Wie fordere ich den Kindesunterhalt an?

4 Antworten

Du schreibst deinem Vater, daß er ab sofort den Unterhalt auf dein Konto...bei der ....Bank überweisen soll. Dein Vater hat natürlich Anspruch auf Nachweis, daß du immer nocn zur Schule gehst.

Du brauchst deshalb keine Klage einzureichen. Es reicht, wenn dein Vater durch einen Anwalt aufgefordert wird, seine Einkommensverhältnisse nachzuweisen, damit die Höhe des Unterhalts festgelegt werden kann.

Von diesem Geld mußt du dich natürlich finanziell angemessen bei deiner Mutter beteiligen - für Miete, Heizung, Warmwasser, Versicherungen, Strom, Essen.

Bevor Du zu einem Anwalt gehst schreibst Du Deinen Vater doch erst mal an. Das kostet weniger Aufwand und Mühe. Du legst das letzte Zeugnis Deiner Schule in Kopie bei. Geschickt ist wenn Du ihm dann gleich noch mitteilst welchen Berufswunsch Du hast. Setzt, natürlich, voraus dass Du diesen auch kennst. Im Schreiben teilst Du Deinem Vater Deine eigene Konto-Nummer mit auf welcher er Deinen Unterhalt bitte zahlen soll. Willst Du ganz sicher sein dass er das Schreiben auch erhält versendest Du es per Einschreiben mit Rückschein. Erst wenn Dein Vater im folgenden Monat nicht überweist macht es Sinn dass Du die Nachweise der Einnahmen und Ausgaben der letzten drei Monate sortiert mit zur "kostenlosen" Rechtsberatung des örtlichen Amtsgerichts nimmst. Dort lässt Du Dir dann auch gleich Prozesskostenhilfe bescheinigen. Schaust Du dann nach einem Anwalt beachte bitte dass die Familienanwälte nicht immer die Unterhaltsberechtigten vertreten sondern manche eben darauf spezialisiert sind die gegnerische Seite vor Gericht und nicht nur da zu deren Bestem zu verhelfen. Frage also auf jeden Fall erst telefonisch an. So kannst Du Dir auch einen ersten Eindruck von der Kanzlei machen. 

Bitte beachte dass Dein Vater nur dann unterhaltspflichtig ist wenn Du Deine Ausbildung, egal ob Studium oder duale Ausbildung, zügig durchziehst. Im Internet findest Du dazu reichlich Informationen. Bei Urteilen beachte bitte auf jeden Fall dass es sich in der Regel um Einzelfallentscheidungen handelt. Es sei denn es steht da ausdrücklich "Grundsatzurteil". 

Wenn Du Deinem Vater schreibst denke bitte daran dass er sich von Deiner Mutter getrennt hat, Dich noch gar nicht kennen kann. Er ist Dein Vater. Und es sind fast zwei Jahrzehnte vergangen. Sicherlich schadet es nicht sich für die eigenen Wurzeln zu interessieren und auch mal seine Sicht der Dinge anzuhören. Schon manches Kind hat dadurch für sein ganzes weiteres Leben profitiert. - Kommst Du gleich mit Anwalt kann da eine Tür zugeschlagen werden die ein persönlicher Brief weit öffnen kann. Nimm Dir Zeit für den Brief. Der erste Entwurf muss ja nicht unbedingt gleich abgeschickt werden. 

Bevor du etwas von deinem Vater einfordern kannst, musst du ihm erstmal nachweisen, dass du überhaupt noch einen Unterhaltsanspruch hast:

  • Dazu kannst du dir eine Bescheinigung der Schule ausstellen lassen, die du ihm schickst..

Um festzustellen, wie viel Unterhalt dein Vater dir überhaupt zahlen müsste, müssen die Unterhaltsanteile der Eltern (auch deine Mutter ist nun barunterhaltspflichtig) errechnet werden.

  • Du müsstest die Einkommensnachweise des Vaters anfordern.


Anhand der Einkommen beider Eltern zusammen muss dein "Bedarf" ermittelt werden, aus dem sich nach Abzug des Kindergeldes dein Gesamt-Unterhaltsanspruch ergibt, der dann auf die Eltern aufzuteilen wäre, anteilig je nach Einkommenshöhe. Für deine Berechnungen könntest du die "Düsseldorfer Tabelle" hinzuziehen.


  • Dann könntest du den Vater auffordern, dir seinen errechneten Unterhaltsanteil monatlich auf ein von dir benanntes Konto zu überweisen.
  • Dein Vater hat Anspruch darauf, die Berechnungen nachvollziehen zu können, also alle Unterlagen für die Berechnung (auch die der Mutter) einsehen zu können... (Deine Mutter kann dir ihren errechneten Anteil zwar auch weiterhin in Form von Verpflegung und Unterkunft statt als Bargeld gewähren, aber berechnet werden muss ihr "geldwerter" Anteil erstmal...)

Wenn du dich mit dem Vater nicht einig wirst, er den Unterhalt nicht zahlt, so müsstest du über deine Ansprüche einen "Titel" ausstellen lassen. Dazu müsstest du einen Anwalt einschalten (das Jugendamt könnte dich zwar noch beraten, darf aber nichts mehr für dich oder in deinem Auftrag einfordern...). 
Eine rechtliche "Erstberatung" kannst du beim Amtsgericht erhalten (geringe Eigenbeteiligung...) oder dir einen Beratungsschein dafür ausstellen lassen. Wenn der Anwalt dabei feststellt, dass ein mögliches Unterhaltsverfahren gegen den Vater Aussicht auf Erfolg hat, könnte dir dafür Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.

mit Rechtsanwalt Unterhaltsklage einreichen