Wie lange darf mein Freund unangemeldet bei mir wohnen?

22 Antworten

Also erstmal die gesetzlichen Grundlagen: Du hast als Alleinstehende eine Wohnung angemietet. Das ist in Ordnung. Besuch darfst Du auch erhalten - aber nur zeitlich begrenzt. Wenn Dein Freund - es ist egal ob es sich um einen Deutschen oder einen Ausländer handelt - ständig bei Dir wohnt, gibt es mehrer Gesetzesverstöße. Nach 7 Tagen muß er sich anmelden, wenn er ständig dort wohnt. Es kann ein Zweitwohnsitz oder Hauptwohnsitz sein. Ist die Wohnung groß genug für zwei Personen also ca. 65qm, dann mußt Du das Deinem Vermieter mitteilen, der dann eine Vertragsänderung vornimmt, wenn DeinFreund mit für die Miete verantwortlich sein soll. Bleibst Du einziger Vertragspartner, bitte die Gesellschaft um Bestätigung Deiner Information. Die Gesellschaft wird selten etwas dagegen haben - mir ist kein Fall bekannt, wenn alle vertraglichen Bedingungen eingehalten werden. Hast Du zuschüsse vom Arbeitsamt - oder er - gibt es natürlich neue Probleme. Dem Arbeitsamt muß die neue Situation gemeldet werden, sonst gibt es eine Strafe. Und aus Deiner Schilderung gehe ich davon aus, daß Du Harz IV erhälst. Und die Behörde ist gefählicher als der Vermieter. Zu guter Letzt wird es ein Fall für die Polizei. Also mach Dich schlau an den richtigen Stellen.

Wenn es sich nicht um einen Besuch handelt, sondern um ein Einwohnen, dann muss es dem Vermietern natürlich angezeigt werden. Wann "Besuch" endet könnte man sicherlich einen Anwalt fragen. Oben hat jemand 6 Wochen geschrieben, das könnte eine gute Richtlinie sein. Ich gehe davon aus dass Sie die Mieterin sind und bleiben hinsichtlich der Pflichten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter einen Lebenspartner ablehnen darf, in jedem Fall würde ich mich auf einen Rechtstreit einlassen! Das wäre ja außerordentlich bedenklich, wenn er so in die persönliche Lebensweise eingreigfen darf. Demnächst verbietet er dann das Kinderkriegen oder das Schlafen in Rückenlage???

XGionxalebadax  19.08.2018, 21:21

ISt wirklich so -.-

der lebensgefährte darf immer einziehen, so ist das vom gesetz her. der vermieter muß nur informiert werden, mehr nicht. richte das den beiden damen aus. da brauchts keiner unterschrift. nur wenn du ihn in den mietvertrag aus rechtlichen gründen miteintragen lassen willst. das hat aber damit nichts zu tun und sollte auch nicht das problem deiner nachbarinnen sein. alles gute!

Wenn die zwei älteren Damen Dich fortlaufend ausfragen und Du das Gefühl hast, dass sie Dich nur ausspionieren (so sieht es aus!) und Dir damit nichts Gutes antun wollen, dann distanziere Dich von ihnen und gebe ihnen keine Auskunft mehr.

Abgesehen davon habe ich auch ein ungutes Gefühl, was Deinen ausländischen Freund anbetrifft, der sich nach Deiner Schilderung offenbar in Deine angemietete Wohnung einschleicht... (ohne Unterschrift im Mietvertrag). Wenn er bei Dir permanent übernachtet und ständig über längere Zeit (Wochen, Monate ...) sich in Deiner Wohnung aufhält, dann kann man das schon so verstehen, als wohne er bei Dir.

Was ich nicht nachvollziehen kann: Warum hat er nicht gleich am Anfang die Wohnung mit Dir gemeinsam gemietet gemäß Mietvertrag? Irgendwie kommt mir etwas "faul" vor... Warum er laut den Damen die Unterschrift im Mietvertrag nicht bekommen würde, macht mich auch nachdenklich. Dafür müsste es Gründe geben.

Also: Denke mal darüber nach und versuche, die Angelegenheit korrekt zu regeln.

Ich übermittle Dir hierzu beste Wünsche.

dein freund muss angemeldet werden,da sonst die nebenkosten,die er verursacht auch auf den anderen mietern hängenbleibt,
deshalb ist das längere unangemedete wohnen nicht erlaubt.

mal ein wochenende macht nichts...

Marple  15.02.2012, 00:56

als "Besuch" darf er 6 Wochen wohnen bleiben