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Wie patentiere ich eigene Songs bzw. wie lasse ich sie patentieren?

gefragt von PinkToastPinkToast am 20.07.2009 um 13:54 Uhr

Ich schreibe eigene Songs und stelle sie online. Allerdings hatte ich einen "Diebstahl" Vorfall. Ein Mädchen klaute ihn mir, und behauptete es wäre ihrer. Jetzt möchtze ich wissen wo und wie ich es patentieren lassen kann. Und was sowas kostet...

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Musik x 35.668 Patente x 26 songwriting x 9

erfinderat
beantwortet von erfinderat am 20. Juli 2009 14:05
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du kannst bei deinem song deine urheberrechte ganz einfach wahren. Gib dein werk einfach in einen umschlag und schicke ihn dir eingeschrieben selber. wenn du den brief bekommen hast darfst du ihn aber nicht öffnen. sollte es zu einem urheberrechtsstreit kommen, kann ein richter aufgrund des inhalts des umschlags und des poststempels feststellen wer der erste war und das jemand versucht hat dein werk zu stehlen. das ist die kostengünstigste variante überhaupt. das ist überhaupt in der branche der autoren und komponisten so üblich.


anonym
beantwortet von maxxximal am 20. Juli 2009 13:59
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Gar nicht! Für Songs hat man das Urheberrecht. Das kostet nichts. Solltest du mal Geld damit verdienen kannst Du Dir zusätzliche Schutzmöglichkeiten überlegen. Jetzt ist das Geldverschwendung. (Patent geht ürigens so oder so nicht, da ein Lied ja keine technische Erfindung ist)


Ouuups
beantwortet von Ouuups am 20. Juli 2009 13:58
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In Deutschland hast du als Komponist automatisch und ohne weiteres Zutun das Urheberrecht auf alle deine eigenen Werke. Das kann dir keiner nehmen, du kannst es auch nicht verkaufen; nur lizensieren.

Dazu ist kein auch Copyright-Vermerk (c) erforderlich - sowas gibt es in anderen Ländern und es ist schwächer als das Urheberrecht.

Sobald du also ein Stück Musik aufgenommen oder aufgeschrieben hast, ist es deins und wird vom Gesetzgeber per Urheberrecht geschützt.

ERGÄNZUNG: Kommt es im Streit um die Urheberschaft an einem Musikwerk zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Die GEMA ist in solchen Fällen verpflichtet, eine neutrale Haltung einzunehmen und kann und darf keine gutachterlichen oder rechtsberatenden Stellungnahmen abgeben.

Beweisentscheidend ist in der Regel die Feststellung über den Zeitpunkt des Vorliegens der fertigen Komposition (bzw. der Veröffentlichung): das früher entstandene Musikwerk ist im Zweifel das zuerst geschaffene.

Ein Nachweis über diesen Zeitpunkt kann durch Hinterlegung der Noten, eventuell des Tonträgers, bei einem Notar erbracht werden. In der Praxis wird beispielsweise auch auf das Mittel der an die eigene Adresse gerichteten Einschreibsendung (die verschlossen bleibt) zurückgegriffen. Auch Zeugen können bei der Beweisführung hilfreich sein. Im Übrigen gelten die allgemeinen Beweisregeln.

GEMA-Mitglieder schaffen durch die Anmeldung ihres Werks bei der GEMA ein Indiz für den Zeitpunkt der Veröffentlichung ihres jeweiligen Werks, wobei jedoch über eine Indizwirkung hinaus der Anmeldung im Hinblick auf den Nachweis der Urheberschaft keine weitere Bedeutung zukommt. (Quelle: GEMA)


coffey72
beantwortet von coffey72 am 20. Juli 2009 13:57
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http://www.gema.de/

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Hauptsitz Berlin und München) die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die in ihr Mitglied sind.


anonym
beantwortet von Kingstarr am 20. Juli 2009 13:57
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Würde ich auch gerne wissen wollen?


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 20. Juli 2009 13:56
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Melde sie doch bei der GEMA an. Dann bekommst Du auch noch Geld, wenn Deine Songs öffentlich gespielt werden.

Kommentar von B3ee2e41c292bb670a0204373bfe6966smallPinkToast am 20. Juli 2009 13:57

und woooooo genau??? kosten???

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 20. Juli 2009 14:00

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