Wie schnell muss man mindestens fahren um eine Schnellstraße befahren zu dürfen?

3 Antworten

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gibt es keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit, soweit eine solche nicht durch das entsprechende Verkehrszeichen "vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit" (in Deutschland Zeichen 275) angeordnet ist. Zwar dürfen Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur von solchen Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (im vollbeladenen Zustand in der Ebene) "mehr als 60 km/h" (für Deutschland nach § 18 Abs. 1 Satz 1 StVO; für Österreich "mindestens 60km/h" nach § 46 Abs. 1 StVO; für die Schweiz "wenigstens 80km/h" nach Art. 35 VRV) beträgt; eine Vorgabe, wie schnell tatsächlich zu fahren sei, ist damit jedoch nicht verbunden.

Dies bedeutet, dass Mofas (25 km/h bzw. 30 km/h), Mopeds (45 oder 50 km/h, ausnahmsweise auch 60km/h), Traktoren (25 bis 50 km/h) und alle nicht-motorisierten Fahrzeuge wie etwa Fahrräder von der Benutzung von Autobahnen ausgeschlossen sind, unabhängig von der tatsächlich erreichten Geschwindigkeit. Daneben gibt es weitere Vorschriften, die unabhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bestimmte Fahrzeuge von der Benutzung der Autobahnen ausschließen. Einzel-Ausnahmegenehmigungen zur Autobahnbenutzung sind möglich.

Die Mindestgeschwindigkeit liegt nicht bei 70 sondern bei 60km/h

Soviel ich weiß sind 70 km/h Mindestgeschwindigkeit. Hab außerdem noch nie Baustellenfahrzeuge auf einer Schnellstraße fahren sehn ;)

akki1703 
Fragesteller
 30.08.2013, 10:26

Ich schon nämlich gestern und es gab einen beinahe Unfall mit einem PKW der vor mir fuhr.