Hallo!
Ich habe mal eine Frage zur Prozesskostenhilfe.
Meine Mutter musste einen Anwalt engagieren, da sie aber arbeitslos ist, demnach den Anwalt nicht selbst bezahlen könnte, hat sie Prozesskostenhilfe beantragt. Vor einer Zeit wurde diese nun auch bewilligt. Der Anwalt wollte vorher, als die Proszesskostenhilfe noch nicht bewilligt war, eine Anzahlung von meiner Mutter haben, die sie in Raten pro Monat gezahlt hat, da sie die natürlich nicht komplett bezahlen konnte. Jetzt, wo die Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, will der Anwalt die Anzahlung aber immer noch in Raten jeden Monat bekommen, er meinte dazu, dass er die Prozesskostenhilfe erst am Ende des Verfahrens ausgezahlt bekommt und dann den von meiner Mutter gezahlten Betrag zurück erstattet.
Ist das richtig so? Wird der Anwalt wirklich erst am Ende des Verfahrens bezahlt? Und darf er weiterhin den monatlichen Betrag von meiner Mutter verlangen, obwohl die Prozesskostenhilfe schon längst bewilligt wurde, es also keine Gefahr besteht, dass er nicht bezahlt wird? Aus diesem Grund wollte er nämlich die Anzahlung haben.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei dieser Frage helfen könnte!
Liebe Grüße!