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Wie lange kann ich mit einem Nebengewerbe Verluste machen?

gefragt von matchball am 18.07.2007 um 22:40 Uhr

Ein Bekannter hat erzählt er hätte seit Jahren ein kleines Nebengewerbe in das er viele Kosten aus seinem Hobby reinpackt und nur Verluste macht. Wie lange kann sowas gutgehen bis das Finanzamt eingreift? Oder tut es das gar nicht?

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Geld x 22.570 Steuern x 2.924 Hobby x 1.497 Finanzamt x 933 Nebengewerbe x 53

critter
beantwortet von critter am 19. Juli 2007 00:21
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Mir wurde mal von einem Steuerberater gesagt, dass man 3 Jahre Verluste machen darf, aber dann muss ein Gewinn zu sehen sein, sonst wird dieses Nebengewerbe nicht mehr anerkannt.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 18. Juli 2007 22:43
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wenn er nur verluste macht fehlt die gewinnabsicht und das finanzamt kann das gewerbe als hobby deklarieren.


anonym
beantwortet von gaenge am 19. Juli 2007 13:31
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Wenn der Bearbeiter beim Finanzamt richtig reagiert, werden die Verluste nur "Vorläufig" anerkannt, sollte innerhalb der nächsten, max. 10 Jahre, kein Gesamtüberschuss erwirtschaftet werden, bzw. kein Aufwärtstrend ersichtlich sein, werden die Verluste rückwirkend gestrichen.


anonym
beantwortet von Moltobene am 19. Juli 2007 09:46
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Die Anfrage kommt je nach Finanzamt schon nach 2 Jahren,üblich sind 3 Jahre. Wird dann kein Gewinn gemacht,wird es als Hobby deklariert.


waldweibchen
beantwortet von waldweibchen am 18. Juli 2007 23:03
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ca. 5 Jahre lässt die Finanzverwaltung so etwas zu. dann fragt sie dich schon, ob du wirklich ein geschäfft betreiben willst oder ein hobby, so wie boriswulff gesagt hat.

Kommentar von fennek am 18. Juli 2007 23:32

...werden - wenn vorsätzlich ?- dabei nicht die ehrlichen Steuerzahler ausgeschmiert ?


jheart
beantwortet von jheart am 24. Juli 2007 17:36
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Wichtig ist, dass man glaubhaft machen kann, dass man insgesamt einen Gewinn anstrebt. Dies muss auch realistisch möglich sein.


anonym
beantwortet von harry5262 am 22. Juli 2007 10:35
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das hängt von der Ernsthaftigkeit ab mit der das Gewerbe betrieben wird. Ein Aspekt. Der Umsatz. Je größer die Umsätze um so mehr ist die Gewinnerzielungsabsicht gegeben. Hat aber auch schon Fälle gegen, bei dem die Gewinnerzielungsabsicht bestritten wurde, obwohl das Gewerbe Gewinn macht und eine Verlust nur durch eine Ansparabschreibung entstanden ist.


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