Wie kann man einen Kredit beim Arbeitsamt bekommen?

6 Antworten

Ein Darlehen ist eine KANN, keine MUSS-Leistung des Arbeitsamtes und ist immer zweckgebunden. eine Schufa-Auskunft ist dabei unerheblich, der Sachbearbeiter entscheidet nach Verwendungsgrund des Geldes (Umzug. Kaution, Gründungsdarlehen).

Ein Darlehen ist grundsätzlich möglich. Dies ist ausdrücklich in § 42a SGB II festgelegt. In dieser Rechtsnorm sind die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme eines Darlehens präzise festgelegt. Hier kannst du es selbst nachlesen:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/42a.html

Darüber hinaus gewährt ist ein Darlehen - auch in der von dir genannten Höhe - grundsätzlich dann möglich, wenn dieses Darlehen dem Aufbau einer selbständigen beruflichen Existenz dient. Solch ein Darlehen nennt man "Gründungsdarlehen". Alles Wissenswerte dazu erfährst du, wenn du unter diesem Stichwort googlest. Aber natürlich berät dich auch das örtlich zuständige Amt.

Geh mal hin fragen, die lachen dich aus. Das Arbeitsamt ist keine Bank. Es werden zwar hier und da kleinere Darlehen gewährt, aber nur für Umzüge, evtl. Stromnachzahlungen, also wirklich wichtige Sachen. Mit Sicherheit aber nicht 10000 Euro.

ferus111  22.03.2013, 19:14

Mit Sicherheit aber nicht 10000 Euro.

Oh doch! Nämlich dann, wenn es sich um Existenzgründungsdarlehen handelt.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html

Gruenkohl2012  22.03.2013, 19:46
@ferus111

Davon steht aber nichts in der Frage. Also, woher willst du es dann wissen ? So falsch war meine Antwort nicht.

ferus111  22.03.2013, 20:25
@Gruenkohl2012

Davon steht aber nichts in der Frage.

Wovon?

In meinem Kommentar weise ich lediglich auf die nachweisbar falsche Tatsachenbehauptung des Antwortgebers hin, wonach angeblich ein 10.000-Euro-Darlehen nicht möglich sei. Ein so hohes Darlehen ist aber tatsächlich im Rahmen einer Existenzgründung möglich. Deshalb ist mein Einwand sachlich begründet.

Also, woher willst du es dann wissen.

Was meinst du mit "es"?

Ich behaupte ja nicht explizit, dass der Fragesteller das Darlehen für eine Existenzgründung braucht. Ich sage nur, dass ein Existenzgründungsdarlehen in dieser Höhe möglich ist. Und diese Auskunft ist sachlich richtig.

YK1972  23.03.2013, 11:01
@ferus111

Und ich hatte auf die vorliegende Frage geantwortet, wo in keiner Weise die Rede von einer Existenzgründung war, sondern nur gefragt wurde, ob es möglich ist vom Amt ein Darlehen in dieser Höhe zu bekommen.

Die Agentur für Arbeit ist kein Kreditinstitut. Sie gewährt dir nur ein Darlehen wenn es unbedingt erforderlich ist, um dich in Arbeit zu bringen.

ferus111  22.03.2013, 19:15

Wenn du § 42a SGB II liest, wirst du feststellen, dass deine Antwort falsch ist. Der Blick ins Gesetz ist bei der Rechtsfindung stets hilfreich ;-)

Kneetkopp  22.03.2013, 19:48
@ferus111

Wie Jessi779 bereits erwähnte: Ein Darlehen ist eine KANN, keine MUSS-Leistung.

ferus111  22.03.2013, 20:47
@Kneetkopp

Ein Darlehen ist eine KANN, keine MUSS-Leistung.

Diese Tatsachenbehauptung ist im speziellen Fall des von mir zitierten § 42a SGB II falsch.

Dass es sich hier tatsächlich um so genanntes "zwingendes Recht", also nicht um eine Kann-Bestimmung handelt, legt der Woirtlaut des § 42 a Absatz 1 Satz 1 klar. Der Gesetzestext lautet:

(1) Darlehen werden nur erbracht, wenn ein Bedarf weder durch Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 1a und 4 noch auf andere Weise gedeckt werden kann.

Die vier durch Fettdruck hervorgehobenen Worte des Gesetzestextes dokumentieren zwingendes Recht. Würde es sich tatsächlich nur um eine Kann-Bestimmung handeln, hätte der Gesetzgeber - wie in solchen Fällen üblich - das Wort "kann" in den Gesetzestext integriert. In solch einem Fall hätte § 42 a Absatz Satz 1 mit den Worten begonnen:

Darlehen können nur dann erbracht werden, wenn (...)

Somit ist bereits per legem klargestellt, dass der eingangs zitierte Einwand im Fall des § 42a SGB II tatsächlich nicht greift.