Wie formuliere ich richtig einen Widerspruch an die DRV Bund, hatte Antrag auf Erwerbsmindertenrente

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Den formlosen Widerspruch (wie oben schon geschrieben "Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom ... AZ ... Widerspruch ein) kannst Du ohne Begründung sofort abschicken. Schreib noch rein, dass Du die Begründung nachreichst. Damit hast Du schonmal die Widerspruchsfrist gewahrt und kannst Dir in Ruhe Beratung suchen. Mit dem VdK habe ich auch gute Erfahrungen gemacht. Bekomme selbst volle Erwerbsminderungsrente.

Heutzutage eine Erwerbminderungsrente durchzuboxen, wenn du den Kopf noch auf den Schultern hast, ist fast unmöglich.

Vot allen Dingen brauchst du einen starken Partner an deiner Seite, der mit dir auch vors Sozialgericht geht. Wie tremor schon schrieb, ist solch ein Partner dieser hier: http://www.vdk.de

Aber erwarte nicht zuviel, denn Wunder können die Experten für Soziales auch nicht bewirken.

Bedenke weiterhin, dass für die RV nur zählt, was du für Tätigkeiten ausführen könntest (z.B. Pförtner, Telefonzentrale u.ä.). Denen ist es egal, ob solche Stellen zu besetzen sind.

Der erste Satz im Text muß lauten:

Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom... bei mir eingegangen am... fristgemäß Widerspruch ein. Vergiß nicht das Aktenzeichen anzugeben.

Danach folgt Deine Begründung, bei der ich Dir jetzt nicht helfen kann, weil ich den Sachverhalt nicht kenne. Achte auf die Frist. Sie beträgt meistens 4 Wochen. Das muß in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Deines Bescheides stehen. Dort müßte auch eine Adresse zu finden sein wo Du Dich persönlich einfinden kannst, Zwecks Widerspruch zur Niederschrift. Das heißt, Dir wird dort bei der Formulierung des Widerspruchs geholfen.

Es kommt immer darauf an, aus welchem Grund die Rente abgelehnt wurde.

Ist es eine medizinische Ablehnung, solltest du den Bescheid mit deinem Arzt durchsprechen und darauf achten, dass alle deine Erkrankungen im Bescheid berücksichtigt wurden.

Ist das nicht der Fall, gib an, dass du auch noch diese und jene Erkrankung hast und dass du insgesamt aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten kannst.

Wenn du allerdings arbeitsfähig aus der Reha entlassen wurdest und die Ärzte dort festgestellt haben, dass du noch voll arbeiten kannst, ist es schwieriger.

Denn dann hättest du dich darum kümmern müssen, dass der Entlassungsbericht berichtigt wird.

Was du auch noch machen solltest,verlange von der Rentenversicherung die Unterlagen des medizinischen Gutachtens und den genauen Ablehnungsgrund. Viel Glück

goge3 
Fragesteller
 22.11.2008, 21:54

danke für den tipp