Wie ist die Gesetzeslage bei Schmiede bzw. Schmelzfeuer?

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Gesetz für Feuerstellen in Niedersachsen<

ein solches Gesetz kenne ich nicht, ich vermute, du meinst die Feuerungsverordnung FeuO, diese ist jedoch m. Ansicht nach nicht einschlägig, da es sich ja bei deiner Esse nicht um eine Heizung handelt.

Eine Esse, zum schmelzen von Metall ist etwas komplett anderes als eine Feuerschale oder ein Grill, die beiden letzteren sind von der BImschV ausgenommen, deine Esse dürfte bestenfalls eine nicht genehmigungspflichtige Feuerungsanlage für feste Brennstoffe nach §4 BImschV sein.

Schlimmstenfalls, u. a. je nachem, was du mit den Schmelzprodukten machst (verkaufen? = gewerbliche Nutzung) kannst du auch unter § 4 BImschG fallen.

Vieleicht hilft es, wenn Du einfach mal einen Schmied aus Niedersachsen kontaktierst. Da diese ja selbst eine Esse betreiben, können die Dir sicher ein paar Tipps geben, wie es um die rechtlichen Situation bestellt ist und was Du da ggf. beachten musst, wenn Du diese zur Hobbyausübung betreibst. Adressen findest Du in den Gelben Seiten.

In einem Wohngebiet wirst du dafür eine Sondergenehmigung brauchen. Dabei werden ja giftige Schwermetalle über den Rauch emissioniert.

Da solltest du beim örtlichen Bauamt nachfragen, ob und welche Genehmigung du brauchst, um auf Nummer Sicher zu gehen. Die Vorschriften bzw. Durchführungsverordnungen können unterschiedlich sein.