Wie lange darf ein zugelassenes Wohnmobil einen öffentlichen Parkplatz belegen, Der Parkplatz wird in Abwesenheit belegt mit anderen Pkw?
dieser Parkplatz wird mit einem anderen Pkw oder kleinem Hänger "besetzt" bis der Wohnmobilbesitzer wieder zurück ist. Der Besitzer fährt 1x jährl. für 4 Wochen in Urlaub und 3x jährl. für ein Wochenende weg. Die restliche Zeit vom Jahr beansprucht der Wohnmobilbesitzer diesen Parkplatz als ein Eigentum.
7 Antworten
Das Wohnmobil (oder ein anderes Fahrzeug) darf so lange dort stehen, bis es zum TÜV muss.
Öffentlicher Parkraum ist ja genau das. Das bedeutet aber auch, dass JEDER andere dort parken darf, wenn der Platz nicht besetzt ist.
Du könntest also mal aufpassen und beim Rangieren (denn das Wohnmobil muss ja erst den Platz freimachen, bevor der PKW oder Hänger dort abgestellt werden kann) einfach den Platz besetzen. Mal sehen, was dann passiert.
Es ist ärgerlich, wenn jemand öffentlichen Grund und Boden für sich beansprucht, aber rein rechtlich ist da - glaube ich - wenig zu holen, wenn es seitens der Ordnungsbehörden keinerlei Beschränkungen gibt.
Sofern das Wohnmobil dort überhaupt geparkt werden darf*, darf es dort auch das ganze Jahr über stehen. Das Blockieren eines Parkplatzes mit einem Anhänger ist nicht länger als 2 Wochen erlaubt.
* Handelt es sich um Parkplätze mit Parkflächenmarkierung, muss das Wohnmobil vollständig innerhalb der jeweiligen Markierung stehen und darf nicht mehr als 2,8t zulässiges Gesamtgewicht haben.
Das es ein Wohnmobil ist und kein Wohnwagen (ohne Zugmaschine) ist das rechtlich möglich ...
ein "Hänger" der dort als Platzhalter hingestellt wird dürfte da allerdings nur 2 Wochen stehen ...
https://dejure.org/gesetze/StVO/12.html
§ 12 STVO Halten und Parken
(3b)
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
Hallo,
ein einsatzbereites, zugelassenes Kraftfahrzeug darf dort solange parken, wie beliebt.
Es gibt lediglich eine Einschränkung für Anhänger ohne Zugmaschine. Diese dürfen nur max. 2 Wochen am gleichen Platz stehen.
https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/dauerparker-am-strassenrand.aspx
LG, Chris
Als Wohnmobilbesitzer kann ich dir sagen der darf solange da stehen wie er will es sei denn er hat Saisonkennzeichen
es ist zwar frech wenn er weg ist das mit einem anderen Fahrzeug zu besetzen aber da kannst auch nix machen
Der Hänger darf aber nur Max 2 Wochen auf ein und denselben Parkplatz stehen