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Wie groß darf meine Wohnung sein mit 2 Kindern?

gefragt von Mama31 am 11.10.2008 um 17:32 Uhr

Mein Mann hat sich von mir getrennt?Ich habe zwei Kinder 7 u. 10 Jahre alt.Steht beiden ein eigenes Zimmer zu und mir auch oder muss ich auf meins verzichten?Wie groß darf die Wohnung sein und was ist die Höchst Kaltmiete?Sollte ich Kaution bezahlen müssen übernimmt diese das Amt?Ich bekomme Hartz IV,habe aber einen Nebenjob der angerechnet wird. Danke schon mal im Vorraus für die Antworten.


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Ally32
beantwortet von Ally32 am 11. Oktober 2008 17:34
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Da Du reichlich Fragen hast bist schaust Du besser mal hier

http://www.hartz4-forum.de/


tanteD
beantwortet von tanteD am 11. Oktober 2008 17:39
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Bei mir waren es 3 zimmer,bis zu 54 Quadratmeter und bis zu 431 Euro Warmmiete.Ist aber immer unterschiedlich von Stadt zu Stadt und Bundesland.Meinen Kids standen nicht 2 Zimmer zu,bzw. du kannst dann halt ebend auf der Couch schlafen.Bei mir ist es genau die selbe Geschichte.


tanteD
beantwortet von tanteD am 11. Oktober 2008 17:42
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Achso,Kaution übernimmt das Amt,wenn sie dich aufordern umzuziehen.(wenn deine jetzige Wohnung zu teuer oder zu groß ist).Auch einen Umzugswagen bekommst du dann gestellt.Liebe Grüße und toi toi toi.


anonym
beantwortet von dunkelschnee am 12. Oktober 2008 22:45
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Vorgeschrieben sind 45 qm für Haushaltsvorstand, je 15 qm für jede weitere Person. Grenzwerte sind verhandlungssache mit lieben oder fiesen Sachbearbeitern. Wichtig ist aber auch ob die Miete im Rahmen ist oder zu teuer. Das ist in jeder Kommune verschieden.


miniwo
beantwortet von miniwo am 3. Januar 2009 11:41
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In Rheinland-Pfalz sind das zum Beispiel 75 qm. 1 Erwachsener+2 Kinder. Wenn die Kaltmiete jedoch recht günstig ist, darf se auch bissl grösser sein, wenn du bereits die Wohnung bewohnst


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