Wie gehts weiter, wenn ich als Vermieter vom Amtsgericht ein Versäumnisurteil wegen Räumung erhalte

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Der/ die Beklagte hat zwei Wochen Zeit für einen Einspruch. Wird kein Einsprch erhoben so, kann man dann nach dem endgültigen Urteil einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen.

§ 339 Einspruchsfrist

(1) Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des Versäumnisurteils.

(2) Muss die Zustellung im Ausland oder durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, so hat das Gericht die Einspruchsfrist im Versäumnisurteil oder nachträglich durch besonderen Beschluss zu bestimmen.

MfG

Johnny

Gerhart  06.07.2013, 05:57

Bisher wurde nicht hier bekannt, in welcher Sache das Versäumnisurteil ergangen ist. Wenn 4 Monate keine Miete gezahlt wurde, kann noch nicht von einem Räumungstitel augegangen werden.

johnnymcmuff  06.07.2013, 23:39
@Gerhart

Bisher wurde nicht hier bekannt, in welcher Sache das Versäumnisurteil ergangen ist. Wenn 4 Monate keine Miete gezahlt wurde, kann noch nicht von einem Räumungstitel augegangen werden.

Ich in der Fragestellung von Mietschulden aus:

Mieter zahlt seit 4 Monaten keine Miete. Vom Gericht habe ich nun ein Versäumnisurteil

Also ist meine Antwort korrekt, die Einspruchsfrist ist dann zwei Wochen und dann dauert es nicht mehr lange bis die Räumung vollzogen wird.

Wie lange es dauert ist unterschiedlich, aber hier dürfte es schneller gehen, weil ja schon ein Versäumnisurteil gibt.

jetzt musst du erstmal die frist abwarten in der der mieter noch widersprechen kann. dann bekommst du das vollstreckbare urteil zugestellt und dann kannst du den gerichtsvollzieher mit der zwangsräumung beauftragen

Wauwauzi 
Fragesteller
 05.07.2013, 11:53

Vielen Dank! Die Frist ist vermutlich 14 Tage?

zarpa0102  05.07.2013, 11:55
@Wauwauzi

ja, ich glaube schon, aber du bekommst dass dann eh vom gericht automatisch zugestellt

Gerhart  06.07.2013, 06:00

Deine Bemerkung schießt ins Blaue - wenn die Räumung nicht verhandelt wurde. Versäumnisurteil besagt nur, dass der Beklagte und/oder sein Rechtsvertreter an der Verhandlung nicht teilgenommen hat und deswegen in der hier unbekannten Sache eine vorläufiges Urteil ergangen ist.

johnnymcmuff  06.07.2013, 23:41
@Gerhart

und deswegen in der hier unbekannten Sache eine vorläufiges Urteil ergangen ist.

Welches dann nach 14 Tagen rechtskräftig wird, wenn kein Widerspruch erfolgt.

Das Versäumnisurteil bezieht sich auf deine Klage am Amtsgericht auf Zahlung der Mietschulden, Räumung und Herausgabe der Mietsache??