Hallo, ich bin zu 50% Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (Es besteht nur ein Grundbuch), für den noch ein Kredit offen ist. Den Kredit haben wir bis vor kurzem zu je 50% bezahlt, doch jetzt weigert sich der Miteigentümer zu zahlen. Die Bank sagt das ihnen egal ist wer von uns das zahlt und da ich keine probleme mit der Bank will, zahle ich zur Zeit alles. Kann ich mir mein Geld von dem Miteigentümer erklagen? Bin für wirklich jede Antwort dankbar MfG Orbit

Im Zuge der Leistungen, die Sie für den Mitschuldner aufgrund dessen Weigerung oder Unvermögen leisten müssen, entsteht ihnen interparis ein Anspruch gegen den Mitschuldner, den Sie auf Zahlung verklagen können. Ist da nichts zu holen, bleibt im Zweifel nur die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Sie können dann selber das gesamte Haus ersteigern und der säumige Mitschuldner ist aus der Nummer raus, was ihn natürlich nicht von seiner Leistungspflicht Ihnen gegenüber befreit!

Ich würde mal denken, dass die Bank eine Gesamtschuldnerische Kreditierung angelegt hat, zur eignen Sicherheit, z,B. für den jetzt eingetretenen Fall. Sprich: Du musst alles berappen!
Zivil-, bzw. vertragsrechtlich, ist die Rückforderung an den säumigen Kreditnehmer durchsetzbar, da dieser einen Vertragsbruch zulasten Dritter begangen hat. Ganz groß, der Rechtsvertreter Deines Vertrauens hilft Dir gerne weiter! ;-)

Du solltest in jedem fall einen Anwalt einschalten.... Alles Andere ist Zeitverschwendung.

ja leider ist das so, der Bank ist egal von wem sie ihr Geld bekommt und wenn der andere nicht zahlt, stehst du in der Pflicht.Sicher kannst du dir das wiederholen,ist nur die Frage ob da was zu holen ist.Wenn mit dem anderen nicht zu Reden ist wird es wohl auf eine Klage hinaus laufen...

Den Kredit bei der Bank habt ihr vermutlich gesamtschuldnerisch aufgenommen. Das bedeutet, die Bank holt sich das Geld in voller Höhe von dem, der zahlt. Der ist euer Knatsch egal. Da wirst du gegen den Miteigentümer schon selbst vorgehen müssen.

Du solltest schnellstens zu einem Anwalt. Lass Dich von ihm beraten nicht dass es irgendwie zu Zwangsversteigerung irgendwann mal kommt.
Wenn die Bank weiß, dass der andere auch Miteigentümer ist, muss sie gegen diesen vorgehen und nicht gegen dich. Aber geh auf jeden Fall zum Anwalt.
Guppy194 am 28. April 2009 11:58 es besteht sicher eine gesamtschuldnerische Haftung; d.h. dass jeder der Schuldner für die gesamte Schuldsumme haftet (insgesamt natürlich nur einmal); die Bank kann sich also aussuchen, von wem sie sich dann das Geld holt kann der Schuldner sich nicht aussuchen; der Schuldner hat natürlich im Verhältnis zu seinem Mitschuldner einen Anspruch auf Ausgleich.
Guppy194 am 28. April 2009 11:58 es besteht sicher eine gesamtschuldnerische Haftung; d.h. dass jeder der Schuldner für die gesamte Schuldsumme haftet (insgesamt natürlich nur einmal); die Bank kann sich also aussuchen, von wem sie sich dann das Geld holt kann der Schuldner sich nicht aussuchen; der Schuldner hat natürlich im Verhältnis zu seinem Mitschuldner einen Anspruch auf Ausgleich.

Ich würde mit der Bank reden, ob man die Hälfte des Miteigentümers nicht veräußern kann, oder ob es in den Besitz der Bank übergehen kann. Damit bekommst Du einen neuen Miteigentümer (Oder aber der Zahlungsunwillige erklärt sich dann doch plötzlich bereit, seinen Verpflichtungen nachzukommen)
Da strahlt Justitia! ;-)
Die Teilungsversteigerung wurde bereits eingeleitet, ich warte nur noch auf den Termin