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Wie lange dauert es....

gefragt von Blacky2006Blacky2006 am 11.07.2008 um 22:05 Uhr

....bis das Gerichtsurteil zu mir nach Hause geschickt wird?


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Reply


Qetan
beantwortet von Qetan am 11. Juli 2008 22:06
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So schnell wie das Gericht arbeitet.


Lloyds
beantwortet von Lloyds am 11. Juli 2008 22:05
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Kommt auf die Post an.^^

Kommentar von A0e389e0481767f97b64d291cea75bc6smallfender am 11. Juli 2008 22:18

Boah! Man merkt, Diese Antwort hat Dich mächtig Energie gekostet! Und sowas von hilfreich!

Kommentar von 34559c0b9c582408c67fc3d6b67a280esmallLloyds am 11. Juli 2008 22:54

Ja stimmt doch wenn die Streikt dann is tutti.^^


anonym
beantwortet von hochglanz am 11. Juli 2008 22:07
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in Berlin so lange, bis es verjährt ist... :-)


anonym
beantwortet von kbra01 am 11. Juli 2008 22:11
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Gerichtspost läuft meistens über sogenannte "Postzustellungsurkunden". Das ist eine sichere Zustellungsart, die mit der Niederlegung bei der Polizeibehörde, dem Vermieter, dem Postamt, der "ordnungsgemäßen" Vertretung (Rechtsanwalt) bereits als rechtskräftig zugestellt gilt, ohne, daß der Empfänger die "Post" bereits erhalten oder gelesen haben muß. Die Niederlegung wird aber in der Regel durch Postzustellung persönlich, wie bei einem eigenhändigen Einschreibebrief durchgeführt. Das Protokoll der "Zustellung" bzw. Niederlegung wandert wieder zurück zum Gericht zu den Akten.

Also, wenn Du es genau wissen möchtest, frag beim Gericht oder Deiner "ordnungsgemäßen" Vertretung, dem bevollmächtigten Rechtsvertretung, sprich Rechtanwalt nach.

Es kann durchaus sein, daß das Urteil bereits als zugestellt gilt, ohne daß Du etwas davon erfährst.

Kommentar von kbra01 am 11. Juli 2008 22:36

Man kann also nicht behaupten," ich habe das Gerichtsurteil ja garnicht zugestellt bekommen, also brauche ich mich nicht weiter darum zu kümmern", weil es durch die Zustellungsmethode "Postzustellungsurkunde" wie oben schon gesagt, bereits als zugestellt gilt. Wie dieses, Post, die man garnicht gelesen hat, oder lesen will, deren Annahme vielleicht verweigert hat, trotzdem als zugestellt gelten zu lassen? Ja, irgendeine Methode gibt es da für den Rechtsstaat. Nämlich "Postzustellungsurkunde".

Übrigens, auch Du könntest jemandem so einen Brief zukommen lassen, nur geht das eben über's Gericht bzw. Rechtsanwalt. Gegen Gebühren versteht sich. Auch nur im Zusammenhang mit irgendwelchen rechtlichen Dingen von Belang. Zum Beispiel eine Kündigung etc.


anonym
beantwortet von etmundi am 11. Juli 2008 23:11
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Namaste nach dem das Urteil gesprochen wurde, muß das Urteil ja schriftlich begründet werden. Das dauert unterschiedlich lange. Jenachdem wie lang die Begründung ausfällt, wie überlastet das Gericht ist. Man hört es ja auch immer wieder im Fernsehn: wir müssen erstmal die schriftl. Begründung abwarten. Also ob das ganze jetzt 3Tage oder 3Monate dauert wird dir somit keiner beantworten können.







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