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Wie lange hat man bei einem neuen Job Urlaubssperre?

gefragt von chilischote am 31.07.2008 um 14:34 Uhr

So lange wie die Probezeit? Gibt es da gesetzliche Regeln? Oder kann das der Arbeitgeber beliebig festsetzen?


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Mismid
beantwortet von Mismid am 31. Juli 2008 14:56
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gesetzlich hast du erst nach einer Sperrzeit von 6 Monaten Anspruch. Es bleibt dir aber frei mit dem Arbeitgeber einen früheren Zeitpunkt auszuhandeln


Martini005
beantwortet von Martini005 am 31. Juli 2008 14:38
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Also bei mir betrifft das nur die Probezeit. Steht aber nicht extra im Vertrag. Weiß nicht, ob das daher allgemein gilt.


bitmap
beantwortet von bitmap am 31. Juli 2008 14:38
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Da gibts im Grunde gar keine Urlaubssperre. Man hat nur anfangs noch kaum Urlaubsanspruch. Der baut sich ja erst mit der Zeit auf.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 31. Juli 2008 14:38
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das bestimmt der arbeitgeber. er kann dir urlaub geben, verboten ist das nicht.


anonym
beantwortet von zille am 31. Juli 2008 14:40
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine gesetzliche Regelung dafür gibt, wobei ich nicht glaube, dass Du in der Probezeit Urlaub nehmen kann. Immerhin dient Dir ja die Probezeit dazu, den Betrieb und deinen Aufgabenbereich näher kennenzulernen und umgekehrt. Ansonsten würde ich in Absprache mit dem Chef den Urlaub nehmen, natürlich auch auf Rücksicht Deiner Kollegen. Direkt Urlaub verlangen nach der Einstellung ist wiederrum gar nicht gut und wirft kein gutes Bild auf Dich.


anonym
beantwortet von Lille am 31. Juli 2008 14:48
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Ich hab damals meinen Chef in einer ruhigen Minute angesprochen, wie das denn (bei uns zumindest) geregelt sei. Und bei uns hat man in der Probezeit Absprcuh auf jeweils 1/12 des Jahresurlaubs je Monat.

Also bei 30 Tagen jeweils 2,5 Tage je Monat. Einzeln genommen, oder z.B. im 2.Monat als komplette Woche am Stück. Ich würde mir halt überlegen, ob ich Urlaub "brauche", und welchen Eindruck ich machen will. Und je nachdem dann entscheiden, ob ich danach frage oder die Probezeit ohne Urlaub abwarte. Sinnvolle Gründe wären z.B. Hochzeit, runder Geburtstag, längere Fahrt ins Wochenende o.ä.


tradaix
beantwortet von tradaix am 31. Juli 2008 15:00
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Du hast mit jedem Monat Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Sprechen keine betrieblichen Gründe gegen eine Bewilligung, so verlängert sich die Probezeit um den entsprechenden Zeitraum.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 31. Juli 2008 15:04

''so verlängert sich die Porbezeit um den entsprechenden Zeitraum.''

Aber nicht automatisch. Und bei 6 Monaten Probezeit ist eh Schluss. Eine längere Probezeit als 6 Monate hat weder Auswirkung auf den Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, noch auf eine (verkürzte) Probezeitkündigungsfrist.


gareis
beantwortet von gareis am 30. September 2008 16:58
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UNlaubsansprüch hat man nach der Probezeit, also nach 6 Monate.


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