Wie erfolgreich ist ein Schriftabgleich?
Auf meinen Namen fährt eine unbekannte Person schwarz, habe bereits 2x Post bekommen. 1x von der Bahn (eine Rechnung über 45,00€) und 1x vom Inkassobüro (eine Rechnung über 99,08€). Die ersten 45,00€ sind bereits vom Tisch, da die Person das falsche Geburtsdatum angegeben hatte und mir so schnell geglaubt wurde, dass ich es nicht war, die schwarz gefahren ist. Bei der zweiten Sache gestaltet sich das etwas schwieriger, da diesmal die Daten richtig waren. Beim zweiten Mal wurde von der Person auch ein Antrag ausgefüllt (natürlich alles mit meinen Daten und "meiner Unterschrift"). War bereits bei der Polizei und habe Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Habe der Polizei auch einen Verdacht genannt und auch gesagt, dass ich die Handschrift der verdächtigen Person sofort erkennen würde. Sie werden mir den Antrag zeigen, sobald sie ihn von der Bahn angefordert haben. Allerdings: was, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt? Einen anderen habe ich absolut nicht. Wie erfolgreich bzw. wie wahrscheinlich ist es, dass die Polizei auch ohne irgendeinen Verdacht die Schrift identifiziert?
3 Antworten
Du hast der Bahn mitgeteilt, dass du nicht der Schwarzfahrer bist. Die Beauftragung der Inkassofirma war damit schonmal unzulässig und kostet dich keinen Cent.
Du solltest der Inkassofirma schonmal mitteilen, dass du der Forderung widersprochen hast und sie sich keine Hoffnung auf irgendwelche Zahlungen machen brauchen.
Jetzt kann sich die Bahn überlegen, ob sie klagt, was angesichts des schlüssigen widerspruchst samt Anzeige eher aussichtslos erscheint.
Vielleicht versuchen sie es erstmal mit einem Mahnbescheid, dem du natürlich fistgerecht und vollumfänglich widersprichst.
Um ein Schriftgutachten brauchst du dich nciht kümmern - das würde ggf. ein Richter anordnen, aber soweit wird es sicher nicht kommen.
Naja, die haben ja nicht von so vielen Leuten die Handschrift. Insofern ist die Wahrscheinlichkeit relativ gering, daß sie den richtigen finden.
Lassen die sich nicht den Ausweis vom Schwarzfahrer zeigen?
Ich mein, da könnte ja jeder kommen...
Eigentlich solltest Du damit zum Anwalt gehen und voll dagegenhalten. Wenn Du womöglich zahlst, dann hast Du beim nächsten mal schlechte Karten.
Für den Fall, daß Dir das Geld fehlt, würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall der Forderung widersprechen und einen rechtsgültigen Nachweis verlangen. Ich würde auch zur Polizei gehen und den Spieß umdrehen. Immerhin beschuldigt Dich da jemand einer Straftat. Die sagen Dir schon unter welchen Paragraphen das fällt.
Das ist aber - wie gesagt - nur das, was ich machen würde und keine Beratung.
Anzeige wurde doch schon gestellt.
Ja, aber nur gegen den falschen Unterschreiber. Nicht gegen den, der falsche Anschuldigungen macht. Und genau den muß man in dem Fall angehen. Wer es gewesen sein könnte ist dabei ziemlich egal. Das soll doch der Kontrolleur selber rausfinden.
Das Frage ich mich auch. Bei uns ist es üblich das wenn ein Schwarzfahrer aufgegriffen wird und sich nicht mit irgendeinem Dokument mit Lichtbild ausweisen kann, die Polizei hinzugezogen wird um die Personalien festzustellen.
Du solltest dir schnellstens einen Anwalt nehmen! Die Schriftprobe wird von dir selbst genommen und verglichen. Außerdem wäre ein Alibi hilfreich. Dass du Anzeige erstattet hast, ist ein sehr kluger Schritt gewesen, auch das wird man dir zurechnen.
Unsinn - ein Anwalt kostet unnötig. Erstmal muss die andere Seite klagen, wenn sie was will.
Und sie muss, wenn man bestreitet (das falsche Datum und die ggf. fehlende Ausweisnummer sind ein starkes Indiz), beweisen, dass man wirklich der Schwarzfahrer war.
Dummer Kommentar. Seit wann muss man seine Unschuld beweisen.
Das ist ja das Problem. Die Schaffner haben die Pflicht Schwarzfahrer, die sich nicht ausweisen können, rauszuschmeißen (und dann anschließend sollten sie eigentlich auch noch die Polizei rufen - eigentlich). Aber das ist den meisten zu anstrengend und dann nehmen sie die Daten nur mündlich auf, ohne etwas zu überprüfen.