wie lange darf die Genossenschaft meine Kaution behalten?
Ich habe Folgendes Problem, wir sind im Februar umgezogen die schlüsselabgabe war am 28 februar ....alles war okay es gab keine Mängel aus der Genossenschaft bin ich auch ausgetreten ....nun folgendes Problem ich dachte ich bekomme meine Kaution jetzt im Juni 2012 aber da steht auf dem Brief am 02.03.2012 wurde die genossenschaft gekündigt mit wirkung zum 31.12.12 warum erst zum 31.12.2012???und da steht ich bekomme mein geld erst am 31.06.2013 das kann doch nicht sein dass ich 1 1/2 Jahre auf meine Kaution warten muss?? was kann ich nur tun ?
2 Antworten
normalerweise zahlst Du bei einer Genossenschaft keine Kaution, sondern erwirbst Genossenschaftsanteile.
in der Hinsicht ist es richtig, die Genossenschaft darf gar nicht anders!
Dem GenG nach haftet der Genosse bis zum Ende des Geschäftsjahres, in dem er Mitglied war, mit seinem Anteil.
Die Auszahlung erfolgt üblicherweise zwischen dem Jahresabschluss für dieses Geschäftsjahr und spätestens 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Genossenschaftsmitgliedschaften dürfen nur jeweils zum Geschäftsjahres gekündigt werden.
Ja. Davon gehe ich auch aus. Im Mietvertrag sollte eine entsprechende Regelung enthalten sein. Normalerweise sollte die Genossenschaft aber auch einen Ombudsmann oder eine ander Instution haben, die der Genossenschaftsverwaltung auf die Finger guckt. Im Übrigen dürfte hier ein einfacher Brief eines Anwaltes reichen, der der Genossenschaft dann auch gleich seine Kostennote mitschickt. Rede mal mit einem Anwalt.
hmm... okay danke im brief steht was vom Geschäftsguthaben ich glaube wir haben irgendwelche Anteile gekauft aber das ist doch sowas wie Kaution Oo wieso muss immer alles so Kompliziert sein -- weil die meinten bei den bezahlt man keine kaution nur muss man anteile bezahlen um in die Genossenschaft beizutreten
oh okay kaution ist wohl was ganz anderes als geschäftguthaben :( die dürfen das geld bis zu 2 jahre einbehalten bis die nächste Vertreterversammlung stattfindet !
also alles was ich immer nur verstehe ist dass die Vermieter die Kaution NICHT länger als 6 monate behalten dürfen wenn alles geklärt ist ......also ist es mein recht mein geld zu bekommen !