wie lang darf ich an silvester draußen bleiben ?
ich wollt an silvester mit ein paar freunden in nem Jugendtreff silvester feiern gehn . ich bin 15 jahre alt , brauch ich jetzt eine Bescheinigung meiner eltern wenn ich dort bis 1 uhr morgens bleiben will oder gibts an silvester Ausnamen ?
-
7 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
1. Es gibt kein Gesetz was vorschreibt wie lange Du draußen sein darfst.
- In Deinem Fall (minderjährig) entscheiden das Deine Eltern.
Der Betreiber der Veranstaltung muss sich an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes halten. An Silvester gibt es keine Ausnahmen vom Jugendschutzgesetz.
-
5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Draußen bleiben, also im Freien, darfst Du unbegrenzt lange. Nur der Aufenthalt bei Veranstaltungen ist befristet, Ausnahmslos.
-
-
4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Auch an Silvester gibt es keine Ausgangssperre. Der Glaube bis 22:00 Uhr ist falsch !!! So lange du dich nicht in Gaststätten oder anderen Vergnügungsstätten aufhälst, bestimmen deine Eltern die Uhrzeit. Wenn es sich um einen Jugendtreff handelt, dann gibt es dort in der Regel auch Verantwortliche, welche dann den dortigen Aufenhalt bestimmen dürfen.
Kommentar von Hase1012Hase1012 30.12.2012Der glaube ist nicht falsch. Die Eltern dürfen ihr Kind nicht bis nachts um 3 Uhr draußen rumlaufen lassen... ---> Verletzung der Aufsichtspflicht.
Zudem dürfen keine anderen Personen, solange sie nicht von den Eltern dazu beauftragt wurde, über den Jugendlichen bestimmen, da sie keinerlei Erziehungsrecht haben.
Kommentar von istdochegaltomistdochegaltom 30.12.2012Na klar dürfen die Eltern. Das hängt vom Alter, Ort, Entwicklung des Kindes (Jugendlichen) usw. ab...... Eine oftmals pauschal genannte Uhrzeit gibt es nicht.... Und Verantwortliche beim Jugendtreff dürfen über das Hausrecht bestimmen.
Kommentar von Hase1012Hase1012 30.12.2012Natürlich. Die Eltern dürfen ihre 14-Jährige Tochter bis nachts um 3 draußen alleine rumlaufen lassen.. - Schwachsinn! Das ist Verletzung der Aufsichtspflicht
Kommentar von StupidGirlStupidGirl 30.12.2012Natürlich dürfen sie das........ob es Sinn macht, ist eine andere Frage. Es gibt jedenfalls kein Gesetz, dass das verbietet.
Und du musst schon unterscheiden, ob ein Kind nachts draußen rumläuft, oder ein Jugendlicher.
Kommentar von Leon97531Leon97531 30.12.2012Schwachsinn! Das ist Verletzung der Aufsichtspflicht
Schwachsinn ist Deine Antwort hier, sowie deine Kommentare in den anderen Antworten.
Kommentar von Hase1012Hase1012 31.12.2012Na von wegen. Dann könnten die Eltern auch eine 10-jährige bis in die Puppen draußen alleine lassen, wenn sie dies angeblich erlauben. Sowas ist absolut unmöglich und ist auf jeden Fall eine Verletzung der Aufsichtspflicht!
Kommentar von Leon97531Leon97531 31.12.2012Dann könnten die Eltern auch eine 10-jährige bis in die Puppen draußen alleine lassen, wenn sie dies angeblich erlauben
Da es keine Ausgangssperre für eine Altersgruppe gibt, ist dies so.
Sowas ist absolut unmöglich
Äh nein
und ist auf jeden Fall eine Verletzung der Aufsichtspflicht!
Unsinn, aber Du kannst gewiss einige Urteile oder einen Gesetzestext dazu posten, die Deine Behauptung bestätigen.
Kommentar von istdochegaltomistdochegaltom 31.12.2012Die "Verletzung der Aufsichtspflicht" wird erst bei einem Schadenseintritt geprüft (BGB). Eine pauschale "Verletzung der Aufsichtspflicht" (wenn nichts passiert ist) gibt es nicht. Höchstens eine "Verletzung der Fürsorgepflicht".
-
-
3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Mit 15 darfst du bis 22 Uhr eine öffentliche Veranstaltung besuchen. Es gibt im Jugendschutzgesetz aber keine Beschränkung, wie lange du dich draußen aufhalten darfst. Die Feier im Jugendtreff wird doch aber bestimmt unter Aufsicht stehen, oder? Sonst hieße es ja auch nicht Jugendtreff.....
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Es gibt kein Gesetz was sowas regelt. Das entscheiden deine Eltern. Desseiden der Jugendtreff hat da irgendwelche Beschränkungen !
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 30.12.2012Uii, soweit unten noch eine korrekte Antwort.^^ DH!
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Du darfst bis 22.00 Uhr wegbleiben und an Silvester gibt es keine Ausnahme. Ab 16 bis 0.00 Uhr.
Kommentar von istdochegaltomistdochegaltom 30.12.2012Aber nicht in Deutschland!
Kommentar von Hase1012Hase1012 30.12.2012Und ob.
Kommentar von shishabumsa3 30.12.2012und wenn ich eine bescheinigung meiner eltern habe ?
Kommentar von annette27annette27 30.12.2012Trotzdem nicht und @istdochegaltom: ES gibt in Deutschland das Jugendschutzgesetz
Kommentar von sweeti1sweeti1 30.12.2012Volliger Unsinn, zeige mir doch bitte mal den Abschnitt wo das steht (;
Kommentar von istdochegaltomistdochegaltom 30.12.2012Richtig! Dort gibt es keine pauschale Ausgangsregelung, lediglich der Aufenthalt an bestimmten Örtlichkeiten ist geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/index.html#BJNR273000002BJNE000400000
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 30.12.2012ES gibt in Deutschland das Jugendschutzgesetz
Ja, nur besagt es nicht, wann Kinder oder Jugendliche zu Hause sein müssen. Es regelt nur den Aufenthalt in und an bestimmten Orten, nicht aber den allgemeinen Aufenthalt im Freien! Somit sind also die viel beschriebenen festen Uhrzeiten (22/24 Uhr) nur ein Rechtsirrtum. ;)
Kommentar von dergutekoenigdergutekoenig 30.12.2012"Lieber Staat,
hiermit bescheinigen wir unserem Kind, dass es sich nicht an die herrschende Gesetzeslage halten muss.
Mit freundlichem Gruß,
die Erziehungsberechtigten"
-.-
Kommentar von annette27annette27 30.12.2012DH
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 30.12.2012Tja, nur was sagt die "Gesetzeslage" bezüglich des Draußen bleiben dürfens? Nichts, aber auch rein gar nichts. :D
Auch die Antwort von annette27 ist leider falsch. ;)
Logisch, wie soll ein 14-jähriger um 22 Uhr zu Hause sein müssen, wenn er doch lt. JuSchG sogar bis 23 Uhr allein in einer Gaststätte bleiben darf, wenn er dort ein Getränk oder eine Mahlzeit zu sich nimmt. :P
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Mit 15 darfst du ohne Eltern bis 22:00 Uhr draußen bleiben
Kommentar von istdochegaltomistdochegaltom 30.12.2012Aber nicht in Deutschland!
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 30.12.2012Aha, darf lt. JuSchg sogar bis 23 Uhr allein in einer Gaststätte bleiben, wenn er dort ein Getränk oder eine Mahlzeit zu sich nimmt - soll aber angeblich um 22 Uhr zuhause sein müssen? Zeitmaschine etwa?? Und Beamen ist auch noch nicht marktreif. :P
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__4.html
Aber da nicht die vielen "oder" überlesen. ^^
-
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Bis genau 22 Uhr ;)
Bescheinigung von den Eltern....ob das was bringt, kann ich dir nicht sagen. Höchstens wenn Erwachsene Anwesend sind.
Kommentar von istdochegaltomistdochegaltom 30.12.2012Wo steht das?
Kommentar von Hase1012Hase1012 30.12.2012Von 14-16 Jahren bis 22 Uhr.
Ab 16 bis 0 Uhr.
Kommentar von istdochegaltomistdochegaltom 30.12.2012Es mag sein, dass deine Eltern das so vorgeschrieben haben. Aber in Deutschland gibt es kein solches Gesetz. Das Jugendschutzgesetz regelt lediglich den Aufenthalt an bestimmten Orten. Ansonsten bestimmen die Eltern.
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/index.html#BJNR273000002BJNE000400000
Kommentar von Hase1012Hase1012 30.12.2012Sehr schön. Wirst du als Jugendlicher von 16 Jahren auf der Straße um Mitternacht von Polizisten gesehen, sammeln sie dich ein und bringen dich nach Hause.
Das ist Fakt.
Kommentar von sweeti1sweeti1 30.12.2012Das hab ich noch nie gesehen !
Kommentar von Hase1012Hase1012 30.12.2012Ich damals zu genüge.
Kommentar von sweeti1sweeti1 30.12.2012Als ich damals so 15 war, war ich immer lange draußen mich haben damals auch etliche Polizisten mit meinen Freunden gesehen und die haben nie ein Wort gesagt !
Kommentar von Hase1012Hase1012 30.12.2012Meine Kollegen wurden regelmäßig eingesammelt damals.
Kommentar von istdochegaltomistdochegaltom 30.12.2012Sehr schön. Wirst du als Jugendlicher von 16 Jahren auf der Straße um Mitternacht von Polizisten gesehen, sammeln sie dich ein und bringen dich nach Hause. Das ist Fakt.
Das stimmt auch nicht. Es sei denn, die Kinder/Jugendliche halten sich an bestimmten (jugendgefährdende) Örtlichkeiten auf ;-)
Kommentar von Hase1012Hase1012 30.12.2012Nein, das war auf einer stink normalen Straße.
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 30.12.2012Wer weiß, was deine Kollegen vorher "verzapft" haben.^^ Kann aber auch sein, dass die Beamten diesem Rechtsirrtum der imaginären Zeiten aufgesessen sind - denn auch die sind ja nicht allwissend. Und wenn die keiner aufklärt, dann hält sich Rechtsirrtum eben hartnäckig.
Klar ist aber schon, dass Jüngere (U16), werden sie nachts um 2 Uhr aufgegabelt, von der Polente mal nach Hause gebracht werden - schließlich haben auch die Beamten eine Fürsorgepflicht.
Fakt aber ist und bleibt: es gibt in Deutschland keine gesetzliche Ausgangssperre für Kinder und Jugendliche!
Daher auch hier nochmal:
Wie soll ein z. B. 14-jähriger um 22 Uhr zu Hause sein müssen, wenn er doch lt. JuSchG sogar bis 23 Uhr allein in einer Gaststätte bleiben darf, wenn er dort ein Getränk oder eine Mahlzeit zu sich nimmt? :D
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
An Silvester in deinem Alter solltest du zu Hause bleiben und mit deiner Familie feiern :D
-
Du kannst Silvester nur bis 24 Uhr draußen bleiben!
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 30.12.2012Stimmt, ab 0:00 Uhr is ja Neujahr. :D
-
Antwort von monduast 30.12.2012
Nimm vorsichtshalber eine Bescheid von deinen Eltern mit das du bis um 1 uhr da bleiben darfst :DD
-
Ich war in Silvester letztes Jahr bis 4 Uhr morgens mit Freunden in der Altstadt. Mich haben massenweise Polizist gesehen. Zu dem Zeitpunkt war ich auch 15
Wenigstens eine gute Antwort ^^
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__5.html
Das geht es um Tanzveranstaltungen ^^.. Das Jugenschutzgesetzt regelt ja auch nur wie lange man sich in Discos, Gaststätten aufhalten darf, aber nicht in der Öffentlichkeit.