gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wie lange kann ich eine Wohnungskündigung rückgängig machen

gefragt von peter1502 am 29.07.2008 um 11:16 Uhr

Hallo, wenn ich meine Wohnung mit einer 3 monatlichen Kündigungsfrist kündige,kann ich dann auch noch zwei Wochen bevor die Kündigung in Kraft tritt ,also nach zweieinhalb Monaten diese rüchgängig machen? m.f.G peter


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

wohnung (4407)
mietrecht (3728)
kuendigung-rueckgaengig-machen (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


kiralee
beantwortet von kiralee am 29. Juli 2008 11:16
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein - gekündigt ist gekündigt

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 29. Juli 2008 11:18

DH!


tradaix
beantwortet von tradaix am 29. Juli 2008 11:18
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein. Vertrag ist Vertrag und Kündigung ist Kündigung.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 29. Juli 2008 11:17
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nur wenn de vermieter damit einverstanden ist.

will er dich eh loswerden, braucht er nicht darauf eingehen.


anonym
beantwortet von Schattenwolf am 29. Juli 2008 11:18
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Rechtlich gesehen nicht. Aber wenn die Wohnung noch nicht weitervermietet wurde kannst du ja mit deinem Vermieter reden.


lazylady
beantwortet von lazylady am 29. Juli 2008 11:18
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Am besten sofort den Vermitter anrufen. Wenn du ein netter Mieter warst, lässt sich da bestimmt etwas regeln.



Indy72
beantwortet von Indy72 am 29. Juli 2008 11:18
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn die Kündigung angenommen wurde, dann gilt sie. Wenn du diese wieder rückgängig machen möchtest, so bist du auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen. Einen Anspruch auf Rücknahme einer Kündigung hast du nicht!


monja1995
beantwortet von monja1995 am 29. Juli 2008 11:18
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du kannst es versuchen. Wenn der Vermieter noch keinen neuen Mieter hat und ihr miteinander während der Mietzeit klar kamt, könnte es sein, dass er sich drauf einläßt. Ansonsten hast Du Pech gehabt - gekündigt ist gekündigt, da gibts kein Rücktrittsrecht


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 29. Juli 2008 11:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, Kündigung ist Kündigung. Was sollen denn die Nachmieter machen, die da jetzt einziehen wollen?

LG

Wieselchen


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Einzugsermächtigung rückgängig

    Kann ich den Kauf rückgängig machen?

    Kann ich eine Überweisung rückgängig machen?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.