28. April 2009 11:40
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Ich würde mal denken, dass die Bank eine Gesamtschuldnerische Kreditierung angelegt hat, zur eignen Sicherheit, z,B. für den jetzt eingetretenen Fall. Sprich: Du musst alles berappen!

Zivil-, bzw. vertragsrechtlich, ist die Rückforderung an den säumigen Kreditnehmer durchsetzbar, da dieser einen Vertragsbruch zulasten Dritter begangen hat. Ganz groß, der Rechtsvertreter Deines Vertrauens hilft Dir gerne weiter! ;-)


Volker13
beantwortet von Volker13 am 28. April 2009 11:42
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Du solltest in jedem fall einen Anwalt einschalten.... Alles Andere ist Zeitverschwendung.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 28. April 2009 11:42
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ja leider ist das so, der Bank ist egal von wem sie ihr Geld bekommt und wenn der andere nicht zahlt, stehst du in der Pflicht.Sicher kannst du dir das wiederholen,ist nur die Frage ob da was zu holen ist.Wenn mit dem anderen nicht zu Reden ist wird es wohl auf eine Klage hinaus laufen...


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 28. April 2009 11:41
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Den Kredit bei der Bank habt ihr vermutlich gesamtschuldnerisch aufgenommen. Das bedeutet, die Bank holt sich das Geld in voller Höhe von dem, der zahlt. Der ist euer Knatsch egal. Da wirst du gegen den Miteigentümer schon selbst vorgehen müssen.


DracoRex
beantwortet von DracoRex am 28. April 2009 11:37
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Du solltest schnellstens zu einem Anwalt. Lass Dich von ihm beraten nicht dass es irgendwie zu Zwangsversteigerung irgendwann mal kommt.


anonym
beantwortet von studnik am 28. April 2009 11:37
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Wenn die Bank weiß, dass der andere auch Miteigentümer ist, muss sie gegen diesen vorgehen und nicht gegen dich. Aber geh auf jeden Fall zum Anwalt.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 28. April 2009 11:58

es besteht sicher eine gesamtschuldnerische Haftung; d.h. dass jeder der Schuldner für die gesamte Schuldsumme haftet (insgesamt natürlich nur einmal); die Bank kann sich also aussuchen, von wem sie sich dann das Geld holt kann der Schuldner sich nicht aussuchen; der Schuldner hat natürlich im Verhältnis zu seinem Mitschuldner einen Anspruch auf Ausgleich.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 28. April 2009 11:58

es besteht sicher eine gesamtschuldnerische Haftung; d.h. dass jeder der Schuldner für die gesamte Schuldsumme haftet (insgesamt natürlich nur einmal); die Bank kann sich also aussuchen, von wem sie sich dann das Geld holt kann der Schuldner sich nicht aussuchen; der Schuldner hat natürlich im Verhältnis zu seinem Mitschuldner einen Anspruch auf Ausgleich.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 28. April 2009 11:37
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Ich würde mit der Bank reden, ob man die Hälfte des Miteigentümers nicht veräußern kann, oder ob es in den Besitz der Bank übergehen kann. Damit bekommst Du einen neuen Miteigentümer (Oder aber der Zahlungsunwillige erklärt sich dann doch plötzlich bereit, seinen Verpflichtungen nachzukommen)


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