wie lange muss ich eine Wohnung mieten?

8 Antworten

Du kannst mieten und sofort wieder kündigen, wenn dir dein Geld nichts wert ist.

Es kann aber auch ein Kündigungsausschluss für bis zu 48 Monaten vereinbart werden

Üblich sind Mietverträge mit unbefristeter Dauer. Befristete Mietverträge werden durch den Vermieter mit einem rechtswirksamen Befristungsgrund versehen und können nicht ordentlich gekündigt werden. Einvernehmlich können beide Parteien einen gegenseitigen Kündigungsverzicht im unbefristeten Mietvertrag bis zu 4 Jahren vereinbaren. Jeder Mietvertrag kann einvernehmlich zwischen Mieter und Vermieter aufgelöst werden. 

Nie musst, du kannst eine Wohnung befristet oder unbefristet mieten.

Bis Du diese ordentlich unter Beachtung der mietvertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen willst, allerdings unter der Voraussetzung, daß Du keinen Zeitmietvertrag mit einem wirksamen Befristungsgrund oder einen Mietvertrag mit einem gegenseitigen ordentlichen Kündigungsverzicht bis max. 4 Jahre ab Vertragsschluß unterschrieben hast.


Wenn der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist, mußt mindestens 3 Monate den Vertrag einhalten.

Vorausgesetzt Du kündigst sofort nach Vertragsabschluß form- und fristgerecht.

i.d.R. mindestens 3 Monate, denn so lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist.

Es sei denn, Du schließt einen Zeitmietvertrag. Das kann man z.B. bei möbliertem Wohnraum auch für einen Tag machen.