Wie ist die Kündigungsfrist im Öffentlichen Dienst mit einem befristeten Vertrag?
Hallo, ich habe meine Ausbildung absolviert und direkt im Anschluss bei der selben Firma (Öffentlicher Dienst) einen Zeitvertrag für 6 Monate bekommen und daran angeschlossen ohne Lücke einen Weiteren für 1 1/2 Jahre. Nun geht der aktuelle Vertrag noch ein Jahr, aber ich plane zu kündigen, aus privaten Gründen. Ich würde gerne wissen wie da die Kündigungsfristen sind und vor allem ob die Ausbildungszeit mit angerechnet wird. Danke im Voraus
3 Antworten
Befristete Verträge sind nur dann vorzeitig ordentlich kündbar, wenn das ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder dem anzuwendenden Tarifvertrag vereinbart worden ist.
In den für den ÖD anwendbaren Tarifverträgen heißt es dazu:
Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
- von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
- von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Die Kündigungsfrist ist ganz normal 4 Wochen. Egal ob du 1 Jahr da Arbeitest oder 50 Jahre wenn du kündigst sind es immer 4 Wochen.
Das ist falsch. Es handelt sich um einen befristeten Vertrag.
steht im befristeten Vertrag denn drin, dass er gekündigt werden kann?
in vielen befristeten Verträgen gibt es keine Kündigungsfrist, dann läuft der Vertrag bis er zu Ende ist.
Aufhebungsvertrag
Grundsätzlich hast du zwar Recht, aber im Öffentlichen Dienst ist entweder der TVÖD, TV-L oder TV-Hessen anzuwenden - siehe meine Antwort.
Bei mir steht keine explizite Kündigungsfrist drin, das heißt der Vertrag ist unkünbar und läuft bis zum Ablaufdatum aus, richtig? Gibt es da keinen Ausweg?