ich bin 20 jahre alt und in der Ausbildung zur Verkäuferin. Habe onatlich nur sehr wenig geld und habe auch noch ein Auto, welches ich tanken muss... ich habe einmal gehört, dass die eltern die kinder bis sie 25 sind unterstützen müssen. meine eltern scheint dieses aber egal. ich brauche finanziell keinerlei hilfe von denen erwarten... meine eltern werfen mir dann vorm kopf ,,ich würde ja meine eigenes geld verdiene´´, ist ja auch richteig aber leider reicht dieses von vorne bis hinten nicht aus... lehrlingsbeihilfe kann ich nicht bekommen, da mein vater selbstständig ist... ich arbeite eigentlich den halben monat nur fürs tanken und ich lebe ohnehin schon total auf sparflamme und leihe mir quer durch die weltgeschichte geld, und das kann es ja auch nicht sein....
ich wollte mal wissen, ob meine eltern noch finanziell für michzustandig sind. wenn ja wie lange und gibt es da ein gesetz für? wenn ja, kann man mir vielleicht einen link schicken, wo das eindeutig drinsteht... würde mir echt weiterhelfen... danke im vorraus

Is ja heftig.Welchem Lehrjahr bist du?Spätzünder?Wohnst du noch daheim? Vllt habens deine Eltern auch nicht dicke.Selstständig heisst nicht gleich reich. Muss das Auto sein?Wer zahlt Vers. Steuern?

Deine Eltern sind unterhaltspflichtig bis maximal zum 25. Lebensjahr.
Dummerweise drücken sich deine Eltern vor ihrer Verantwortung, wenn ich dich richtig verstehe.
Tatsächlich kann das nur jemand klären, der sich mit dem Unterhaltsrecht auskennt. Der Einfachheit halber würde ich mal beim Jugendamt fragen bzw. bei der Arge/Sozialamt/Bürgeramt oder wie auch immer das heisst
Evtl. mal bei Jugendamt informieren. Ich denke die können Genaueres sagen.

Bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit sind die Eltern in der Unterhaltspflicht,also bis du ausgelernt hast.Du kannst ermitteln lassen was sie dir anhand ihres Einkommens noch zahlen müssen.Dein Einkommen wird angerechnet. http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php
Bis zum Ablschluß einer Ausbildung längstens jedoch bis zum 28. Lebensjahr.
Bis zum Abschluss der Berufsausbildung sind Eltern unterhaltspflichtig bis zu Deinem 25. Lebensjahr. ABER, es muss eine regelgerechte Lehrstelle sein. Genaueres erfaehrst Du wohl beim Jugendamt. Entscheidend ist, dass Du eine echte Lehrstelle hast, mit Abschlusspruefung und allem was dazu gehoert. Wenn Du als Verkaeuferin arbeitest - also keinen Lehrvertrag hast - dann sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig. Und den Benzinverbrauch kannst Du sicher drosseln,

wenn du alleine wohnst müssen dich deine Eltern auf alle fälle unterstüzen,wenn du noch zu hause wohnst müssen sie dir nichts zahlen!
lg
Eltern kann man nicht melken wie ne Kuh. Vielleicht wäre ein Gespräch mit den Eltern sinnvoll in aller Ruhe. Einen Haushaltsplan wäre vielleicht auch nicht schlecht. Und mal ein bißchen sparen.
ich will meine eltern ja auch nicht melken oder ausnehmen usw... ich möchte lediglic, dass sie mich unterstützen, weil es nicht ausreicht... mehr verlange ich ja nicht

MELDE dich doch noch mal,hast leider nix hinterlassen.
Schlimm so böse Eltern zu haben. Natürlich braucht man in der Ausbildung UNBEDINGT ein eigenes Auto. Ich würde mich an Stelle Deiner Eltern genauso verhalten. Was machst Du wenn Du einmal eine eigene Wohnung hast? Müssen da auch die Eltern ran? Wenn Du die Hälfte Deines Geldes nur für das Benzin ausgibst, dann hast Du die Antwort auf Deine Frage doch schon. Bei mir wohnt derzeit ein Bäckelehrling, der hat monatlich gerade einmal 350,00 netto, er bekommt das Kindergeld und Lehrlingsbeihilfe, er hat kein Auto weil er sich von den ca € 600,00 mtl. selbst verköstigen, Kleider kaufen, und Miete und Nebenkosten zahlen muss. Weist Du was ich von dem noch nie gehört habe,wieviel kann ich von meinen Eltern verlangen. LG
rechtlich gesehen bis zum abschluss des 17. lebensjahres.
nach bgb recht sind sich verwandte 1. grades (eltern ihren kindern, aber auch: kinder ihren eltern wenn die kein einkommen/vermögen haben und bedürftig sind) ein leben lang geegenseitig verpflichtet. normalerweise greift sozialhilfe auch erst, wenn die eltern unter dem selbstbehalt liegen, das waren mal 1.380,-dm. dein existenzminimum ist 351,-eur, für unterkunft stehen dir insgesamt 255,- bruttokalt, und 53,- für heizkosten zu. wenn du noch kindergeld erhälst, zählt dieses als einkommen. da du über 18 bist, erhälst du es bis zum ersten mal die einkommensgrenze überschritten wird, waren damals 1.000,-DM. ansonsten, ausgaben senken, nebenjob annehmen, dazuverdienen...
Als Auszubildender bis 25 Jahre steht dir auf jeden Fall auch das Kindergeld in Höhe von 164 Euro zu, welches in der Regel die Eltern beantragen.
Bei eigener Wohnung würde ich eine Wohngeldantrag stellen, denn wenn das Einkommen nach Abzug der Werbungskosten, die als Aufwand zum Erhalt der Tätigkeit anerkannt sind nicht reicht, kann es einen Zuschuss geben.
ich bin nächstes jahr fertig und das auto muss sein weil eine strecke zur arbeit 20 km sind und busse fahren da nicht hin, weil das irgendwo in der wildnis ist