Wie ist die Schuldfrage bei einem Unfall mit einem Fahrer ohne Führerschein?

5 Antworten

Wenn der Faher volljährig ist volle Schuld, logisch, wenn er nicht volljährig ist, leider die Eltern, vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Und der Fahrzeughalter kommt auch noch dran, da er seine Schlüssel unter verschluss halten muss, dass soetwas nicht passieren kann. Die Staatsanwaltschaft bringt den Fahrzeughalter zur Anzeige.

emjay  01.03.2008, 09:01

totaler Quatsch

DerTroll  01.03.2008, 09:20

ne du, die Aufsichtspflicht geht zum Glück nicht so weit, daß man Kinder bis zum 18. Lebensjahr überwachen muß! Und strafmündig ist man ab selber 14. Ich gehe mal davon aus, daß hier das Auto nicht geklaut wurde oder sonstige Hintergrundgeschichten beachtet werden müssen, sondern daß der Unfallgegner sich einfach das Auto aus seinem Familienhaushalt oder von Bekannten genommen hat und gefahren ist. Damit ist die Schuldfrage nur bei den Unfallbeteiligten zu suchen. Näheres werde ich gleich selber antworten, ist nämlich etwas komplexer

Ich stelle mir einmal folgende Situation vor: Ein Fahrer ohne Führerschein parkt im absoluten Halteverbot. Ein alkoholisierter Fahrer mit Führerschein fährt auf das Fahrzeug auf.Ich denke , daß es vier verschiedene Bewertungen und Verstöße gibt u.zw.: Fahren ohne Führerschein , Fahren unter Alkoholeinfluß , Auffahren auf ein parkendes Fahrzeug und Parken im absoluten Halteverbot.

Also das sind jetzt mehrere Punkte. Der Unfallgener hat sich auf jedenfall strafbar gemacht und das nicht unerheblich. Fahren ohne Führerschein ist kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder Haftstrafe wird er sicherlich auch in den nächsten Jahren keinen Führerschein machen dürfen. Aber diese Straftat liegt vor unabhängig von dem Unfall. Bei dem Unfall geht es rein danach, wie es dazu kam. Sagen wir mal. Du hast ihm die Vorfahrt genommen. Dann ist es zunächst grundsätzlich auch deine Schuld. Der Unfall wäre ja dann auch passiert, wenn er den Führerschein hätte. Unter Umständen kann man dem Unfallgegner eine gewisse Mitschuld nachweisen, wenn ein Unfall passiert ist, dem man als erfahrener Autofahrer (sprich jemanden, dem der Prüfer den Führerschein ausgehändigt hätte) verhindert hätte. Also wenn ich z.B. auf der Landstraße vom weiten schon sehe, daß im Gegenverkehr einer Überholt, wo es eigentlich nicht möglich wäre, dann fahre ich ja schon langsamer, damit er wieder einscheren kann, bevor er mit mir zusammenstößt. Wenn man nun sagen kann, daß jeder Unfallgegner mit Fahrerfahrung durch angemessene Reaktion den Unfall hätte verhindern können, kriegt dein Unfallgegner eine gewisse Teilschuld, die aber eher minimal ausfallen dürfte.

Ein Unfallverursacher hat nicht automatisch deswegen "schuld", weil er ohne Führerschein fährt. Das sind verschiedene Schuhe!

Die Schuldfrage klären die Versicherer nur nach dem Geschehen. Dementsprechend wird gezahlt (oder auch nicht) und der Fahrer ohne Führerschein ggf. in Regress genommen wg. Obliegenheitsverletzung. Ist der Fahrer ohne Führerschein nicht der Halter, bekommt auch der Halter (meist = Versicherungsnehmer) Ärger.

WolfRichter  01.03.2008, 07:10

DH

Knowledge  01.03.2008, 08:15

Richtig, Evistie.

Bei einem Unfall spielt es keine Rolle, ob einer der Fahrer einen Führerschein hat, sondern ob er fahren kann. Ein entsprechender Schein wäre dafür nur ein Indiz; langjährige Fahr-Erfahrung ein besseres. Überleg doch mal: Wieso sollte ein fehlendes Stück Papier die Ursache für einen Unfall sein? Und auf dem Verursacher-Prinzip basiert die Schuld-Zuweisung nun mal. Dazu kommt noch, dass ein Führerschein nur wenig mit der Fahr-Erlaubnis zu tun hat (sie bescheinigt sie in der Regel nur).