Wie oft darf eine Person eine UG/GmbH gründen?
Hallo zusammen, wir hatten soeben in einem kleinen Kreis eine Diskussion angefangen... Das Thema war, wie oft darf eine Person eine UG/GmbH etc. gründen? Also wie oft als Gesellschafter und wie oft als Geschäftsführer?
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Richtig wäre doch, dass eine Person so oft eine Firma gründen darf wie sie möchte oder? Und auch bei jeder Firma Geschäftsführer sein?
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Probleme hätte man doch erst, wenn man "vorbestraft" ist wegen Insolvenz etc.? richtig?
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Und eine UG etc. dürfte man ab dem 18. Lebensjahr gründen? Da gibt es auch keine Einschränkungen mit 21 oder so?
Hoffe hier kann mal jemand unsere Diskussion beenden und Licht im Tunnel leuchten :)
Danke schonmal und schönes Wochenende euch :)
2 Antworten
1) ja
2) wenn man wegen Insolvenzverschleppung vorbestraft ist, darf man nicht mehr Geschäftsführer einer Firma sein.
3) In Deutschland bist du mit 18 Jahren volljährig, danach gibt es rechtlich keine Beschränkungen mehr.
Ganz so einfach ist das nicht. Gründen hängt tatsächlich nur vom Geldbeutel ab. Also Gründungskosten und Stammkapital müssen einbezahlt werden. Wobei die Gründungskosten oft von der Gesellschaft getragen werden sollen, dann muss das Stammkapital dieses auch ermöglichen. Sonst kann man in vermutlich 99% der Fälle gleich zum Insolvenzgericht.
Geschäftsführer sein ist noch schwerer. Der ist nämlich verpflichtet seine gesamte Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Dies hat er allerdings nach pflichtgemäßen ermessen zu tun. Also nach der Menge der als Organ zu erfüllenden Pflichten.