Wie erfolgreich ist ein Schriftabgleich?

3 Antworten

Du hast der Bahn mitgeteilt, dass  du nicht der Schwarzfahrer bist. Die Beauftragung der Inkassofirma war damit schonmal unzulässig und kostet dich keinen Cent.

Du solltest der Inkassofirma schonmal mitteilen, dass du der Forderung widersprochen hast und sie sich keine Hoffnung auf irgendwelche Zahlungen machen brauchen.

Jetzt kann sich die Bahn überlegen, ob sie klagt, was angesichts des schlüssigen widerspruchst samt Anzeige eher aussichtslos erscheint.

Vielleicht versuchen sie es erstmal mit einem Mahnbescheid, dem du natürlich fistgerecht und vollumfänglich widersprichst.

Um ein Schriftgutachten brauchst du dich nciht kümmern - das würde ggf. ein Richter anordnen, aber soweit wird es sicher nicht kommen.

Naja, die haben ja nicht von so vielen Leuten die Handschrift. Insofern ist die Wahrscheinlichkeit relativ gering, daß sie den richtigen finden.

Lassen die sich nicht den Ausweis vom Schwarzfahrer zeigen?

Ich mein, da könnte ja jeder kommen...

ISIokok 
Fragesteller
 26.08.2015, 17:04

Das ist ja das Problem. Die Schaffner haben die Pflicht Schwarzfahrer, die sich nicht ausweisen können, rauszuschmeißen (und dann anschließend sollten sie eigentlich auch noch die Polizei rufen - eigentlich). Aber das ist den meisten zu anstrengend und dann nehmen sie die Daten nur mündlich auf, ohne etwas zu überprüfen.

MichaelJay  26.08.2015, 17:17
@ISIokok

Eigentlich solltest Du damit zum Anwalt gehen und voll dagegenhalten. Wenn Du womöglich zahlst, dann hast Du beim nächsten mal schlechte Karten.

Für den Fall, daß Dir das Geld fehlt, würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall der Forderung widersprechen und einen rechtsgültigen Nachweis verlangen. Ich würde auch zur Polizei gehen und den Spieß umdrehen. Immerhin beschuldigt Dich da jemand einer Straftat. Die sagen Dir schon unter welchen Paragraphen das fällt.

Das ist aber - wie gesagt - nur das, was ich machen würde und keine Beratung.

SneakerHead384  26.08.2015, 17:22
@MichaelJay

Anzeige wurde doch schon gestellt.

MichaelJay  26.08.2015, 17:33
@SneakerHead384

Ja, aber nur gegen den falschen Unterschreiber. Nicht gegen den, der falsche Anschuldigungen macht. Und genau den muß man in dem Fall angehen. Wer es gewesen sein könnte ist dabei ziemlich egal. Das soll doch der Kontrolleur selber rausfinden.

SneakerHead384  26.08.2015, 17:04

Das Frage ich mich auch. Bei uns ist es üblich das wenn ein Schwarzfahrer aufgegriffen wird und sich nicht mit irgendeinem Dokument mit Lichtbild ausweisen kann, die Polizei hinzugezogen wird um die Personalien festzustellen.

Du solltest dir schnellstens einen Anwalt nehmen! Die Schriftprobe wird von dir selbst genommen und verglichen. Außerdem wäre ein Alibi hilfreich. Dass du Anzeige erstattet hast, ist ein sehr kluger Schritt gewesen, auch das wird man dir zurechnen.

Georg63  27.08.2015, 02:12

Unsinn - ein Anwalt kostet unnötig. Erstmal muss die andere Seite klagen, wenn sie was will.

mepeisen  27.08.2015, 07:00
@Georg63

Und sie muss, wenn man bestreitet (das falsche Datum und die ggf. fehlende Ausweisnummer sind ein starkes Indiz), beweisen, dass man wirklich der Schwarzfahrer war.

dlcpdm  27.08.2015, 03:23

Dummer Kommentar. Seit wann muss man seine Unschuld beweisen.