wie lange darf ich mit 14 draußen bleiben?

8 Antworten

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22 uhr (vom gesetz her) deine eltern dürfen aber entscheiden ob du früher kommen sollst, aber später dürfen sie auch nicht bestimmen

zantor10  01.11.2014, 11:08

Das ist leider falsch. Das Gesetz sagt wörtlich: "Die Straßen gehören jedermann zu jeder Zeit." Allerdings rate ich dir auch auf deine Eltern zu hören, auch wenn du nach dem deutschen Gesetz lebst, könntest du die familiären Gesetze brechen.

zantor10  01.11.2014, 11:08

Das ist leider falsch. Das Gesetz sagt wörtlich: "Die Straßen gehören jedermann zu jeder Zeit." Allerdings rate ich dir auch auf deine Eltern zu hören, auch wenn du nach dem deutschen Gesetz lebst, könntest du die familiären Gesetze brechen.

Mit 14 darf man bis 22 Uhr drausen bleiben mit absprache der eltern denn die dürfen bestimmen ! Ich jedoch wenn ich auf partys oder sonstiges war durft eich bis 3/4 bleiben jedoch auh mit absprache der eltern ! Bei dem nachhause weg , wenn die nach 22 Uhr jemand eerwichst du jedoch sagst das du gerade auf dem direkten nachhasueweg bist sagen sie in der reel eig. nichts ! Es könnte aber auch passiern das sie dich nachhause fahren wollen und du ein bußgeld bekommst ! :S

Schwachsinn, es gibt keine nächtliche Ausgangssperre für Jugendliche. Hier einmal ein Zitat aus einem Rechtsirrtürmer Buch: ,, Es ist gut und richtig, dass 12-Jährige nachts zu Hause im Bett liegen und schlafen, anstatt sich auf der Straße herumzutreiben. Es ist auch richtig, dass die Eltern als Erziehungsberechtigte hierauf achtgeben. Falsch ist allerdings die Begründung, die Kindern und Jugendlichen häufig für das nächtliche Ausgehverbot präsentiert wird: Nach 22 bzw. 24 Uhr sei es Kindern und Jugendlichen gesetzlich gar nicht mehr erlaubt, ohne Begleitung einer Aufsichtsperson aus dem Haus zu gehen. Tatsache ist jedoch: Kinder und Jugendliche dürfen viel mehr, als die meisten Eltern wissen (oder wissen wollen). So gibt es auch keine gesetzliche Ausgangssperre für Kinder und Jugendliche nach 22 oder 24 Uhr. Sie dürfen also auch nachts auf der Straße herumlaufen. Verboten ist lediglich der Aufenthalt an bestimmten jugendgefährdenden Orten wie Kneipen oder Clubs. Was genau dürfen sie also? Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich zwischen 5 Uhr und 23 Uhr ohne Aufsicht in Gaststätten aufhalten, wenn sie dort etwas essen oder trinken wollen. Allerdings dürfen sie nur so lange bleiben, wie sie zu Hause für die Mahlzeit oder das Getränk gebraucht hätten. Nach etwa einer Stunde müssen sie also wieder gehen. 16- und 17-Jährige dürfen dagegen bis 24 Uhr bleiben und müssen nach einem Getränk oder einer Mahlzeit auch nicht schon wieder gehen. Von diesen Regelungen gibt es eine Ausnahme, die kaum jemand kennt: Für Kinder und Jugendliche, die sich auf Reisen befinden, gelten alle diese Beschränkungen nicht. Sie dürfen also auch mitten in der Nacht ohne Begleitung einer Aufsichtsperson in Kneipen herumlungern. Und was ist unter einer Reise zu verstehen? Die »Durchführungshinweise zum Jugendschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen« wissen es ganz genau. Sie gelten sinngemäß auch in den anderen Bundesländern: »Eine Reise im Sinne des § 4 Abs. 2 ist die nicht nur unerhebliche Fortbewegung von der Wohnung.« 15-Jährige, die sich »nicht nur unerheblich« von der Wohnung fortbewegen, dürfen sich also die Nacht in Kneipen um die Ohren schlagen. Und es kommt noch »besser«: Unter einer Reise ist nicht nur die erste Mofa- Tour mit Rucksack und Zelt zu verstehen, sondern sogar der Schulweg! Den Gastwirten wird in den oben zitierten Durchführungshinweisen auch ein Tipp an die Hand gegeben, worauf sie achten müssen, wenn JugendlWeg zur Schule und hätten gerne ein Pils: »Bei Kontrollen muss es unter Betrachtung der Umstände und des persönlichen Verhaltens glaubhaft sein, dass sich die Person auf Reisen befindet (z.B. Mitführen von Reisegepäck oder Schultasche. Besitz einer Fahrkarte).« Also, liebe Kinder: Wenn der Wirt Euch das nächste Mal nachts aus der Kneipe schmeißen will, dann zeigt ihm einfach Euren Schulranzen und eine Fahrkarte und erklärt ihm, dass Ihr auf dem Weg in die weit entfernte Schule seid. Oder Ihr habt einen Rucksack dabei und erzählt, dass Ihr das erste Mal ohne Eure Eltern Urlaub macht. Natürlich müssen diese Geschichten aber auch stimmen! Wenn der Wirt sie Euch abnimmt, bekommt er keine Probleme, falls seine Kneipe gerade in dieser Nacht kontrolliert wird. Wenn die »Reise-Ausnahme« nicht greift, muss ein Erziehungsbeauftragter her, der die Kinder und Jugendlichen begleitet. Aufsichtsperson kann prinzipiell jeder über 18 Jahren sein, dem die Eltern auferlegen, dass er sich in dieser Nacht um die Kinder und Jugendlichen kümmern und auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen achten soll. Wenn es in einer Gruppe 16- bis 19-jähriger Jugendlicher also einen Volljährigen gibt, der Lust hat, »Mama für eine Nacht« zu spielen," u.s.w Also es ist ein Irrtum

das liegt ganz bei dir. du entscheidest das immer noch. ich find die frage an sich aber etwas blöde, was nützt es dir bis 4 uhr morgends draußen zu bleiben? das ist deine sache. verbote gibts da ja nicht . außer vielleicht von deinen eltern.

incocnito  03.07.2010, 22:17

ich meine, wenns doch verbote gibt, was soll dann passieren. "ey du! es ist 23 uhr und du bist draußen?! ich klag dich an, mann!"

kazumichan  18.08.2010, 01:48
@incocnito

es ist eher, dass wenn die Polizei draußen kontrolliert wie alt die leute auf der straße sind und einen erwischt, dann gibt es mächtig ärger.

TimWeissEs  05.01.2011, 00:24
@kazumichan

die können aber nichts machen!"

Kinder beziehungsweise Jugentliche dürfen solange draußenbleiben wie sie wollen. Nur der Besuch von Öffentlichen Einrichtungen z.B. Discotheken ab 14 müssen die Jugentliche das Gelände um 22, 00 Uhr verlassen. Ansonsten dürfen sie solange draußen bleiben wie sie wollen.

Hab ich mal gelesen!

yoni1234  07.11.2015, 23:09

Heisst das, man kann mit 14 in einer disco gehen?